Premium Verfassungsgerichtsurteil Finanzämter müssen Steuerzinsen senken: Das sind die Folgen für Steuerpflichtige

Steuerzinsen werden immer dann fällig, wenn der Steuerbescheid später als 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres festgesetzt wird.
Frankfurt Die Finanzämter dürfen das Niedrigzinsumfeld nicht mehr länger ignorieren. Das Bundesverfassungsgericht stellte am Mittwoch klar, dass in Zeiten, in denen Sparer mit Negativzinsen bedroht werden, der Fiskus keine sechs Prozent Zinsen auf Steuernachzahlungen mehr einstreichen darf. Über den hohen Zins freuten sich hingegen regelmäßig alle diejenigen, die eine Steuerrückerstattung erhielten. Auch sie haben nun das Nachsehen und könnten sogar vom Finanzamt zu einer Rückzahlung aufgefordert werden.
Steuerzinsen werden immer dann fällig, wenn der Steuerbescheid später als 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres festgesetzt wird. Hat der Steuerpflichtige zu wenig Steuern gezahlt, muss er auf die Nachforderung 0,5 Prozent Zinsen pro Monat zahlen.
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