Kostenlose Preisvergleiche finden sich im Internet. Angeboten werden sie von Vergleichsportalen wie verivox.de, check24.de und toptarif.de. Zur Berechnung einer Liste mit den günstigsten Tarifen genügen der Jahresverbrauch in Kilowattstunden, abzulesen auf der jüngsten Stromrechnung, und die Postleitzahl.
Wichtige Kriterien für faire Stromtarife sind eine monatliche Zahlungsweise, eine kurze Kündigungsfrist, eine kurze Anschlusslaufzeit und eine Preisgarantie, die mindestens so lang ist wie die Vertragslaufzeit. Wer Ökostrom möchte, sollte auf Siegel wie Ok-Power oder Grüner Strom achten. Der Vergleichsrechner listet die verschiedenen Angebote vom billigsten bis zum teuersten Anbieter auf. Abzuraten ist von Vorkasse sowie von Pakettarifen, bei denen bei geringerem Verbrauch kein Geld zurückerstattet wird. Auch eine kurze Preisgarantie und lange Kündigungsfristen sind problematisch. Voreinstellungen in den Vergleichsportalen sollten entsprechend angepasst werden.
Wegklicken sollten Verbraucher die Voreinstellung "Boni berücksichtigen". Denn indem die oft hohen Neukundenboni vom Gesamtpreis abgezogen werden, landen deren Anbieter auf den günstigsten Plätzen der Preislisten. Allerdings werden die Boni oft gar nicht ausgezahlt, weswegen es immer wieder zum Streit zwischen Versorgern und Verbrauchern kommt.
Wer von seinem Anbieter ein Schreiben über eine Preiserhöhung erhält, hat ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss möglichst bald nach Erhalt der Information erfolgen. Es darf maximal drei Wochen dauern, bis der neue Anbieter Strom liefert. Die Frist beginnt, wenn der neue Lieferant den Wechsel des Kunden beim Netzbetreiber anmeldet. Die Versorgung kann dann an jedem beliebigen Werktag beginnen.
Am einfachsten ist es, dem neuen Anbieter eine Vollmacht zu erteilen. Dieser erledigt meist die Kündigung beim alten Stromversorger und alle Formalitäten. Bei Kündigung wegen Preiserhöhung gilt der alte Tarif, bis der Wechsel perfekt ist.
Je kürzer, desto besser. Da die Strompreise stets in Bewegung sind, empfehlen Verbraucherschützer eine Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.
Der Strom kommt auch nach dem Anbieterwechsel vom örtlichen Versorger, die Zähler bleiben die alten. Der neue Anbieter stellt den Strom in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt. Die Gefahr, ohne Strom dazustehen, gibt es auch bei einer Pleite des neuen Versorgers nicht: Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen - auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind. Bei Problemen können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle wenden: schlichtungsstelle-energie.de.