
Verärgerter Jurist: Unternehmensanwälte sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Lange standen sie in Sachen Altersversorgung auf der Sonnenseite: Anwälte, Ärzte und diverse andere Freiberufler. Denn statt im staatlichen Rentensystem versichern sie sich in eigenen Versorgungswerken. Das macht sich bezahlt. Während für viele gesetzlich Versicherte der Weg in die Altersarmut vorgezeichnet scheint, zahlen die Versorgungswerke auch in schwierigen Zeiten überwiegend sehr ansprechende Renten aus.
Doch seit vergangener Woche ist nichts mehr, wie es war.
Mit drei Grundsatzurteilen hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden: Festangestellte Unternehmensjuristen dürfen sich, auch wenn sie eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen, nicht mehr von der Versicherungspflicht im staatlichen System befreien lassen. Sie müssen folglich, wie jeder gewöhnliche Angestellte, in die gesetzliche Rente einzahlen.
Anwälte in Panik
Die Branche reagierte verstört. „Das Urteil geht von völlig falschen Vorstellungen zeitgemäßer anwaltlicher Tätigkeit aus“, schimpft etwa Hartmut Kilger, Vorsitzender des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV). Er kündigte bereits an, den Richterspruch in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Rechtsanwalt Martin Huff, der an dem Verfahren beteiligt war, hält die Entscheidungen für „eine Katastrophe“, über die nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden müsse. Und beim Bundesverband der Unternehmensjuristen sieht man sogar den Gesetzgeber in der Pflicht.
Alle Arbeitnehmer sowie Auszubildende, Mütter oder Väter, die Kinder erziehen, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Menschen mit Behinderung, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Menschen, die Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen; sowie – mit unter bestimmten Voraussetzungen – Studenten, die nebenbei Geld verdienen.
Normalerweise nicht. Allerdings gibt es bestimmte Gruppen von Selbstständigen, für die ebenfalls eine Versicherungspflicht besteht, etwa Handwerker und Hausgewerbetreibende, Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte, Künstler und Publizisten, Selbstständige mit nur einem Auftraggeber; Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer. Alle anderen Selbstständigen können der Rentenversicherung auf Antrag beitreten.
Beamte, Richter, Berufssoldaten und Zeitsoldaten, Mitglieder geistlicher Genossenschaften Geringfügig Beschäftigte, Altersrentner, Selbstständige (mit Ausnahmen) sowie Freiberufler, wenn sie in einem Versorgungswerk ihres Berufsstandes pflichtversichert sind.
Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychotherapeuten und Ingenieure). Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychotherapeuten und Ingenieure.
Nein. Für bestimmte freie Berufe ist die Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben. Die Berufsträger sind dort pflichtversichert und zahlen einen gewissen Prozentsatz ihres Einkommens ein. Der Beitrag orientiert sich etwa am Höchstsatz, den Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Einzelheiten regeln die unterschiedlichen Landesgesetze. Um Doppelbelastungen zu vermeiden, kann sich diese Klientel allerdings von einer etwaigen, parallel bestehenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Unabhängige Beobachter reagieren erheblich gelassener. „Dem ersten Eindruck nach ist das Urteil zumindest nicht unvertretbar falsch“, sagt Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. „Ein Selbstläufer wird die Verfassungsbeschwerde nicht“, glaubt auch Richard Giesen, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Bleibt die Frage: Was wäre eigentlich so schlimm daran, wenn in die gesetzliche Rentenversicherung auch ein paar Freiberufler einzahlen müssten? Könnte das staatliche System davon womöglich sogar profitieren? Und was bedeutet die neue Rechtslage für die Renten anderer Freiberufler, etwa Ärzte oder Steuerberater?

28 Kommentare zu "Versorgungswerke für Freiberufler: Das Ende der Super-Renten"
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Richtig!
