Altersvorsorge: Diese Musterrechnung hilft bei der Absicherung
Benachrichtigung aktivierenDürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafftErlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviertWir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke
Anzeige
AltersvorsorgeDen Ruhestand finanziell absichern: Diese Musterrechnung hilft dabei
Bürger müssen privat vorsorgen, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Aber wie viel müssen sie zurücklegen? Eine Musterrechnung gibt wertvolle Anhaltspunkte.
Berlin Die Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 läutete eine Zeitenwende ein. Sie war sozusagen das offizielle Eingeständnis der Politik, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr ausreicht, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Die entstehende Versorgungslücke muss der Bürger seitdem durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge ausgleichen.
Hätte die Politik nicht eingegriffen, wäre das umlagefinanzierte System der Rentenversicherung aus dem Gleichgewicht geraten. Sinkende Geburtenraten und steigende Lebenserwartung forderten Konsequenzen. Um den Beitragssatz zu stabilisieren, wurde das Rentenniveau abgesenkt und das Renteneintrittsalter wird Schritt für Schritt erhöht.
Vor der Riester-Reform lag das Rentenniveau noch bei rund 55 Prozent. Als Grundlage zur Berechnung des Rentenniveaus dient der sogenannte Eckrentner. Diese fiktive Figur hat 45 Jahre rentenversicherungspflichtig gearbeitet und verdient jedes Jahr das Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten. Er erhält also pro Erwerbsjahr einen Entgeltpunkt und damit die Standard- oder Eckrente. Der Anteil der Standardrente am letzten Erwerbseinkommen des Eckrentners ergibt das gesetzliche Rentenniveau.
Mehraufwendungen steigen exponentiell
Für die Beitragszahler des Jahrgangs 1960 wird dieses Rentenniveau nicht mehr 55 Prozent betragen, sondern 48,3 Prozent, bei einem Renteneintritt im Jahr 2026. Für den Jahrgang 1975 liegt das Niveau bei 43,2 Prozent (ab 2042), für den Jahrgang 1990 bei knapp 42 Prozent (ab 2057).
Was heißt das für die betroffenen Beitragszahler? Welche Sicherungslücke müssen sie durch private Vorsorge überbrücken? Das hat die Prognos AG im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausgerechnet.
Das Ergebnis: Die Beitragszahler des Jahrgangs 1960 müssen in aktuellen Preisen gerechnet rund 40.000 Euro mehr aufwenden, um das Rentenniveau von 55 Prozent zu erreichen, das vor der Riester-Reform galt. Für den Jahrgang 1975 steigt der Bedarf auf mehr als 83.000 Euro, für den Jahrgang 1990 auf 117.000 Euro.
Dieser berechnete Altersvorsorgebedarf impliziert eine steigende Lebenserwartung. Für den 60er-Jahrgang gehen die Forscher davon aus, dass die Rentner 21 Jahre ihren Ruhestand genießen können, für den 75er-Jahrgang sind es 22 Jahre, für den 90er-Jahrgang 24 Jahre. „Die Menschen in Deutschland wurden zu keiner Zeit älter und verbrachten mehr Jahre im Ruhestand als heute“, sagt Prognos-Studienleiter Oliver Ehrentraut.
Niedrigzinsphase mit großen Auswirkungen
Die Prognos AG hat sich auch damit beschäftigt, wie die Sicherungslücke zu schließen ist. Klar ist: Je höher die Verzinsung, desto leichter lässt sich das notwendige Kapital ansparen. Sollte die Niedrigzinsphase andauern, würde der Sparbedarf massiv steigen. Angesichts der demografischen Entwicklung in den Euro-Staaten, für deren Zinspolitik die Europäische Zentralbank zuständig ist, kann dieser Fall durchaus eintreten.
Verschiedene Szenarien machen das Problem deutlich. Bei allen unterstellt Prognos, dass jeder Rentenberechtigte mit dem 26. Lebensjahr das Sparen beginnt. Dabei fließen 85 Prozent in Staatsanleihen, 15 Prozent in Aktien. Bei dem Niedrigzinsszenario gehen die Forscher von einer durchschnittlichen nominalen Verzinsung nach Kosten von 1,4 Prozent bei dem 60er-Jahrgang aus und jeweils 0,3 Prozent bei dem 75er- und 90er-Jahrgang.
Berechnung
Vor der Riester-Reform lag das Niveau bei 55 Prozent. Grundlage für die Berechnung des Rentenniveaus ist der „Eckrentner“.
