"Es hat sich noch nie gelohnt, und wird sich in Zukunft noch weniger lohnen. Der Garantiezins ist ja auch sehr irreführend, weil er sich nicht auf die 100 Euro Einzahlung bezieht, sondern auf das, was übrig bleibt, wenn von den 100 Euro die Kosten abgezogen werden. Den Garantiezins gibt es dann auf 60 oder 70 Euro."
Die Verbraucherschützerin Edda Castello im ZDF-Morgenmagazin
"Das war leider noch nie so. Die meisten Leute verlieren Geld mit Lebens- und Rentenversicherungen. Wegen der hohen Abschlusskosten, wegen der hohen Verwaltungskosten. Und viele Leute können diese langfristigen Verträge auch gar nicht durchhalten – und dann realisieren sich Verluste. Erst recht gilt für Neuabschlüsse, dass sich diese Policen überhaupt nicht mehr lohnen. Es gibt bessere Alternativen."
"Es kommt darauf an: Welcher finanzielle Hintergrund ist da? Bei welchem Unternehmen ist man gelandet? In welcher Phase der Versicherung befindet man sich? Wer bei einem schlechten Unternehmen ist, in den ersten fünf oder sechs Jahren, dann würde ich sagen: Bloß weg und kündigen. Vor allem auch dann kündigen, wenn man gar kein Geld zum Sparen übrig hat."
Das sind die neuen Produkte von der Ergo und der Allianz. Noch schlechter als die bisherigen Angebote. Alter Wein in neuen Schläuchen. Daumen nach unten. Da gibt es einen variablen Garantiezins, der sehr niedrig, praktisch auch gegen Null gehen kann. Es gibt gar keinen Grund mehr, diese Policen abzuschließen. Das Festgeldkonto, das Tagesgeldkonto ist allemal besser."
"Ich halte eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung für ein absolut überflüssiges Produkt. Der Kunde trägt ja das volle Risiko der Fondsentwicklung – nach oben wie nach unten. Wenn man dieses Risiko tragen will, dann kauft man lieber direkt Fonds. Dann spart man viele Kosten, weil die doppelt teuer sind für die Verwaltung der Versicherung und die Verwaltung der Fonds."
"Falsche Frage. Man soll nicht so auf die Versorgungslücke gucken. Man muss gucken: Was man im Moment übrig? Wie ist jetzt die Situation? Und da heißt es zuerst, Kredite tilgen. Und wenn Geld zum Sparen übrig hat, sollte man vernünftige Sparformen suchen."
"Der Garantiezins ist ein sehr irreführender Wert. Er bezieht sich nicht auf die 100 Euro, die man einzahlt, sondern 100 Euro minus Kosten. Also vielleicht vier Prozent auf 60 oder 70 Euro. Wir haben festgestellt, dass der Garantiezins gar nicht so maßgeblich ist für das, was am Ende rauskommt. In den letzten Jahren werden die Ablaufleistungen immer geringer. Also in den Verträgen mit den höheren Garantieverzinsungen als auch mit den neueren."
Ja, wir denken uns das ja nicht aus. Die meisten Leute können die Lebensversicherung nicht durchhalten. Drei Viertel müssen vorher abbrechen, weil die Verträge viel zu langfristig sind. Und dann realisieren sich die Verluste, die am Anfang eingetreten sind: Hohe Abschlusskosten, hohe Verwaltungskosten."
Die, die durchhalten, bekommen einen mageren Zins: Nach unserer Stichprobe ungefähr 3,7 Prozent. Das ist für die Phase der letzten zehn, zwanzig oder dreißig Jahre wirklich mehr als mager. Wer sein Geld als Bundesschatzbriefe angelegt hätte oder als Festgeld, der würde jetzt mehr haben."
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Wie kommen Sie überhaupt darauf... ts, ts, ts... der Tenor ist doch bekannt und das Eine hat nichts mit dem Anderen gemein - oder haben Sie eine "besondere juristische Logik" entwickelt... (der Justiz wäre dies dennoch egal...)
Trifft dieses Urteil ausschließlich für die Verträge zu, die tatsächlich nach 1994 abgeschlossen wurde oder betrifft dies auch ältere Verträge, deren Auszahlungsversprechen bei Fälligkeit nach 1994 durch einseitige Erklärung verändert wurden?
Bekanntlich wurden früher Lebensversicherungsverträge unter der Angabe von Überschussbeteiligungen offeriert.
2008 wurde dann den Versicherungsinhabern die hälftige Bewertungsreserven bei Endfälligkeit der Verträge zugesagt.
Heute wird seitens der Lobbyisten der gesamte Anteil der Bewertungsreserven beansprucht.
Dass die Bewertungsreserven seitens der Lebensversicherer z.G. der Versicherungsnehmer nicht korrekt ermittelt werden, erscheint schon als offenes Geheimnis. Das Bundesverbraucherministerium (Az: zu AR-RB 102/2013, Frau Metzner) hält die Berechnung des korrekten Auszahlungsbetrages einer endfälligen Lebensversicherung für zu aufwendig und verweist darauf, dass eine Überprüfung des Zahlenwerks ohnehin nur durch einen Sachverständigen erfolgen könne.
Interessant wie in der Bundesrepublik die Enteignung erklärt wird.