BGH-Urteil Der letzte Weckruf für die Bausparkassen

Das BGH-Urteil ist für die Branche ein Erfolg – die braucht dennoch dringend ein neues Modell mit mehr Zukunft.
Aus Sicht Hunderttausender deutscher Bausparer ist es eine große Ungerechtigkeit: Die Bausparkassen dürfen ihren Kunden den Vertrag kündigen, wenn die zehn Jahre ihren Anspruch auf ein Baudarlehen nicht abrufen. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden.
Doch was den Zorn so mancher deutscher Sparer erregt, ist ein überaus vernünftiges Urteil. Denn zum einen war Bausparen niemals als eine reine Sparanlage gedacht. Darauf hat der BGH zu Recht hingewiesen. Bausparen basierte immer auf einem Kollektivgedanken: Mit den Zinsen, die ältere Kunden für zugeteilte Baudarlehen bezahlen, werden die Einlagenzinsen der neueren Kunden finanziert. Das kann nicht mehr funktionieren, wenn nur noch acht Prozent der Einlagen als Darlehen ausgegeben werden. Und es ist auch nicht im Interesse eines Großteils der 30 Millionen Bausparkunden, wenn hochverzinste Altverträge nicht gekündigt werden können.
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