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Antrag von Bundestagsabgeordneten Verfassungsänderung soll Rechte künftiger Generationen sichern

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten will per Verfassungsänderung die Interessen jüngerer Generationen im Grundgesetz stärker berücksichtigen.
14.07.2006 - 18:01 Uhr

HB BERLIN. Das Ziel der geplanten Verfassungsänderung bestehe darin, die Bedürfnisse heutiger Generationen mit den Lebenschancen künftiger Generationen zu verknüpfen, erklärten junge Abgeordnete von CDU, FDP, Grünen und SPD in Berlin. Die von ihnen gegründete Initiative „Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz“ (GGiGG) will dazu als Staatsziele einen neuen Artikel 20b ins Grundgesetz einfügen sowie den bestehenden Artikel 109 ändern lassen.

Der entsprechende Antrag solle nach der Sommerpause in den Fraktionen vorgelegt werden. Im September werde zudem mit dem Sammeln von Unterschriften begonnen, erklärte die Initiative, die bislang von 36 Abgeordneten getragen wird. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Linke-Fraktion habe eine Mitarbeit abgelehnt, hieß es. Die Idee zu der Initiative sei bereits 2004 aufgekommen, eine für 2005 geplante Vorstellung in der Öffentlichkeit wegen der Bundestagsneuwahlen jedoch verschoben worden.

Die Grünen-Abgeordnete Anna Lührmann sagte, es gelte, „den unfairen Mechanismus zu ändern, dass Politik Probleme immer verschiebt und nicht anpackt“. Konkret werden von der Initiative unter anderem die Themen Haushalt, Gesundheit, soziale Sicherungssysteme, Umwelt, Klima und Energie genannt. Der CDU-Abgeordnete Jens Spahn kritisierte, immer mehr Bundesvermögen werde zum Stopfen von Haushaltslöchern veräußert. Der SPD-Abgeordnete Peter Friedrich sagte, es gehe „um mehr als nur um Zahlungsströme“. Für nachfolgende Generationen sei beispielsweise der Zustand der Infrastruktur in Deutschland von höchstem Interesse.

Zusammen mit dem Abgeordneten Michael Kauch von der FDP zeigten sich die Initiativgründer zuversichtlich, eine breite Mehrheit innerhalb des Bundestages für die Verfassungsänderung gewinnen zu können. Der Antrag werde auf jeden Fall auch unabhängig vom Votum der Fraktionen ins Verfahren eingebracht, sagte Spahn. Friedrich erklärte, in seiner Fraktion habe es bereits Zustimmung in der Sache, aber Skepsis mit Blick auf eine erneute Verfassungsänderung gegeben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Satz „Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen“ als Artikel 20b neu ins Grundgesetz aufzunehmen. Artikel 109 soll im zweiten Absatz - in dem es bislang heißt „Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen“ - um den Zusatz „...,dem Prinzip der Nachhaltigkeit sowie den Interessen der künftigen Generationen Rechnung zu tragen“ ergänzt werden.

Kritik an der Initiative kam vom Sozialverband VdK. Dessen Präsident Walter Hirrlinger sagte der „Berliner Zeitung“, „ich habe Verständnis für diesen Vorstoß, aber das Problem der Jüngeren ist damit nicht gelöst“. Zur Generationengerechtigkeit bei der Rente könne nur ein zweites Standbein über eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge beitragen.

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