Premium Verlustverrechnungsbeschränkung Auch für Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate: Steuerregel könnte für Anleger teuer werden

Der Handel mit Optionsscheinen und Knock-out-Zertifikaten wird künftig steuerlich benachteiligt.
Frankfurt Privatanlegern, die ihr Depot gern mit Hebelprodukten absichern oder aufmischen, stehen schwierige Entscheidungen bevor. Viele hatten gehofft, dass sie die neuen Steuerregeln zur Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften nicht betreffen. Denn Optionsscheine und bestimmte Zertifikate sollten explizit von der Regelung ausgenommen sein. Doch die Hoffnung war wohl vergebens.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) wird in den kommenden Tagen ein Schreiben veröffentlichen, in dem Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate nun doch zu Termingeschäften gezählt werden – anders als im Entwurf aus dem Juni 2020. Das erfuhr das Handelsblatterfuhr. Das BMF wollte die Informationen nicht kommentieren.
Durch diesen technischen Aspekt bekommt das Gesetz eine Breitenwirkung und könnte den Privatanlegermarkt für diese Produkte deutlich beeinflussen. Im schlimmsten Fall müssen Anleger, die diese Produkte nutzen, Abgeltungsteuer zahlen, obwohl sie unterm Strich mit ihren gesamten Börsengeschäften Verlust gemacht haben. Die Nachfrage nach den Papieren könnte spürbar sinken, was auch Emittenten und Börsen träfe.
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