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Premium Werbungskosten Neue Abschreibungsregel: Computer, Drucker und Software schneller absetzbar

Gute Nachricht für Steuerzahler: Sie dürfen alles rund um den Computer in unbegrenzter Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten absetzen. Die neue Regel gilt rückwirkend.
01.03.2021 - 15:39 Uhr
Durch die schnelle Abschreibung steigen die Chancen auf eine steuerliche Entlastung. Quelle: Irina Strelnikova - stock.adobe. (M)
Frau am Arbeitsplatz (Illustration)

Durch die schnelle Abschreibung steigen die Chancen auf eine steuerliche Entlastung.

(Foto: Irina Strelnikova - stock.adobe. (M))

Frankfurt Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten: Alle Ausgaben für Computer und Software sowie Peripheriegeräte dürfen künftig in der Steuererklärung im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten abgesetzt werden.

Schon am 19. Januar hatten Bund und Länder dies angekündigt. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, in dem die Details der neuen Regelung bekannt werden. Sie bringt eine steuerliche Entlastung für alle, die sich ihre Arbeitsmittel selbst anschaffen.

Die neue Abschreibungsregel, auch „Digital-Afa“ genannt, wird dauerhaft gelten und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Das heißt, sie kann erstmalig bei der Steuererklärung, die 2022 fällig wird, angewendet werden.

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