Votum: Mitarbeiterbeteiligung soll attraktiver werden
Die Beteiligung am Unternehmen incentiviert Fachkräfte.
Foto: dpaFrankfurt. Seit einiger Zeit klingen neue Gesetze, als ob sie von einer Marketingabteilung ersonnen wären – man denke nur an das „Gute-Kita-Gesetz“, das „Qualifizierungschancengesetz“ oder das „Starke-Familien-Gesetz“.
Nicht immer hält der Inhalt, was der Werbetitel verspricht. Was die Steuerregeln zur Mitarbeiterbeteiligung an Start-ups und jungen Unternehmen angeht, ist dies beim Entwurf des ebenfalls ambitioniert betitelten „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ erfreulich anders.
Die Gewährung von Unternehmensbeteiligungen an Mitarbeiter ist für Start-ups und junge Unternehmen besonders wichtig. Denn sie schont Liquidität und bindet und incentiviert Fachkräfte in der entscheidenden Wachstumsphase.
Aktuell ist dies aber steuerlich unattraktiv, denn die Zuwendung der Beteiligung muss sofort versteuert werden, obwohl der Mitarbeiter keine Barmittel zur Begleichung der Steuer erhält. Im Jahr 2021 eingeführte Erleichterungen haben sich wegen der zu engen Voraussetzungen als praxisuntauglich erwiesen.
Nun also der vorgeschlagene große Wurf ab 2024: Ein deutlich erhöhter Steuerfreibetrag, kombiniert mit einem auch in der Praxis handhabbaren Aufschub der Besteuerung bis zur Veräußerung der Beteiligung, sowie großzügige Übergangsregelungen, wenn das junge Unternehmen den Durchbruch schafft, lassen auf ein – auch im internationalen Vergleich – attraktives und zukunftsfähiges Mittel zur Gewinnung von Mitarbeitern hoffen.
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Florian Lechner ist Partner bei Allen & Overy und Autor der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.