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Riester-Rente Die höhere Zulage entpuppt sich als Luftnummer

Endlich ist der Staat mal spendabel: Statt 154 Euro zahlt er Sparern bei der Riester-Rente künftig 175 Euro. Doch die meisten freuen sich zu früh. Ihnen bringt das wenig. Um genau zu sein: nichts.
16.07.2017 Update: 17.07.2017 - 15:49 Uhr 4 Kommentare
Die Erhöhung der Riester-Zulage Anfang 2018 bringt den Sparern keine nennenswerten Vorteile. Quelle: dpa
Blendemanöver

Die Erhöhung der Riester-Zulage Anfang 2018 bringt den Sparern keine nennenswerten Vorteile.

(Foto: dpa)

Der Vertrieb darf sich die Hände reiben. Wenn die Riester-Zulage Anfang 2018 von bislang 154 Euro auf 175 Euro steigt, hat der Riester-Vermittler ein Verkaufsargument mehr. Diese im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz enthaltene Anhebung - der Bundesrat hat das Gesetz am Freitag verabschiedet – dürfte den lahmenden Riester-Verkauf ein wenig ankurbeln: Schließlich schenkt der Staat den Sparern jetzt noch mehr Geld, so wird zu hören sein. Das Problem ist nur: Die Werbebotschaft führt in die Irre. Die meisten Riester-Sparer profitieren von der höheren Zulage überhaupt nicht.

Um das zu verstehen, muss man die Grundzüge der staatlich geförderten Altersvorsorge à la Riester verstehen. Anspruch auf die Förderung haben alle Pflichtversicherten in der Rentenversicherung, aber auch Beamte  – um nur die zwei größten Personengruppen zu nennen. Wenn Sparer aus diesen Gruppen mit eigenen Beiträgen und den staatlichen Zulagen wenigstens vier Prozent ihres Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen (maximal aber 2100 Euro), dann haben sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung.

Diese staatliche Förderung sieht so aus: Der Staat schießt direkt Geld zu, pro Sparer bislang 154 Euro, künftig dann 175 Euro im Jahr. Für Kinder haben Eltern Anspruch auf Extra-Zulagen, wobei nur ein Elternteil diese bekommt. Die Höhe der Kinderzulage beträgt 300 Euro oder, wenn das Kind vor 2008 geboren ist, 185 Euro. Diese Kinderzulage fließt solange, wie auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Zulagen waren von Anfang an eine tolle Werbebotschaft für den Finanzvertrieb. Denn ein „Geldgeschenk“ vom Staat – wer sollte das schon ausschlagen?

Neben den Zulagen gibt es noch eine steuerliche Förderung. Die in den Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge werden nicht mit Einkommensteuer belastet, sie dürfen also aus dem Brutto-Einkommen gezahlt werden. Wer die Beiträge in seiner Steuererklärung angibt, bekommt daher die gezahlte Steuer wieder erstattet. Doch, Achtung, nicht die gesamte, rechnerische Steuer – also die Summe der Beiträge multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz – wird erstattet. Stattdessen werden die bereits ausgezahlten Zulagen vom rechnerischen Steuervorteil abgezogen. Nur wenn sich ein höherer Steuervorteil ergibt, bekommt der Steuerzahler wirklich Geld zurück.

Ein Zahlenbeispiel zeigt den Effekt: Ein Riester-Sparer, 45 Jahre alt, ohne Kinder und mit 52.500 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr, hat insgesamt 2100 Euro im Jahr in den Vertrag eingezahlt. 154 Euro Grundzulage hat der Staat zugeschossen. Der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Einkommens-Euro (auch Grenzsteuersatz genannt) setzen wir mit 40 Prozent an. Soviel Steuer spart der Sparer also auch, wenn vom zu versteuernden Einkommen etwas abgezogen wird. Damit liegt die rechnerische Steuerersparnis hier bei 40 Prozent von 2100 Euro, also 840 Euro. Doch weil der Sparer 154 Euro ja schon als Zulage bekommen hat, werden sie abgezogen. Unter dem Strich bekommt er über die Steuererklärung daher nur 686 Euro zurück (840 Euro minus 154 Euro).

Für die meisten Normal- bis Gutverdiener sind die Zulagen daher unwichtig. Jeder zusätzliche Euro Zulage ist ein Euro weniger beim Steuervorteil. Anders sieht es erst bei mehreren Kindern aus. Wäre der Sparer im Beispielfall verheiratet und das gemeinsame Einkommen läge genauso hoch wie beim ledigen Sparer, also bei 52.500 Euro, dann würde der Grenzsteuersatz des Paares auf etwa 30 Prozent sinken. Der rechnerische Steuervorteil macht dann nur noch 630 Euro aus. Hätte der Sparer zudem noch zwei Kinder, läge die Summe der Zulagen bei 754 Euro  – jetzt also höher als der Steuervorteil von nur 630 Euro. Er bekäme über die Steuererklärung daher nichts für seine Riester-Beiträge zurück, aber dürfte die Zulagen behalten. Dieser Sparer würde daher von der Erhöhung Anfang 2018 profitieren, statt 754 Euro bekäme er dann künftig 775 Euro vom Staat.

