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Urteil gegen Lebensversicherer „Das war nur der erste Schlag...“

Der Bundesgerichtshof erleichtert den Ausstieg bei Lebenpolicen. Für Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski war das Urteil nur der Anfang. Er prophezeit den Branchen-GAU. Können bald 30 Millionen Kunden gratis kündigen?
08.05.2014 - 16:49 Uhr 16 Kommentare
Seit 1. Oktober 2013 emeritiert: Der Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski gilt als einer der schärfsten Kritiker der Lebensversicherer in Deutschland.

Seit 1. Oktober 2013 emeritiert: Der Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski gilt als einer der schärfsten Kritiker der Lebensversicherer in Deutschland.

Hans-Peter Schwintowski gilt als einer der kritischsten Versicherungsrechtler in Deutschland. Bis September 2013 war er Professor an der Humboldt-Universität Berlin mit Forschungsschwerpunkt im Bereich Privatversicherungs- und Kapitalmarktrecht. Schwintowski ist im wissenschaftlichen Beirat des Bundes der Versicherten. Zum Interview mit Handelsblatt Online erscheint er bester Laune. Die Untergangsszenarien der Lebensversicherer schildert der bärtige Berliner mit einem süffisanten Lächeln.

Herr Schwintowski, in einem spektakulären Urteil stärkt der BGH die Rechte von Lebensversicherungskunden. Droht nun ein Run aus der Lebensversicherung?
Schwintowski: Ja, das dürfte zu zahlreichen Widerrufen führen. Wer zwischen 1994 und 2007 eine Police abgeschlossen hat, ohne ausreichend über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein, kann vom Vertrag zurücktreten. Noch sind aber nicht alle Fragen geklärt.

Was ist noch strittig?
Der BGH hat nicht klargestellt, wann Kunden „nicht ausreichend belehrt“ worden sind. Reicht es zum Beispiel, wenn ein Kunde einen Teil der Vertragsunterlagen nicht vor der Unterschrift erhalten hat? Oder bedarf es größerer Verfehlungen? Diese Fragen müssen weitere Urteile klären. Trotzdem könnte es zu einer ersten Rückabwicklungswelle kommen. Ich schätze dass mehr als eine Million Verträge von dem Urteil betroffen sein dürften.

Eine Million von 108 Millionen Verträgen, die im fraglichen Zeitraum geschlossen wurden – klingt erst mal nach wenig …
Möglicherweise ist dieses Urteil nur der erste Schlag. Der zweite Schlag könnte die Versicherer deutlich härter treffen.

Was droht der Branche?
Der Europäische Gerichtshof könnte als nächstes das Policemodell als Ganzes kippen. Das europäische Recht hat immer vorgesehen, dass der Kunde vor Abschluss eines Versicherungsvertrags angemessen über die Vertragsbedingungen informiert sein muss. Genau dies wurde aber durch das bis 2008 gültige Policemodell unterlaufen.

Rechnen Sie mit einer solchen Entscheidung gegen die Versicherer?
Ja.

Was würde passieren, wenn der Europäische Gerichtshof das Policemodell als Ganzes kippt?
Dann wären sämtliche Verträge, die vor dem Jahre 2008 abgeschlossen wurden fehlerhaft – und sämtliche Verträge schwebend unwirksam. Die Widerrufsfrist hätte nie begonnen, Kunden könnten die Verträge rückabwickeln lassen. Dafür dürften keine Kosten anfallen, die Verzinsung muss angemessen sein.

„Das wäre der GAU für die Lebensversicherer“
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16 Kommentare zu "Urteil gegen Lebensversicherer: „Das war nur der erste Schlag...“"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Den Zweitmarkt für Lebensversicherungen, den Prof. Schwintowski am Ende im Zusammenhang seiner Stornoverbotsforderung erwähnt, gibt es übrigens nicht nur in England, sondern seit über 10 Jahren auch in Deutschland. Was Schwintowski mit dem Verweis auf England hingegen meint, ist der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis zum Verkauf auf dem Zweitmarkt, den es nur in England gibt.

  • Ich finde an dem Artikel besonders den letzten Teil interessant. Diese Frage meine ich:
    Welche Vorteile haben Nettopolicen?
    Bei einer Nettopolice zahlt der Kunde dem Vertriebler ein Honorar. Der Kunde weiß dabei genau, wie hoch die Kosten für die Vermittlung sind und wie viel das reine Produkt kostet. Es gäbe mehr Produkttransparenz, die auch den Wettbewerb anregen würde. Am Ende entscheidet der Markt, wie viel ihm die gute Beratung wert ist.

    Dann sind doch Nettopolicen der richtige Weg. Man sollte die Versicherer einfach verpflichten neben Bruttopolicen auch Nettopolicen anzubieten. Das wäre doch mal ein echter Ansatz für Verbraucherschutz!
    Vielleicht könntet Ihr den Professor dazu nochmal genauer befragen, ob das eine Lösung wäre und wie er das einschätzt. Hätte so eine Verpflichtung eine rechtliche Grundlage. Wer doch die Lösung im Sinne des Verbrauchers.

