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Krankenversicherung So zahlen Selbstständige im Alter weniger Kassenbeiträge

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige müssen meist auch auf Miet- und Kapitalerträge Beiträge zahlen. Im Ruhestand können das einige von ihnen ändern – und so Hunderte Euro im Monat sparen.
21.01.2016 - 12:47 Uhr
Viele Selbstständige zahlen im Alter hohe Kassenbeiträge. Das lässt sich verhindern. Quelle: dpa
Krankenversicherung

Viele Selbstständige zahlen im Alter hohe Kassenbeiträge. Das lässt sich verhindern.

(Foto: dpa)

Einige gesetzlich krankenversicherte Selbstständige können ihre Beiträge im Alter stark drücken. „In Extremfällen sind über 700 Euro monatliche Ersparnis möglich“, sagt Rentenberater Walter Vogts aus Karlsruhe. Einer seiner Kunden senkte den Kassenbeitrag von 722 Euro auf 2,43 Euro.

Dahinter steckt das Zusammenspiel von gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung. Denn viele Selbstständige zahlen – anders als die meisten Angestellten – auch im Ruhestand auf alle Einkünfte Kassenbeiträge, etwa auf Miet- und Kapitalerträge. Inklusive der jüngst oft gestiegenen Zusatzbeiträge können bis zu 18 Prozent Beitrag auf monatliche Einkünfte bis 4237,50 Euro (Bemessungsgrenze) anfallen. Das entspricht 750 Euro im Monat für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Die zehn schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiert
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Die Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf lesen sie oft Testbericht um Testbericht. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, verschlafen sie es, sich zu informieren. Dabei ist ausreichendes Wissen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut Generationen Beratung IGB, wiwo.de

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Lückenhafte Vorsorge
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Oft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören die individuelle Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung, die Klärung der Finanzen im Pflegefall und das Testament

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Die falschen Berater
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„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut Generationen Beratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren.

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Vorsorge ist nicht gleich Vorsorge
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Jeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen. Pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge“, sagt Winkler.

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Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.

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Informiert ins Gespräch
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Wer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen.

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Vorsorge-Flickenteppich
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Beraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren. Besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist.

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Es geht günstiger: Dafür müssen sich die Selbstständigen mit Aufgabe ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit den Anspruch auf eine gesetzliche Rente sichern – mag sie noch so gering sein. Außerdem müssen sie ausreichend lang Mitglied einer gesetzlichen Kasse gewesen sein. Dann fallen auf Miet- und Kapitalerträge keine Krankenkassenbeiträge mehr an.

Das liegt an den Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter. Im Ruhestand können gesetzlich Versicherte in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Versicherung, sondern um einen Versicherungsstatus bei einer der gesetzlichen Kassen.

Haben Versicherte diesen Status, zahlen sie ihre Kassenbeiträge nur auf Renten, vergleichbare Bezüge wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen und selbstständige Arbeitseinkommen, die sie als Rentner nebenberuflich erzielen. Mieterträge oder Kapitaleinkünfte bleiben hingegen außen vor.

Minirente drückt Krankenkassen-Beitrag
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