Premium Steuertipp So umgehen Ebay-Händler bei privaten Verkäufen die Umsatzsteuer

Wer regelmäßig und in großem Umfang auf Ebay tätig ist, muss die Einkünfte aus dem Handel im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigen.
Berlin „Drei, zwei, eins … meins!“ Wer kennt den früheren Werbespruch des Onlinemarktplatzes Ebay nicht? Während der Anbieter in den Anfängen allerdings als reines Online-Auktionshaus agierte, tritt er inzwischen als Vermittler von Kaufverträgen zwischen Anbieter und Käufer auf. Gehandelt werden auf der Plattform sowohl Second-Hand-Artikel wie auch Neuware. Aktiv sind dort Privatleute genauso wie Gewerbetreibende.
Auch das Finanzamt hat deshalb längst einen Blick auf die Verkäufe geworfen. Ob jedoch Steuern fällig werden oder die Staatskasse leer ausgeht, hängt vom Einzelfall ab.
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