  • Schwintowski erschien also in bester Laune und mti einem süffisanten Lächeln... - kein Wunder, wenn man sich an einige Geschehnisse in den letzten Jahren um seine Person erinnert.

    Seinen Aussagen sollte man stets kritisch gegenüber stehen- siehe hierzu auch seine Verwicklungen in der WGF-Pleite (zuerst Gutachten erstellt, dann in den WGF-Aufrichtsrat gewählt, anschließend hat de WGF Insolvenz beantragt), bei der tausende Anleger viel viel Geld verloren haben. In Verbindung mit der Wahl zum AR hat das für mich ein ganz besonderes "Geschmäckle"

    Darüber hinaus stand er wegen Plagiatsvorwürfen bereits mehrfach in der Kritik - siehe hierzu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Peter_Schwintowski

    Also Leute, einfach weiter kritisch bleiben!

  • Besten Dank - der Anhaltspunkt genügt, um es näher zu prüfen.

  • Noch ein Wirrkopf? Versicherungen verwalten nur das Vermögen der Versicherten, auch die Überschüsse gehören zu fast 100% den Versicherten. Es kommt darauf an, diese Überschüsse gerecht zu verteilen. Wenn ich z.B. jetzt alle Bewertungsreserven an die Kunden auszahle, deren Verträge ablaufen, bleibt den anderen für die Zukunft nichs mehr. Nachvollziehbar? Genausowenig wird oft verstanden, dass die Lebensversicherung einen Schutz bietet und der Kunde langfristig etwas für seine Altersvorsorge tut. Wo gibt es sonst noch Modelle mit einem langfristigen Sparanreiz und entsprechenden Garantien?
    Sie können natürlich auch alles in Aktien investieren, aber das kann eine sehr volatile Geschichte werden.

  • Dies ist keine Rechtsberatung, und ich übernehme keine Haftung für folgende Zeilen:

    Im Prinzip können Sie sich m .E. auch in Ihrem Fall auf das Urteil berufen.

    Doch bedenken Sie, dass Sie nicht alle Gebühren zurück erhalten werden. Soweit der "Schutz der Versicherung" abzudecken ist, dürfen die Gebühren bei der Versicherung verbleiben.

    Der Widerruf kann auch nachteilig sein. Kalkulieren Sie vorher durch, ob er sich lohnt.

  • Vieles ist noch ungeklärt, insbesondere die Frage, inwieweit das neue Recht auf Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, insoweit anzuwenden ist.

    Da hilft im Zweifel nur der Rechtsweg, um Klarheit zu bringen, leider. Die BaFin ist da wohl leider etwas defensiv, wie ich aus eigner Erfahrung erleben musste.

  • Es ist die Frage, ob nicht jede Lebensversicherung mit einem Sonderkündigungsrecht versehen ist, nachdem 2008 die Rechte der Versicherungsnehmer so markant benachteiligt wurde.

    2008 hat man gesetzlich festgeschrieben, dass Versicherte bei Endfälligkeit der Verträge nur 50 % der ihnen zustehenden Bewertungsreserven erhalten. Um die restlichen 50 % wurden die wirtschaftlichen Eigentümer enteignet. Das hatte ihnen ebenfalls niemand gesagt.

    Heute geht die Versicherungslobby sogar so weit, dass sie den Versicherten auch noch die restlichen 50 % vorenthalten wollen. Da dies gleichzeitig bei dem Ausweis von Maximalergebnissen in den Hauptversammlungen passiert, zeigt das Ungleichgewicht der Macht zwischen Versicherungsnehmer und -geber auf.

    Noch bedauerlicher ist, dass sowohl die Politiker wie die BaFin - und diese noch vorn weg - diese vom Bürger bisher geglaubte Rechtssicherheit mit Füßen treten.

    Ein anderer Punkt ist der herrschende Verdacht, dass Versicherer nicht einmal in der Lage zu sein scheinen, eine ordentliche Bewertung durchzuführen und die BaFin tatenlos zusieht.

  • Das Urteil wäre zu begrüßen - hat einer der Leser eine Ahnung, ob das auch für bereits aufgelöste Policen gelten würde? Habe eine britische Police (Standard Life) bereits vor 10J aufgelöst - mit erheblichen Kosten natürlich. Gilt das Urteil demnach auch für bereits abgewickelte Verträge, welche aber dem angefochtenen Recht damals ebenso bei Vertragsschluss unterlagen? Ergo kann ich mir die ziemlich dicke Gebührennote zurückklagen? Besten Dank!

  • Kann die Versicherung auch noch zurücktreten und geleistete Zahlungen z.B. BU Rente zurückverlangen?

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