Flexi-Rente und Altersvorsorge Ausblick ins Ungewisse

Die Flexi-Rente soll den Eintritt in die Teilrente mit 63 erleichtern und die Weiterbeschäftigung von Rentnern für Arbeitgeber attraktiver machen.
Düsseldorf Wissen Sie schon, wann Sie in Rente gehen? Und wissen Sie auch, was Sie dann monatlich an gesetzlicher Rente bekommen? Wenn Sie beide Fragen bejahen können, stehen Sie entweder kurz vor Ihrem Rentenbeginn oder sollten Lotto spielen – denn offensichtlich verfügen Sie über hellseherische Fähigkeiten.
Die Rente wirklich zu planen, ist ein schwieriges Unterfangen. Denn wer weiß vorher schon, ob er tatsächlich gesund und ohne Phasen der Arbeitslosigkeit oder starke Einkommensschwankungen das Rentenalter erreicht? Wer vorher in Rente gehen möchte, muss sich erst einmal ausrechnen lassen, wie sich das auf seine Altersvorsorge auswirkt. Zudem muss er damit rechnen, auch als Ruheständler Steuern und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen; wenn auch in der Regel reduziert.
Bei der Vielzahl von individuellen Faktoren, die sich auf das Einkommen im Alter auswirken, sind präzise Prognosen Jahre im Voraus nahezu unmöglich – zumal sich auch der Gesetzgeber gern als Rentenreformer profiliert und das Rentensystem einem stetigen Wandel unterzieht.
Die neueste Entwicklung ist dabei der nunmehr vorgelegte erste Gesetzentwurf der Koalition zur flexiblen Rentengestaltung, kurz Flexi-Rente genannt, den die Regierung bereits vor eineinhalb Jahren angekündigt hat. Dabei geht es um zwei Ziele: Die Erleichterung des Eintritts in die Teilrente mit 63 und Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um eine Weiterbeschäftigung jener attraktiver zu gestalten, die auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten wollen. Das noch zu beratende Gesetz soll ab 2017 in Kraft treten.
Vor allem auf den Gesetzentwurf zur Teilrente dürften viele Arbeitnehmer gespannt gewartet haben. Denn tatsächlich wollen oder können viele nicht bis zum regulären Renteneintritt arbeiten. 42 Prozent der Deutschen würden gern trotz Einbußen in der Rentenhöhe vorzeitig den Ruhestand einläuten, auch wenn das die Rentenhöhe mindert. Tatsächlich nahmen 2015 197.000 Neurentner eine Frührente in Anspruch, im Schnitt knapp zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze und verbunden mit Abzügen bei der Rente von rund sieben Prozent.
Flexibler Hinzuverdienst für Rentner
Der Entwurf sieht vor allem vor, die gesetzliche Rente trotz zusätzlicher Arbeitseinkommen der Rentner geringer zu belasten. Bisher gilt für die Teilrente, die Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen dürfen, eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro pro Monat, wenn sie ihre bis dahin aufgebauten Rentenansprüche voll ausschöpfen. In zwei Monaten im Jahr dürfen die Ruheständler 900 Euro verdienen. Darüber hinaus können Teilrentner auch zwei Drittel, die Hälfte oder nur ein Drittel ihrer Rente in Anspruch nehmen, dafür aber entsprechend mehr Gehalt beziehen.
Wer auch nur einen Cent mehr bekommt, muss nach geltender Regelung harsche Abzüge bei seinen Rentenbezügen hinnehmen. Diese sind bislang in Stufen gestaltet. Statt voller Rentenbezüge sinken sie bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze auf zwei Drittel, wer zwei Drittel erhält, wird auf die Hälfte gekürzt und wer eine halbe Rente beansprucht, droht die Kürzung auf ein Drittel seiner gesamten Rentenhöhe. Wer als Teilrentner nur eine Ein-Drittel-Rente bezieht, riskiert bei zu hohem Arbeitseinkommen die komplette Streichung seiner Rentenbezüge.
Ein Beispiel: Wer vor Beginn der Teilrente das Durchschnittseinkommen von 2900 Euro erhalten hat und mit 63 Jahren zwei Drittel seiner Rente bezieht, darf noch rund 1080 Euro hinzuverdienen, ohne Rentenkürzungen zu erleiden. Bei einer halben Rente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 1576 Euro und bei einer Ein-Drittel-Rente bei 2074 Euro.