Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht und rechtlich gesehen ein Auftrag. Darin können eine oder mehrere Personen benannt werden, die alle Aufgaben für Sie erledigen, wenn Sie es selbst nicht können.
Nicht nur alte Menschen können auf Hilfe angewiesen sein und in die Lage geraten, selbst keine Entscheidungen mehr treffen zu können. Durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann das jeden treffen. Bis zum 18. Geburtstag sind automatisch die Eltern bevollmächtigt. Doch danach können ohne explizite Vollmacht nicht einmal die Ehepartner für einander entscheiden. Dann setzt das Gericht einen Bevollmächtigten ein. Um seinen Vertreter selbst zu bestimmen, sollte jeder über 18 Jahre eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Der Bevollmächtigte kann mit vielfältigen Aufgaben betraut werden. Er kann zum Beispiel über medizinische Behandlungen entscheiden sowie Regelungen zum Vermögen und zum Aufenthaltsort treffen. Die Person kann etwa als Vertreter gegenüber der Bank, der Krankenkasse oder gegenüber Ärzten agieren.
Der Bevollmächtigte muss Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen. Er sollte in der Lage sein, Ihre Interessen durchzusetzen. Zudem muss er gegebenenfalls auch schwierige Situationen meistern und sehr weitreichende Entscheidungen treffen.
Wer alleinstehend ist und keine Vertrauensperson hat, kann sich an Betreuungsvereine, Wohlfahrtsverbände, Kirchen oder Anwälte wenden, die eine Betreuung übernehmen.
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert werden. Hat ein Notar sie beurkundet, sollte sie schriftlich widerrufen werden.
Die Originale der Dokumente sollten am besten in einem Notfallordner in der eigenen Wohnung aufbewahrt werden. Der Bevollmächtigte sollte den Ort kennen und zudem Kopien der Unterlagen haben. Gegen eine einmalige Gebühr kann die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
„Das Vorsorge-Set“, Stiftung Warentest, ISBN: 978-3-86851-360-8 (12,90 Euro)
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