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Analyse von Verbraucherschützern Lebensversicherer nennen nicht die eingezahlten Beiträge

Einmal im Jahr erhalten Kunden eine Standmitteilung von ihrer Lebensversicherung. Doch Verbraucherschützer fanden heraus: In den meisten der Briefe fehlen wichtige Informationen. Nun beschäftigt sich die Bafin damit.
14.07.2016 - 17:28 Uhr
In drei von vier Mitteilungen erfuhren die Kunden nicht, wie viel sie garantiert ausgezahlt bekommen. Quelle: dpa
Lebensversicherung

In drei von vier Mitteilungen erfuhren die Kunden nicht, wie viel sie garantiert ausgezahlt bekommen.

(Foto: dpa)

Berlin Kein einziger Lebensversicherer nennt einer Analyse von Verbraucherschützern zufolge in den jährlichen Standmitteilungen die Summe der bisher eingezahlten Beiträge des jeweiligen Kunden. Diese Information fehle in allen untersuchten Mitteilungen – sie sei aber für Verbraucher wichtig, um den Vertrag umfassend beurteilen zu können, teilten die „Marktwächter Finanzen“ der Verbraucherzentrale Hamburg am Donnerstag mit. In drei von vier der untersuchten Standmitteilungen erfahren die Kunden zudem nicht, wie viel sie garantiert ausgezahlt bekommen, wenn sie ihren Vertrag beitragsfrei stellen.

Insgesamt analysierten die Verbraucherschützer Standmitteilungen von 48 der 90 Lebensversicherern in Deutschland, von einigen Anbietern auch mehrere. Insgesamt nahmen sie 68 verschiedene Varianten dieser Mitteilungen unter die Lupe.

Lediglich sechs davon enthielten demnach „fast alle“ Angaben, die aus Verbrauchersicht wünschenswert sind. Bei ihnen fehlte lediglich die Summe der bisher gezahlten Beiträge. Ein Viertel der Standmitteilungen habe dagegen „nicht einmal die wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben vollständig“ genannt. Diese Verstöße meldete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun der Finanzaufsichtsbehörde Bafin.

Worüber sich Bankkunden bei der Finanzaufsicht beschweren
Beschwerde bei der Bafin
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Eigentlich kontrolliert sie Banken, Versicherungen und Wertpapier-Emittenten, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Doch gelegentlich wenden sich auch Verbraucher an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wenn sie sich von einem Institut ungerecht behandelt fühlen. Im vergangenen Jahr gingen 5636 Verbraucherbeschwerden bei den Bafin-Aufsehern ein, wie der Jahresbericht der Behörde für 2015 ausweist. Die häufigsten und interessantesten Fälle im Folgenden.

(Foto: AP)
Kreditbearbeitungsgebühren
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Viele Bankkunden beschwerten sich im vergangenen Jahr über Kreditbearbeitungsgebühren. 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) derartige Gebühren für unzulässig erklärt – und den Banken eine Rückerstattung für den Zeitraum bis 2004 auferlegt. Die Verbraucher bemängelten zumeist, dass die Rückzahlungen zu lange auf sich warten ließen. Während einige Institute zügig Geld zurück zahlten, gingen bei anderen Banken mehrere Monate ins Land.

(Foto: Imago)
Gewerbekredite
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Unklarheit herrschte in dieser Angelegenheit auch darüber, inwiefern die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) auch für Gewerbekredite oder Förderdarlehen gilt. Der BGH erklärte lediglich pauschale Gebühren für unzulässig, die unabhängig vom Bearbeitungsaufwand des Kreditantrags erhoben werden. Allerdings könne die Bafin nicht im Interesse einzelner Kunden tätig werden und deren Verträge prüfen, so die Aufseher in ihrem Bericht.

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Kündigung von Bausparverträgen
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Wer einen Bausparvertrag abschließt, spart in der Regel, um ein Haus zu bauen. Doch manch einer „überspart“ seinen Vertrag, indem er über die vereinbarte Summe hinaus Geld einzahlt. In Zeiten niedriger Zinsen bedeutet das oft ein Verlustgeschäft für das betroffene Institut, das den Vertrag dann in der Regel kündigt. Für viele Verbraucher war das 2015 ein Grund, sich bei der Bafin zu melden. Die Aufseher schreiben jedoch in ihrem Bericht, dass die Institute rechtmäßig handelten – sei die Bausparsumme erreicht, bestehe kein Recht mehr auf, sich ein Bauspardarlehen auszahlen zu lassen.

(Foto: dpa)
Verkauf einer kreditfinanzierten Immobilie
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Daneben ging im vergangenen Jahr auch eine Reihe von Einzelfällen bei der Bafin ein. So beschwerte sich etwa ein Hausbesitzer, der seine Immobilie per Darlehen einer Bank finanzierte. Weil er das Haus noch während der Laufzeit verkaufen wollte, einigte er sich mit seiner Bank darauf, statt des Hauses ein verpfändetes Kontoguthaben als Sicherheit zu hinterlegen. Als der Kunde jedoch den Darlehensvertrag vorzeitig beenden wollte, verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das Problem: Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung ist nur zu zahlen, wenn es sich um ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen handelt – und nicht etwa um ein verpfändetes Konto. Nach Intervention der Bafin verzichtete die Bank auf die Entschädigung.

(Foto: dpa)
Aufregung um einen Cent
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Kurios auch der Fall des Bankkunden, der sich wegen einer Abbuchung in Höhe von 0,01 Euro bei der Bafin beschwerte: Weil eine Überweisung nicht durchgeführt werden konnte, versuchte sich eine Bank an einer schnellen, aber ungewöhnlichen Benachrichtigungsmethode. Sie buchte einen Cent vom Konto des Kunden ab, teilte ihm den Fehler per Verwendungszweck mit – und buchte den Cent kurz darauf wieder zurück. Nach einer Beschwerde beanstandete die Bafin die „Art und Weise, wie die Bank Informationen übermitteln wollte“. Die Bank sagte daraufhin in einer Stellungnahme zu, ihren Kunden künftig keine Informationen mehr auf diesem Weg zukommen zu lassen.

(Foto: dpa)

Die Verbraucherschützer beklagten zudem einen „Begriffsdschungel“ in den Mitteilungen. So werde ein Überschuss auch als Gewinnguthaben, Bonussumme oder Ansammlungsguthaben bezeichnet. Diese unterschiedliche Benennung erschwere aber den Vergleich der Policen der verschiedenen Anbieter. „Selbst für das Wort Standmitteilung finden sich in den Unterlagen 15 zusätzliche Begriffsalternativen, die von Kontoauszug bis Leistungsübersicht reichen“, kritisierten die Verbraucherschützer. Sie forderten standardisierte Informationen.

  • afp
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