Privatbank Donner & Reuschel Verbraucherschützer klagen wegen gekündigter Riester-Verträge
Rieser-Verträge haben Tücken.
Frankfurt Es klingt nach einer Lappalie, könnte aber weitreichende Folgen haben, wenn das Beispiel Schule macht. Die Privatbank Donner & Reuschel hat in diesem Jahr 16 Kunden ihre vom Staat mittels Riester-Rente geförderten Sparpläne gekündigt. Die betroffenen Sparer hatten auf Aufforderungen der Bank, in eine Riester-Versicherung der Donner & Reuschel-Mutter Signal Iduna zu wechseln, nicht reagiert.
Ordentliche Kündigungen von Riester-Verträgen sind aber nicht zulässig. Die Policen sollen den Sparern schließlich ein zusätzliches, sicheres lebenslanges Einkommen verschaffen. Donner & Reuschel sieht allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht und begründet dies mit einer internen IT-Umstellung. Die Sparverträge könnten nicht in diese neue IT-Landschaft übernommen werden.
Dabei beruft sich die traditionsreiche Hamburger Bank auf eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ nach Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der ihrer Ansicht nach die außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das sehen die bei den Verbraucherzentralen und dem Bundesverband der Verbraucherschützer angesiedelten Marktwächter Finanzen anders.
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