Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Umsatzsteuerbetrug Beim Verkauf von Handys gelten strengere Regeln

Der Fiskus will durch die Umkehr der Schuldnerschaft bei der Umsatzsteuer Einnahmeausfälle in Risikobranchen verhindern. Das Reverse-Charge-Verfahren wird in immer mehr Bereichen eingesetzt.
08.05.2011 - 16:51 Uhr 5 Kommentare
Das Reserve-Charge-Verfahren wird ab Jahresmitte um Mobilfunkgeschäfte erweitert. Quelle: dpa

Das Reserve-Charge-Verfahren wird ab Jahresmitte um Mobilfunkgeschäfte erweitert.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Nachdem das Verfahren ab dem 1. Januar 2011 auf die Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen, sonstigen Abfallstoffen sowie Gold und bei der Reinigung von Gebäuden und Fenstern angewendet wird, soll es ab Juli und damit in knapp zwei Monaten auch beim Verkauf von Mobilfunkgeräten und Mikroprozessoren verwendet werden. Dieses Vorhaben ergibt sich versteckt aus dem Sechsten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, was sich vordergründig mit der Schaumwein- und Tabaksteuer beschäftigt.

Verstoß gegen Umsatzsteuerbetrug

Ausfälle des Fiskus bei der Umsatzsteuer entstehen in der Praxis dadurch, dass der Leistungsempfänger als gewerblicher Kunde die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von 19 Prozent sofort wieder vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet bekommt, während die Umsätze vom leistenden Unternehmer im Gegenzug überhaupt nicht im Besteuerungsverfahren erfasst werden.

Selbst wenn der Betrug später auffällt, können die Finanzämter wegen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers ihren Umsatzsteueranspruch nicht mehr durchsetzen, wenn sie die Firma überhaupt noch ausfindig machen können. Kommt es hingegen zur Umkehr der Schuldnerschaft, stellt der Lieferant seinen Geschäftskunden – anders als sonst üblich – Netto-Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und der Empfänger kann keine Vorsteuer mehr abziehen.

Im Ergebnis wird das gesamte Geschäft dann ohne Umsatzsteuer abgerechnet und die Finanzkasse muss nicht mehr in Vorleistung gehen. Diese Sonderregelung gilt aber nur für Lieferungen oder Leistungen zwischen Unternehmern, also nicht bei Geschäften mit Privatpersonen.

Erweitert um Mobilfunkgeschäfte
Seite 12Alles auf einer Seite anzeigen
5 Kommentare zu "Umsatzsteuerbetrug: Beim Verkauf von Handys gelten strengere Regeln"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Ich nenne das Industrialisierung. Ein Unternehmen verlagert große Teile der produktion wichtiger güter auf andere unternehmen die darauf spezialisiert sind aus gründen der kosteneffizienz. würde eine steuer die jedes mal wenn der besitzer gewechselt wird nicht auswirkungen auf die industrialisierung haben und damit die kosten erhöhen?

  • Ja genau immer auf die Unternehmer.
    Die sind ja nicht schon so überbelastet. °ACHTUNG IRONIE°
    Die Leute vergessen immer das ohne Unternehmen keine Jobs da wären: Weniger Belastung gleich mehr Geld für Investitionen.
    Das sind wiederrum mehr Jobs. Ist doch simpel?

  • Hört sich nicht schlecht an. Aber ... ich kaufe Zinngeschirr zur Verwertung auf ... wende RC an ... im Rahmen der Umsatzsteuersonderprüfung hat der Prüfer vor 4 Wochen RC abgelehnt, da Zierteller aus Zinn auch verbeult und weggeworfen doch noch kein Schrott sind und damit nicht unter RC fallen ... Verstehe mir einer das Finanzamt

  • Ja und warum schafft man dann nicht gleich die Umsatzsteuer im heutigen Sinne ab? Und kassiert dafür von jedem der Unternehmen in der Kette gleich 1-2% als "Mehrwert"?
    Dass die Mehrwertsteuer nur der Endkunde zu tragen hat ist ja der eigentliche Anachronismus hier...

  • Nach diesem Verfahren sehnt sich doch jeder Gewerbetreibende ! Damit muss endlich nicht mehr die USt. vorfinanziert werden. In vielen Fällen dauert der Rückfluß der Vorsteuer bis zu 3 oder 4 Monaten in denen man bisher die 19% finanzieren musste. (Schlecht ist das eigentlich nur für diejenigen die besch.. wollten :-))

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%