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Rente beantragenSo stellen Sie den Antrag auf Ihre Rente im Internet

Rente kann aus vielfältigen Gründen bezogen werden. Welche Rentenarten es gibt und wie Sie unkompliziert einen Rentenantrag online stellen, erfahren Sie hier.Janine Liedke, Thomas Regniet 08.02.2024 - 09:10 Uhr Artikel anhören
Foto: Getty Images

Düsseldorf. Die Zahl der Rentenempfänger in Deutschland nimmt stetig zu. In den vergangenen zehn Jahren verzeichnete der Rentenbestand einen Anstieg um etwa 2,7 Prozent. Zum 31. Dezember 2022 lag die Zahl der gezahlten Renten bei insgesamt 25,869 Millionen. Das geht aus einem im Juli 2023 veröffentlichten Bericht der Deutschen Rentenversicherung hervor.

Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, die Rente zu beantragen? Welche Formen von Renten stehen zur Verfügung und für wen? Und nicht zuletzt: Wie stellt man online einen Rentenantrag?

Welche Rentenformen gibt es?

Die Beschäftigten in Deutschland nehmen aus verschiedenen Gründen Rentenzahlungen in Anspruch. Zum Beispiel, weil sie das Renteneintrittsalter erreicht haben, weil der Lebenspartner verstorben ist oder weil der erlernte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Um die verschiedenen Lebenssituation zu berücksichtigen, unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Rentenarten. Ein Überblick:

  • Reguläre Altersrente
  • Altersrente für Schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für Bergleute
  • Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
  • Rente für Hinterbliebene und Witwenrente
  • Erwerbsminderungsrente

Wann kann Rente beantragt werden?

Das hängt vom Geburtsjahr des Antragstellenden ab. Versicherte, die in den Jahren 1949 bis 1963 geboren wurden, können in einigen Fällen von Sonderregelungen profitieren und gegebenenfalls eher in Rente gehen als ihre Kolleginnen und Kollegen. Dennoch gibt es bei den Rentenarten Unterschiede.

Die reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, kann beantragt werden, wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist und der Rentenempfänger seit mindestens fünf Jahren versichert ist – so lang ist die Wartezeit für einen Rentenanspruch.

Die Regelaltersrente wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Anpassung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947 und erfolgt bis 2023 mit einer monatlichen Anhebung. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze dann konstant bei 67 Jahren. Diese Regelung gilt für die reguläre Altersrente und betrifft somit nicht alle Versicherten. 

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann beantragt werden, wenn der Rentenempfänger gesundheitlich beeinträchtigt ist und nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten kann. Antragstellende müssen dennoch ein maßgebliches Alter erreicht haben, einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent vorweisen und seit mindestens 35 Jahren versichert sein. Erst dann darf diese Rente bezogen werden. Das Eintrittsalter für Schwerbehinderte wird stufenweise von 63 auf 65 Jahren angehoben.

Die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte kann beantragt werden, wenn der Antragstellende seit 35 oder sogar 45 Jahren rentenversichert ist. Versicherte, die zwischen 1949 und 1963 geboren sind, können also noch vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Versicherte, die im Bergbau beschäftigt waren, können die Altersrente für Bergleute beantragen. Für diese Berufsgruppe gelten bestimmte Sonderregelungen hinsichtlich der Rente. Diese Form der Altersrente hat ihren Ursprung im Strukturwandel der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft. Hinzu kommen die besonderen Belastungen und Risiken, denen die Bergleute bei ihrer Arbeit ausgesetzt waren. Wie bei jeder anderen Rente auch, müssen Antragstellende bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Rentenleistung beziehen zu dürfen: Die versicherte Person muss mindestens 60 Jahre alt sein und eine Mindestversicherungszeit von 25 Jahren, sowie ständiges Arbeiten unter Tage nachweisen können.

Die Rente für Hinterbliebene kann beantragt werden, wenn ein Elternteil oder der Lebenspartner verstirbt. Diese Rentenform soll den Hinterbliebenen die Existenz sichern und sie teilweise wirtschaftlich absichern. Es wird unterschieden zwischen Witwen- oder Witwerrente, wenn ein Lebens- beziehungsweise Ehepartner stirbt, und Halb- oder Vollwaisenrente, wenn Minderjährige oder Kinder, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein oder sogar beide Elternteile verlieren. Alleinerziehende, deren Ex-Partner verstorben ist, haben die Möglichkeit, Erziehungsrente zu beantragen.

Eine weitere Rentenart ist die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese greift als vorzeitige Rente und soll finanzielle Einbußen kompensieren, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund schwerwiegender Erkrankungen dauerhaft gemindert ist.

Wie wird der Rentenantrag gestellt?

Um die Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, muss der künftige Rentner oder die künftige Rentnerin einen Rentenantrag stellen. Durch den Antrag wird das Rentenverfahren eingeleitet. Es wird empfohlen, den Antrag etwa drei Monate vor dem tatsächlichen Renteneintritt einzureichen.

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Rentenantrag online stellen - So geht's:

Versicherte können ihren Rentenantrag online bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Der sogenannte „eAntrag“ besteht aus einem Fragenkatalog, den die Antragstellenden online ausfüllen. Das Programm führt mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung durch den Prozess. So wird der Rentenantrag online gestellt:

  1. Antrag auswählen und ausfüllen
  2. Angaben in der Zusammenfassung auf Richtigkeit prüfen
  3. Nachzureichende Nachweise auswählen und wenn möglich online hochladen
  4. Datenschutzerklärung & Co. akzeptieren und den Antrag absenden

Was braucht es, um einen Rentenantrag online einzureichen?