Der Eckrentner hat 45 Jahre rentenversicherungspflichtig gearbeitet und verdient jedes Jahr das Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten. Der Anteil der Rente am letzten Erwerbseinkommen ergibt das gesetzliche Rentenniveau.
Für den Jahrgang 1960 sinkt das Niveau auf 48,3 Prozent, für den Jahrgang 1975 auf 43,2 Prozent.
Um die Sicherungslücke zu schließen, müsste die Sparquote bei den Versicherten des Jahrgangs 1960 bei 2,4 Prozent liegen, 6,7 Prozent bei dem 75er- und 8,3 Prozent bei dem 90er-Jahrgang. Bei diesem Szenario müssten Jüngere also fast dreimal so viel sparen wie Ältere. Erschwerend kommt hinzu, dass Jüngere einen höheren Beitragssatz zur Rentenversicherung leisten müssen als früher die Älteren.
Der Staat kann mehr Anreize schaffen
Im Vergleich zu ihren Eltern oder Großeltern haben es die jüngeren Generationen zweifellos schwerer, „eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen“, sagt GDV-Präsident Wolfgang Weiler. Sparen für die Vorsorge werde nicht ohne Verzicht an anderer Stelle möglich sein.
An der Notwendigkeit, mehr für das Alter vorzusorgen, wird sich nichts ändern. Allerdings könnte der Staat noch für mehr Anreize sorgen. Erklärtes Ziel der Koalition ist es, die Altersvorsorge durch ein „attraktives standardisiertes Riester-Produkt“ zu stärken. Konkreter sind Union und SPD noch nicht geworden.
Die Verbraucherschützer plädieren für eine Abkehr vom Riester-Modell, das sie als zu teuer und als zu ineffizient ansehen. Sie trommeln für ein sogenanntes Opt-out-Modell. Arbeitnehmer sollen ab einem gewissen Einkommen automatisch in eine Altersvorsorge einbezogen werden, die in der Hoffnung auf eine hohe Rendite stark auf Aktien setzt. Sie haben aber die Möglichkeit, das Modell abzuwählen.
Wer trägt das Risiko?
Auch der GDV sieht „deutlichen Korrekturbedarf“. Schließlich frustriere das Fördersystem die Kunden und führe zu einem hohen Aufwand. Doch die Versicherer wollen kein komplett neues Konzept. „Wir brauchen keinen Systemwechsel, sondern eine Weiterentwicklung“, grenzt sich Weiler von den Vorschlägen der Verbraucherschützer ab.
Außerdem glaubt er nicht, dass die breite Bevölkerung motiviert werden könne, mehr vorzusorgen, wenn das Kapitalmarktrisiko vollständig auf sie abgewälzt wird. Aus ihrer Sicht sollte man bei aller Kritik nicht ignorieren, dass die Riester-Rente wichtige sozialpolitische Ziele erreicht habe. Vier von zehn Zulagenempfängern verdienten weniger als 20.000 Euro jährlich.
Der GDV-Präsident bemängelt, dass der förderfähige Höchstbetrag seit 18 Jahren unverändert bei 2100 Euro pro Jahr liege. Damals, so Weiler, habe das dem Ziel von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprochen. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt für Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen wird.
Doch seitdem, so Weiler, seien die Einkommen schließlich gestiegen. Heute machen vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze einen Betrag von 3216 Euro aus. „Auf diese Summe sollte die Fördergrenze angehoben werden und in Zukunft mit den Einkommen wachsen“, schlägt der GDV vor.
Aus Sicht der Versicherer wäre die Anhebung nur fair. Schließlich spare die öffentliche Hand bei den Niedrigzinsen das Geld, das den Sparern fehle. Auf diese Weise konnte der Staat seit 2008 laut Bundesbank 368 Milliarden Euro an Zinskosten sparen.
Für die Jüngeren würde sich die Anpassung der Riester-Förderung deutlich bemerkbar machen. Ein 29-Jähriger könnte in dem Basiszinsszenario der Prognos-Studie seine Versorgungslücke fast vollständig schließen, wenn er während der Sparphase vier Prozent seines Bruttolohns in die private Altersvorsorge steckt.
2 Kommentare zu "Altersvorsorge: Den Ruhestand finanziell absichern: Diese Musterrechnung hilft dabei"
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Herr Steffen R.
Eine Prognose im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)?! Ein Schelm, wer hier keine Panikmache im Auftrag der Versicherungen vermutet?!
