Urteil zu Lebensversicherungen Versicherte können Ratenzahlungszuschläge zurückfordern

Das Landgericht Hamburg hat sich in seinem Urteil verbraucherfreundlich gezeigt.
Düsseldorf Die Verbraucherzentrale Hamburg kann auf dem Weg zu einem Grundsatzurteil im Streit um Ratenzahlungszuschläge von Versicherern einen ersten Erfolg verbuchen. Die Verbraucherschützer hatten vor dem Landgericht Hamburg gegen die Neue Leben geklagt, da die im Vertrag verwendete Klausel zu den Ratenzahlungszuschlägen intransparent sei. Die Richter folgten in ihrem Urteil den Klägern.
Viele Versicherten entrichten ihre Beiträge unterjährig, die Versicherer erheben häufig mit der Begründung des erhöhten Verwaltungsaufwandes Zuschläge. Dabei fallen je nach Zahlungsrhythmus zwei (halbjährig), drei (vierteljährlich) oder fünf (monatlich) Prozent zusätzlicher Kosten für die Kunden an.
Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) begrüßte das Urteil der Hamburger Richter: "Da die Versicherer die Beiträge wie bei einem Kredit stunden, müssen sie die Höhe des effektiven Jahreszinses angeben. Und der liegt deutlich höher. Die Gesellschaften haben diese Information aber zurückgehalten."
Bislang ist es jedoch nur ein Teilerfolg für die Verbraucherschützer, da das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig ist. Zudem stehen weitere richterliche Entscheidungen gegen die Versicherungsriesen Ergo und Signal Iduna aus, nachdem das Landgericht Stuttgart bereits am 26. April im Verfahren gegen die Stuttgarter Lebensversicherung zu Gunsten der Verbraucher entschieden hatte.
Der BdV rät den betroffenen Versicherten daher, ihre Zuschläge von den jeweiligen Versicherungen zurückzufordern. "Die Verbraucher sollten ihre Versicherer anschreiben und eine Rückzahlung der kompletten Ratenzahlungszuschläge fordern", rät Rudnik.
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