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Vorsorge für Unternehmer – Teil IV der Serie Auch Chefs sind nicht unsterblich

Kontrolle und Verantwortung abgeben, kommt für viele Chefs nicht in Frage. Doch wenn sie plötzlich ausfallen, steht der Betrieb still. Ohne Notfallplan schweben gerade Familienunternehmen in großer Gefahr.
27.11.2014 - 06:14 Uhr Kommentieren
Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder Erwachsene formulieren. Bei Unternehmern ist sie jedoch von besonderer Bedeutung. Quelle: Imago

Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder Erwachsene formulieren. Bei Unternehmern ist sie jedoch von besonderer Bedeutung.

(Foto: Imago)

Düsseldorf Auf dem Chefsessel sitzt ein knapp 80-Jähriger. Sein Sohn, 57, wartet schon seit Jahren darauf, die Nummer eins im Familienunternehmen zu werden. Doch der Senior will das Zepter einfach nicht aus der Hand geben. An wen auch? Den Sohn? „Der geht doch bald schon in Rente!“ Es klingt überspitzt, doch genau so hat es Rolf Müller schon erlebt. „Viele Chefs fühlen sich unsterblich und denken gar nicht daran, dass ihr Unternehmen irgendwann mal ohne sie weiterlaufen muss“, sagt der Gründer des Nürnberger Beratungsunternehmens Familienwerte.

Wenn der Chef doch mal ausfällt, droht schnell das Chaos und die Geschäfte sind eingefroren. Das fängt schon damit an, dass womöglich niemand Zahlungen anweisen kann. Es muss also ein Stellvertreter her – jemand, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen. Um das zu regeln, erarbeitet Müller mit Unternehmern und ihren Familien Notfallpläne. „Das ist wie ein Planspiel, ich bezeichne es als ‚Probesterben‘“, sagt Müller. „Viele Unternehmerfamilien scheitern nicht an der Konkurrenz oder der schwierigen Wirtschaftslage, sondern an sich selbst, weil sie sich nicht um die Nachfolgeregelung kümmern.“

Doch bei diesen Plänen geht es nicht nur um den Todesfall, sondern auch um eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit des Chefs, etwa durch Krankheit oder eine Inhaftierung. „Das Eintreten eines Notfalls ist nichts anderes als ein ungeplanter Nachfolgefall“, so Müller. Der Unterschied: Im Idealfall kehrt der Unternehmer nach einer gewissen Zeit wieder in die Firma zurück.

Wichtig dabei: Ein Chef nimmt im Unternehmen viele verschiedene Rollen ein, er ist häufig zugleich Geschäftsführer und Gesellschafter. Hinzu kommt noch das Privatleben, womöglich als Ehemann und Vater. „Vielen ist im Alltag gar nicht bewusst, wie komplex ihr Verantwortungsbereich ist. Das alles einer einzigen Person zu übertragen, ist meist nicht zumutbar“, so Müller. „Deshalb sollten die Aufgaben aus den unterschiedlichen Rollen auf verschiedene Menschen verteilt werden.“

Bei dem Planspiel soll es dann möglichst konkret werden: Welche Entscheidungen stehen als erste an und wer ist dann in der Lage, diese zu treffen? Bei der medizinischen Versorgung stehen Unternehmer vor denselben Fragen wie jedermann: Wem vertraue ich und wer ist im Notfall in meiner Nähe, um beispielsweise mit den Ärzten zu sprechen? Die erste Wahl für den Bevollmächtigten ist in diesem Bereich meist der Ehepartner, alternativ ein Verwandter oder enger Freund. Wer niemanden hat, kann auch einen Anwalt oder einen Betreuungsverein beauftragen. Vorgaben zur Behandlungsweise sollten zudem in einer Patientenverfügung gemacht werden.

Ein Notfallbeirat ist nicht die optimale Lösung
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