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Policen für Manager Wenn die Dienstreise zum Risiko wird

Wenn auf Dienstreisen etwas schief geht, ist das meist ärgerlich und teuer. Dienstreiseversicherungen für Unternehmen und private Policen haben zahlreiche Tücken. Wer wann haftet - und wann die Versicherung nicht zahlt.
26.01.2011 - 09:27 Uhr Kommentieren
Geschäftsreisende am Flughafen Stutgart. Der Schutz für Dienstreisen ist komplex. Quelle: dpa

Geschäftsreisende am Flughafen Stutgart. Der Schutz für Dienstreisen ist komplex.

(Foto: dpa)

Unterwegs auf Dienstreise: enger Zeitplan, der Chef wartet auf Ergebnisse. Weit weg von Heimat und Arbeitsplatz kommt Hektik auf, jetzt darf bloß nichts schief gehen. Doch das Gegenteil passiert: eine Krankheit, ein Unfall mit dem Mietwagen, die Papiere gestohlen, das Gepäck verloren oder den Flug verpasst.

Immer öfter führen Unternehmenskontakte ins Ausland. Für die einen eine Bereicherung, für die anderen zusätzliches Risiko. Unglücke während einer Geschäftsreise sind ärgerlich. Und oft ziehen sie erhebliche Kosten nach sich, für Behandlung, Ersatz von Gestohlenem, Dolmetscher und sonstige Hilfe jeder Art.

Einfach losreisen sollten Arbeitnehmer daher nicht. „Die Otto-Normal-Version von Versicherungen reicht bei Dienstreisen meist nicht aus“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Auf der sicheren Seite ist, wer vorher prüft: Was ist bereits abgesichert, welche privaten Policen gelten und welcher Schutz fehlt noch.

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber vorher über Risiken informieren und hinterher die Kosten übernehmen. Viele, vor allem größere Firmen mit vielen Dienstreisenden schließen daher einen pauschalen Rundum-Schutz ab. Unfall, Krankheit, Haftpflicht, Entführung und Diebstahl sind sozusagen für alle Mitarbeiter all inclusive.

„Allerdings enthalten die Komplettpakete oft Produkte, die man nicht braucht“, sagt Bianca Boss. „Wichtig ist, dass man sich gegen die größten Risiken, also Krankheit, Rücktransport und Unfall, absichert.“ Umgekehrt seien in manchen Paketen zwar viele Policen versammelt, aber mit zu geringen Haftungen oder Ausschlüssen. Reisen in Kriegs- oder Krisengebiete, bestimmte Berufsgruppen sowie Lösegeldforderungen decken sie nicht ab.

Nicht immer muss es so schlimm kommen. Für kleinere Unfälle und Unglücke kommt die Haftpflichtversicherung auf. Auch auf Geschäftsreisen gilt dabei: Für Unfälle im privaten Bereich, also während einer Stadttour oder beim abendlichen Restaurantbesuch, haftet jeder selbst. Geht während der Arbeitszeit z.B. bei den Geschäftspartnern etwas zu Bruch, ist wieder der Arbeitgeber verantwortlich.

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