Nach einer Studie der "Deutsche Bank - Research" von 2005 müssen Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Beschäftigte mindestens 30% ihres verfügbaren Einkommens ein Arbeitsleben lang einzahlen, um ca. das letzte Netto ihres Gehaltslebens zu erzielen. Ich kenne wenige, die das in unserem Höchstabgabenland auf die Beine bringen, also dürften 5000.- Euro monatlich für einen Versorgungswerker eher eine Zeitungsente sein. Was aber richtig ist, sind Durchschnittsrenten für Pensionäre von rd. 2.600.- Euro und staatliche Renten von 800.- Euro. Das wird sich allerdings nur noch so lange halten, bis unser Staat einen Offenbarungseid leisten muß, um abgewickelt zu werden.
Stimmt. Was wir dringendst benötigen ist eine paritätischer Beteiligung im undesrat und Bundestag. Beamte nicht mehr als ... 10 % nur als Beispiel und nicht analysiert!
Wir "Normalbürger" werden noch vorgeführt!
Bleiben Sie doch einmal sachlich: Sie können davon ausgehen, dass ein Versorgungswerk für gleiche Beiträge eine in etwa 2,3-fache Rente im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung abwirft. Das Verhältnis 800 EUR zu 5.000 EUR ist also Unsinn.
Es wird im Versorgungswerk eine Rendite erzielt, die man unter normalen Umständen erwarten darf. Wenn die Rentenversicherung Bund dies nicht gewährleistet, dann stimmt etwas nicht mit dem System. Dafür kann der Freiberufler nichts.
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Also setzen Sie doch an der richtigen Stelle an und gehen politisch gegen die unfaire Behandlung der Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Und was die Beamtenversorgung betrifft: Das ist wieder ein gänzlich anderes System. Sicher kann man darüber nachdenken, ob z.B. Lehrer nicht in das Angestellten verhältnis wechseln könnten, und ob die Pensionen sich nicht am Druhschnitts- statt Endgehalt orientieren müssten. Doch man kann nicht so ohne Weiteres Beamte in den Topf "Rentenversicherung" werfen.
Mitte der 50er Jahre wurden die Freiberufler durch die Politik aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen. Jetzt haben sie sich ein System erarbeitet, welches erstaunlicherweise besser funktioniert als das staatliche System. Anstatt die Idee des nicht umlagefinanzierten Systems abzuschauen und lernen, wird es lieber kaputt gemacht. Ist auch sinnvoll, das nicht funktionierende System zu stützen und das funktionierende abzuschaffen.
Wenn ich ein Auto habe, dass nicht richtig fährt und ständig in die Werkstatt muss, würde ich mein zweites 1a-funktionierendes Auto natürlich auch ausschlachten, um den anderen Wagen zu reparieren. ;-)
Ich bin Versorgungswerker und kann Ihnen versichern, dass 5000€/Monat Quatsch ist und eher für eine Bild-Zeitungsschlagzeile taugt.
Alle Bürger sind gleich!
Beamte, Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Vorstände, Rentner, Pensionäre, Politiker eben "Alle" Bürger zahlen in die Rentenversichernug ein. Die Freiberufler können ja dann in ihr Versorgungswerk weniger einzahlen, da sie ja dann vom Staat eine gute Rente erhalten. Eines wird dann allerdings sein, ein kleiner Unterschied in der Höhe. Heute erhält der Rentner ca. 800 Euro/mtl, der Pensionär bereits schon ca. 3000 Euro/mtl und die Versorgungswerker erfreuen sich über mehr als 5000 Euro/mtl. Es wird Zeit, dass sich alle Gruppen der Gesellschaft die Staatskosten finanzieren.
Das Gericht ist schon auf dem richtigen Weg.
@Gandhi
"..Was soll daran schwer umzusetzen sein?
NICHTS !!!!"
Umsetzbar wäre es leicht. Das Problem daran ist, dass diejenigen, die es umsetzen müssten wesentlich schlechter gestellt wären, als sie es heute sind!
Deshalb wird es leider nie soweit kommen!
Der "gute Politiker" denkt eben an sich, bis zuletzt.
Einverstanden, wenn wir die Altlasten des so genannten Generationenvertrags und alle politisch motivierten Belastungen aus dem Altersvorsorgesystem herausnehmen und ferner die Verwaltung aus den Händen der Parteipolitikerwillkür nehmen und Fachleuten überlassen.
Dann nämlich wird die Rendite ähnlich gut ausfallen wie in den Versorgungswerken.
Korrekt !