Die Riesterrente ist ein Hohn, wie mein Vorredner schon schreibt! Die ersten beiden Jahresbeiträge gehen in die Taschen der Versicherungen. Wer eher aufhört, bekommt die Prämien nicht und vererbbar ist die Versicherung auch nicht. Und wenn man gut 100 Jahre werden muss, um seine Einzahlungen mit Inflationsausgleich wieder zu bekommen - find ich ambitioniert! Und wer zahlt denn schlussendlich die Prämien der Riesterrente? Könnte es sein, das die aus unseren Steuergeldern stammen?! Und wer dies noch mit einer Gehaltsumwandlung verbindet, wird im Renten-Alter noch von der Krankenkasse zur Kasse gebeten. Im Fall meiner Eltern mit 70€/Monat pro Person. Und bewahre, wer heute "nur" 1400€ netto verdient! Davon 42-44% im Rentenalter, befindet man sich ohne großes Rechnen in der Grundsicherung. Nur blöd, das hier die Riesterrrente angerechnet wird! also schlussendlich für Nasse geriestert!
Die Regierung sollte sich statt um erneute Anreize für die Versicherungen lieber um die Abschaffung des Spitzensteuersatzes bemühen. Und auch darum, das Ärzte, Anwälte und sonstige Spitzenverdiener in das allgemeine Rentensystem einzahlen. dann würde das staatliche Renten-System wohl auch funktionieren.
Herr Walter Lerch
Riesterkonstukte noch als zeitgemäß und sinnvoll zu vermarkten ist eine Verhöhnung der Arbeitnehmer. Das bisherige Drei-Säulen-Modell hat insbesondere den Herren Rürup, Riester und Maschmeyer in die Karten gespielt. Bis zu zwei Jahresbeiträge verleiben sich die Fondanbieter ein. Sie begründen dies mit "Kosten". Die Bundesregierung hat grob fahrlässig gehandelt, derartige Modell zuzulassen. Nur mit einer stringenten Deckelung dieser Kosten können staatlich subventionierte Spar/Fondspläne Arbeitnehmer attrahieren. Gelingt dies nicht, wäre es besser, Arbeitnehmer nicht weiterhin für blöd zu verkaufen.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Eine Prognose im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)?!
Ein Schelm, wer hier keine Panikmache im Auftrag der Versicherungen vermutet?!
Die Riesterrente ist ein Hohn, wie mein Vorredner schon schreibt! Die ersten beiden Jahresbeiträge gehen in die Taschen der Versicherungen. Wer eher aufhört, bekommt die Prämien nicht und vererbbar ist die Versicherung auch nicht. Und wenn man gut 100 Jahre werden muss, um seine Einzahlungen mit Inflationsausgleich wieder zu bekommen - find ich ambitioniert! Und wer zahlt denn schlussendlich die Prämien der Riesterrente? Könnte es sein, das die aus unseren Steuergeldern stammen?!
Und wer dies noch mit einer Gehaltsumwandlung verbindet, wird im Renten-Alter noch von der Krankenkasse zur Kasse gebeten. Im Fall meiner Eltern mit 70€/Monat pro Person.
Und bewahre, wer heute "nur" 1400€ netto verdient! Davon 42-44% im Rentenalter, befindet man sich ohne großes Rechnen in der Grundsicherung. Nur blöd, das hier die Riesterrrente angerechnet wird! also schlussendlich für Nasse geriestert!
Die Regierung sollte sich statt um erneute Anreize für die Versicherungen lieber um die Abschaffung des Spitzensteuersatzes bemühen. Und auch darum, das Ärzte, Anwälte und sonstige Spitzenverdiener in das allgemeine Rentensystem einzahlen. dann würde das staatliche Renten-System wohl auch funktionieren.
Riesterkonstukte noch als zeitgemäß und sinnvoll zu vermarkten ist eine Verhöhnung der Arbeitnehmer.
Das bisherige Drei-Säulen-Modell hat insbesondere den Herren Rürup, Riester und Maschmeyer in die Karten gespielt. Bis zu zwei Jahresbeiträge verleiben sich die Fondanbieter ein. Sie begründen dies mit "Kosten". Die Bundesregierung hat grob fahrlässig gehandelt, derartige Modell zuzulassen. Nur mit einer stringenten Deckelung dieser Kosten können staatlich subventionierte Spar/Fondspläne Arbeitnehmer attrahieren. Gelingt dies nicht, wäre es besser, Arbeitnehmer nicht weiterhin für blöd zu verkaufen.