Serie: Ratgeber Vorsorge Patientenverfügung: Ärzten und Angehörigen schwere Entscheidungen abnehmen

Eine Patientenverfügung ist gerade bei einem Notfall wichtig.
Frankfurt Im Dezember 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) einer 78 Jahre alten Frau in Bayern erlaubt zu sterben. Sie lag nach einem Schlaganfall zu dem Zeitpunkt bereits seit rund zehn Jahren im Wachkoma und wurde über eine Magensonde künstlich ernährt. 20 Jahre zuvor hatte sie in einer Patientenverfügung geschrieben, sie lehne lebensverlängernde Maßnahmen ab, wenn keine „Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht“. Zugleich lehnte sie auch aktive Sterbehilfe ab.
Vorausgegangen war dem Beschluss ein vierjähriger Streit zwischen dem Ehemann und dem Sohn der Frau. Der Sohn war für die Einstellung der künstlichen Ernährung, der Gatte dagegen. Das Verfahren wanderte zweimal durch die Instanzen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war unter anderem ein medizinisches Gutachten, das bestätigte, dass tatsächlich keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins bestehe.
Genaue Vorgaben sind wichtig
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