Um den Rentenantrag online an den Rentenversicherungsträger zu übersenden, braucht es lediglich einen internetfähigen Computer, Tablet, Notebook oder ein anderes Endgerät mit Internetzugang. Im besten Fall steht auch ein Scanner zur Verfügung, um die benötigten Nachweise einzuscannen und bereits während der Antragstellung online hochzuladen. Es funktioniert aber auch ohne: Können die benötigten Nachweise nicht digital eingereicht werden, müssen diese im Nachgang vom Rentner oder der Rentnerin unterschrieben und analog an den Rentenversicherungsträger übersendet werden.

Welche Angaben und Formulare werden für den Rentenantrag benötigt? Eine Checkliste:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Eine Kopie des Personalausweises, Reisepasses, der Geburtsurkunde oder des Stammbuchs
  • Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung des Antragstellers
  • Steueridentifikationsnummer
  • IBAN und BIC (internationale Kontonummer und Bankleitzahl)

Wo kann ich mich rentenversichern?

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt seit dem 1. Oktober 2005 alle Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie besteht aus 16 eigenständigen Rentenversicherungsträgern. Die Versicherungsträger sind nach Regionen unterteilt und jeweils für eine bestimmte Anzahl an Versicherten zuständig.

Private Altersvorsorge mit der Riester-Rente

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung stellen eine Vielzahl von Anbietern künftigen Rentenempfängern eine private Altersvorsorge zur Verfügung: Die Riester-Rente. Riester-Produkte können Interessierte unter anderem bei Banken, Versicherungsträgern, Rentenberatern oder in diversen Onlineportalen, wie zum Beispiel Check 24, abschließen. 

Wissenswertes über die Riester-Rente:

  • Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt
  • Sie wird mit staatlichen Zulagen gefördert und bringt den Sparenden steuerliche Vorteile
  • Geregelt ist die Form der Riester-Rente im Einkommensteuergesetz EStG (Paragraf 10a und 79) und im sogenannten Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Die Riester-Rente bietet den Rentnern und Rentnerinnen sowohl Vor- als auch Nachteile und auch Verbraucherschützer und die Politik diskutieren über ihre Zukunft. Die Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge geht seit 2017 zurück. Keine 20 Jahre nach ihrer Einführung stehen bereits 25 Prozent der Verträge still. Daher sollte gut überlegt sein, ob ein Riestervertrag sinnvoll ist.

Wie hoch ist die gesetzliche Rente?

Wie hoch die Rentenzahlung schließlich für den Rentner oder die Rentnerin ausfällt, lässt sich nicht pauschal festlegen. Das ergibt sich unter anderem aus dem Lebenslauf der versicherten Person, der Rentenart und daraus, wie viel auf das Rentenkonto eingezahlt wurde. Um die monatliche Rente zu berechnen, lassen sich aber verschiedene Werte multiplizieren. Die sogenannte Rentenformel lautet:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = monatliche Rentenhöhe

Wie hoch ist das Renteneintrittsalter und warum steigt es weiter an?

Die Altersgrenze für einen Renteneintritt steigt seit 2012 noch bis 2031 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Der Gesetzgeber begründet das mit der immer längeren Lebenserwartung der Menschen. Bei Bergleuten wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 60 auf 62 erhöht. Die Bundesregierung möchte so sichergehen, dass die Rentenbeiträge für die jüngeren Generationen bezahlbar bleiben. 

Kann ich vorzeitig in Rente gehen?

Wer bereits vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen bei der Rentenzahlung rechnen. Ausnahmen sind die Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte, für schwerbehinderte Menschen und für Bergleute. Für jeden Monat, den Leistungsempfangende vorzeitig in Rente geht, werden 0,3 Prozent der Rentenleistung abgezogen. Der maximale Abschlag beträgt jedoch 14,4 Prozent. Mit Erreichen des Eintrittsalters verschwinden diese Abzüge aber nicht automatisch, sie bleiben auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters bestehen.

Altersrenten: Keine Anrechnung bei Hinzuverdienst seit 2023

Viele Rentner und Rentnerinnen gehen trotz ihres Ruhestands weiterhin arbeiten. Manchmal, weil die Rente nicht ausreicht oder aber weil es ihnen Spaß macht. Bezieht der Rentenempfänger die reguläre Altersrente und ist mit dem Regeleintrittsalter in Rente gegangen, hat eine Nebenbeschäftigung keinen Einfluss auf die Höhe der Rentenzahlung.

Bei vorgezogenen Altersrenten wurde die Hinzuverdienstgrenze im vergangenen Jahr abgeschafft. Bis Dezember 2022 lag sie noch bei 46.060 Euro. Rentner und Rentnerinnen dürfen seit diesem Jahr also zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne mit Kürzungen rechnen müssen. Die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze wurde aufgrund der Corona-Pandemie bereits für die Jahre 2020 und 2021 enorm angehoben.

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Für Erwerbsminderungsrenten steigt die Hinzuverdienstgrenze in diesem Jahr an. Laut der Deutschen Rentenversicherung gilt für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ab dem 1. Juli 2024 eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung dürfen 18.558,75 Euro nicht überschritten werden.

Erstveröffentlichung: 31. März 2022, 15:18 Uhr (zuletzt aktualisiert: 26.01.2024, 18:45 Uhr.)

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