Ein Anstieg der Zulagen nutzt daher vor allem Geringverdienern (bei denen der rechnerische Steuervorteil wegen ihres geringen Steuersatzes klein ist) und Normalverdienern mit mehr als einem Kind (erst dann übersteigt die Summe der Zulagen ihren rechnerischen Steuervorteil). Nach Daten des Statistischen Bundesamtes von 2013 haben unter den Familien in Deutschland 42 Prozent nur ein Kind, weitere 42 Prozent haben zwei Kinder und nur 15 Prozent drei oder mehr Kinder. Schon das zeigt: Ein großer Teil der Sparer wird von der höheren Zulage nicht profitieren.

Ihnen bleibt dann der Steuervorteil. Doch auch der ist einen zweiten Blick wert. Denn wer bei der Riester-Rente nur auf die Einzahlungsphase schaut, wird fehlgeleitet. Das ist leider die Regel, etwa in Verkaufsgesprächen, wo Berater gerne Förderquoten errechnen („Schauen Sie mal, 40 Prozent ihrer Beiträge zahlen Sie gar nicht selbst? Wo gibt es das denn sonst?“). Solche Berater informieren weder umfassend, noch neutral. Die Wahrheit ist: Das Gegenstück der staatlichen Förderung in der Einzahlungsphase ist ein großer Nachteil der Riester-Rente bei der Auszahlung: Die Riester-Rente muss zu 100 Prozent versteuert werden. Das heißt natürlich nicht, dass der Staat 100 Prozent davon behält, sondern dass auf die komplette Auszahlung der persönliche Steuersatz anfällt.

Das ist sonst nicht so: Bei ungeförderten privaten Rentenversicherungen muss nur ein kleinerer Teil, der sogenannte Ertragsanteil, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dieser Ertragsanteil liegt zum Beispiel bei 17 Prozent lebenslang, wenn die Auszahlung der Rente mit 67 Jahren beginnt. Bei Auszahlungen aus Wertpapierdepots fällt unabhängig vom Alter nur Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne an, bei Festgeldern fällt diese auf die Zinserträge an.

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4 Kommentare zu "Riester-Rente: Die höhere Zulage entpuppt sich als Luftnummer"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Diese einseitige Sichtweise zeigt, wie ungenau und mit welchen fachlichen Lücken über die Riester-Rente berichtet wird. Leider fallen Bürger auf diese evtl. bewusst manipulativen Berichterstattungen rein und werden dank solcher Berichte und einiger Poliker zwangsläufig in der Altersarmut enden, da "Lästern über staatliche Förderungen Damals viel wichtiger war als über Vorzusorgen nachzudenken"

    Fakt ist, wer nicht vorsorgt wird bei heutigen Gehältern bis zu 2.250€ an der Armutsgrenze Rente erhalten.

    Und nun zur uneffektiven Riester-Rente und dieser sehr einseiten Auswertung.
    Aufgrund solcher Berichte habe ich selber in wochenlanger Rechenarbeit eine Rentabilitätsstudie erstellt. Was ist also an solchen o.g. Aussagen wirklich drann?
    Denn auch wurde davon gesprochen,dass doch alles im Alter versteuert wird!
    Berechnet wurde das ganze über viele Tabellen hinweg mit Gehältern vom Mindestlohn bis 4.500€, für Singles, Familien mit 1&2 Kindern und einem geplanten Sterbedatum von 90.
    Und jetzt auch mal eine fachliche Information für den Autor:
    Nach Abzug der gesamten Steuerlast von 67-90 blieben zwischen 2,7%-3,8% Rendite des Riester Vertrages übrig. Selbst wenn ich nicht nur die erhöhte Rentensteuer, ausgelöst durch Riester, betrachte sondern die gesamte Rentensteuer inkl auf die GRV.
    Also bitte erst richtig recherchieren, bevor man dies als unrentabel dar stellt. Maximal kann man sagen, dass minimal von dem o.g. Vorteil bei höheren Gehältern verloren geht.

    Nach zulesen hier:
    https://richtigervorsorgen.wordpress.com/2017/06/26/maerchenstunde-mit-und-von-politkern-es-war-einmal-eine-riester-rente-die-sich-ueberhaupt-nicht-loht/

    Und eine weitere fachliche Inkompetenz in diesem Bereich möchte ich ebenfalls für die Bürger einmal erwähnen.
    Die angesprochenen Banksparpläne, die vermeidlich besser sein sollen, sind keine Riester Rente! Diese wird erst mit 65 abgeschlossen und mit 85 erstmalig ausbezahlt.Diese Riester Rente ist dann 20% teurer sein wird und weniger Rente!

