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Premium Steuertipp Richter geben neue Hinweise zur Doppelbesteuerung bei Rentnern

Rentner sorgen sich, dass der Staat ihr Einkommen zwei Mal besteuert. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs gibt nun Berechnungshinweise, wie sie das nachweisen müssten.
17.11.2021 - 17:08 Uhr
Die Gesetzgeber muss die Besteuerung der Renten überarbeiten. Quelle: dpa
Rentner auf einer Bank in Überlingen

Die Gesetzgeber muss die Besteuerung der Renten überarbeiten.

(Foto: dpa)

Berlin „Endlich in Rente, endlich keine Steuern mehr zahlen.“ Darauf freuen sich viele Menschen, wenn ihr Abschied vom Arbeitsleben frisch hinter ihnen liegt. Doch zunehmend liegen sie mit dieser Hoffnung falsch. Denn inzwischen werden immer mehr Rentner steuerpflichtig.

Verständlich, dass einige der Betroffenen sich die Frage nach einer möglichen Doppelbesteuerung stellen. Immerhin haben sie in die Rentenkasse auch aus ihrem bereits versteuerten Arbeitseinkommen eingezahlt.

Schon im Mai hatte der Bundesfinanzhof dazu ein erstes Urteil gefällt, in dem er erklärte, dass eine Doppelbesteuerung für die Rentenjahrgänge ab 2025 nicht auszuschließen ist. Daneben gab er Hinweise, welche Faktoren zur Berechnung hinzugezogen werden dürfen und welche nicht. Jetzt hat das oberste Gericht in einem weiteren Fall noch mehr Hinweise gegeben.

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