Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen. Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen bei Todesfällen. Die Kapitallebensversicherung soll dagegen zugleich auch Altersvorsorge sein. Es gibt eine Anspar- und eine Auszahlungsphase. Wird letztere erreicht, schüttet der Versicherer die vorher vom Kunden regelmäßig eingezahlten Beiträge aus. Für viele Kapitallebensversicherungen werden nach Ende der Ansparphase eine bestimmte Summe und bestimmte regelmäßige Zahlungen garantiert.
Kauft eine Versicherung von den Kundenprämien eine Aktie für 100 Euro, bleibt ihr Buchwert in der Bilanz auch fünf Jahre später bei 100 Euro, auch wenn der Kurs auf 120 Euro gestiegen ist. Die 20 Euro Differenz zwischen Marktwert und Kaufwert ist die sogenannte Bewertungsreserve oder stille Reserve. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 müssen Versicherungen die Hälfte der Bewertungsreserve an ihre Kunden auszahlen, deren Verträge auslaufen.
Viele Verbraucher haben sich auch deshalb für Kapitallebensversicherungen entschieden, weil die Anbieter für das eingezahlte Kapital praktisch eine Art von Mindestverzinsung garantieren: den sogenannten Höchstrechnungszins, umgangssprachlich Garantiezins genannt. Dieser wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Aktuell beläuft er sich auf 1,75 Prozent, ab 1.1.2015 nun wird er auf 1,25 Prozent gesenkt.
Früher lag der Satz deutlich höher, in den 90er Jahren teils bei vier Prozent. Seit 2000 geht es bergab. Der Grund: Versicherer müssen die Gelder ihrer Kunden in krisensicheren Anlageformen investieren. Die Renditen dafür sind seit Jahren aber sehr niedrig.
Bei Lebensversicherungen mit Garantiezins bildet dieser nur einen Teil der Gesamtverzinsung, welche die Versicherer zahlen. Dazu kommen noch zusätzliche Renditen, wenn Versicherer das Geld der Versicherten besonders gut anlegen. Da die Zinsen für Anleihen krisenfester Staaten aber zurückgehen, schrumpfen generell sowohl Garantiezins als auch Überschussbeteiligungen. Zu beachten ist, dass Bestandskunden in der Regel von Senkungen des Garantiezinses nicht betroffen sind.
Versicherer sagen ja: Weil sie durch niedrigere Garantiezinsen weniger Geld zur Sicherung von Beitragsgarantien und für eine Mindestverzinsung zurücklegen müssen, könnten sie höhere Risiken eingehen – und damit auch für die Versicherten höhere Gesamt-Renditen erwirtschaften. Verbraucherschützer dagegen stehen klassischen Lebensversicherungen inzwischen skeptisch gegenüber. Ihrer Meinung nach fließt zu viel Geld in Abschluss- und Verwaltungskosten, sodass der Sparanteil auf der Strecke bleibt.
In vielen Fällen nicht. Kunden sollten laut Verbraucherschützern auch bedenken, dass die Kündigung eines laufenden Vertrags immer mit Verlusten verbunden ist. Ob diese Verluste von einer jetzt eventuell noch höheren Beteiligung an den Bewertungsreserven ausgeglichen werden, muss im Einzelfall berechnet werden. Zudem ist besonders bei Altverträgen, die schon vor 2005 abgeschlossen wurden, zu beachten, dass sie bei der Auszahlung im Alter noch steuerfrei sind, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.