  • Lieber Herr Hoyer,

    sie müssen beachten, dass zur Berechnung des Eigenbeitrages Brutto x 4 % die Zulagen noch abgezogen werden. Somit ist der Effekt bei vielen Kindern besonders groß ( 2100-Eigenzulage-KInderzulagen). Der Steuereffekt wird dann bei Ihnen überschätzt. https://www.riester-rente.net/foerderung/mindestbeitrag/. Der Steuervorteil ist dann (Grenzsteuer x (Brutto*0,04 - Zulagen).
    Auch wird der Effekt noch viel größer wenn das EInkommen geringer ist. Dann lohnt es sich insbesondere bei kinderreichen Familien. Mit 60 Euro im Jahr kann man im Extremfall mehrere hundert Euro Zuschüsse bekommen. Sozialpoltisch kann das doch gewollt sein. Was fraglich ist, dass man es nicht schafft alle Kinder gleich zustellen. Es wäre besser hier hätte die Politik reagiert als bei dem Eigenbeitrag für Erwachsende.
    Noch ein Effekt entsteht wenn die Frau bzw. Mann nicht zulagenberechtigt ist. Dann erhält man auch die Zulage für Erwachsende für 60 Euro im Jahr.

    Für den Gutverdiener ist die Sparmöglichkeit sicherlich begrenzt, aber für die die wenig haben kann es sich lohnen. Insbesondere auch bei Personen die im Alter geringe Einkünfte (geringe Steuerlast) haben. Also im Ergebnis ein gutes Instrument gegen Altersarmut, dass leider von der Personengruppe noch zu wenig genutzt wird. Auch ist es geschützt gegen Pfändungen auch gut bei Personen die armutsgefährdet sind.

    Viele Grüße

  • Sehr geehrter Herr Beyer,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In der Tat ergeben sich bei vielen Riester-Fondssparplänen die beschriebenen Probleme. Beim als empfehlenswert angesehen Sparplan von fairr.de besteht dieses Problem allerdings nicht. Mehr Details dazu auch im Artikel der WirtschaftsWoche "Warum absurde Regeln die Rendite vermiesen", hier zu finden: http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/riester-rente-warum-absurde-regeln-die-rendite-vermiesen/19621302.html

    Freundliche Grüße

    Niklas Hoyer

  • Sehr geehrter Herr Hoyer,

    in Ihrem Artikel sprechen Sie die Problematik der Riester-Förderung objektiv an.

    Ich stimme Ihnen zu, dass tendenziell Fondssparpläne lukrativer sind. Nur nicht unbedingt im Rahmen von Riester-Sparplänen. Für alle Riesterprodukte gilt ein Kapitalerhalt für die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Fördergelder. In Zeiten von fallenden Märkten werden Fondsanteile in risikoärmere Assets umgeschichtet. Wann diese wieder in lukrative Assets zurück geswitched werden bestimmen i.d.R. Computermodelle (dann wenn das Garantieniveau wieder erreicht ist). Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe ist die Nutzung des Cost-Average-Effektes nicht effizient möglich.

    Hinzu kommt, dass beim Riester eine lebenslange Rente ausgezahlt werden muss. Dass können weder Fonds- noch Banksparpläne bieten. Deshalb werden in der Leistungsphase Guthaben in eine Rentenversicherung investiert (u.U. mit zusätzlichen Abschlussgebühren). Der Nachteil, die wenigsten Anbieter können bei Abschluss einen garantierten Rentenfaktor ausweisen. Die Vertragsformulierungen sind i.d.R. sehr schwammig und orientieren sich an die dann gültigen Kapitalmarkterträgen und Langlebigkeitsrisiken. Gegenüber Fondsgebundenen Rentenversicherung die einem "harten" Rentenfaktor bieten, ist das eine gewaltige "Blackbox" die dem uninformierten Verbraucher angedient wird. Schade, dass dieser Aspekt nicht aufgegriffen wurde.

    Quelle: Eigenrecherche und https://www.test.de/Riester-Fondssparplaene-Union-Investment-veraergert-Riester-Sparer-1755165-2755165/

    Der Hinweis auf den vertrieblichen Aspekt finde ich gelungen. Nur durch das zurückhalten von wichtigen Fakten, lassen sich Riesterverträge an ein lukratives Klientel verkaufen.

    Der Wechsel von Provisionsberatung zu einer unabhängigen honorarbasierten Beratung könnte eine objektive Beratungsleistung ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Michael W. Beyer - unabhängiger Honorarberater

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