Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen. Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen bei Todesfällen. Die Kapitallebensversicherung soll dagegen zugleich auch Altersvorsorge sein. Es gibt eine Anspar- und eine Auszahlungsphase. Wird letztere erreicht, schüttet der Versicherer die vorher vom Kunden regelmäßig eingezahlten Beiträge aus. Für viele Kapitallebensversicherungen werden nach Ende der Ansparphase eine bestimmte Summe und bestimmte regelmäßige Zahlungen garantiert.
Kauft eine Versicherung von den Kundenprämien eine Aktie für 100 Euro, bleibt ihr Buchwert in der Bilanz auch fünf Jahre später bei 100 Euro, auch wenn der Kurs auf 120 Euro gestiegen ist. Die 20 Euro Differenz zwischen Marktwert und Kaufwert ist die sogenannte Bewertungsreserve oder stille Reserve. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 müssen Versicherungen die Hälfte der Bewertungsreserve an ihre Kunden auszahlen, deren Verträge auslaufen.
Viele Verbraucher haben sich auch deshalb für Kapitallebensversicherungen entschieden, weil die Anbieter für das eingezahlte Kapital praktisch eine Art von Mindestverzinsung garantieren: den sogenannten Höchstrechnungszins, umgangssprachlich Garantiezins genannt. Dieser wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Aktuell beläuft er sich auf 1,75 Prozent, ab 1.1.2015 nun wird er auf 1,25 Prozent gesenkt.
Früher lag der Satz deutlich höher, in den 90er Jahren teils bei vier Prozent. Seit 2000 geht es bergab. Der Grund: Versicherer müssen die Gelder ihrer Kunden in krisensicheren Anlageformen investieren. Die Renditen dafür sind seit Jahren aber sehr niedrig.
Bei Lebensversicherungen mit Garantiezins bildet dieser nur einen Teil der Gesamtverzinsung, welche die Versicherer zahlen. Dazu kommen noch zusätzliche Renditen, wenn Versicherer das Geld der Versicherten besonders gut anlegen. Da die Zinsen für Anleihen krisenfester Staaten aber zurückgehen, schrumpfen generell sowohl Garantiezins als auch Überschussbeteiligungen. Zu beachten ist, dass Bestandskunden in der Regel von Senkungen des Garantiezinses nicht betroffen sind.
Versicherer sagen ja: Weil sie durch niedrigere Garantiezinsen weniger Geld zur Sicherung von Beitragsgarantien und für eine Mindestverzinsung zurücklegen müssen, könnten sie höhere Risiken eingehen – und damit auch für die Versicherten höhere Gesamt-Renditen erwirtschaften. Verbraucherschützer dagegen stehen klassischen Lebensversicherungen inzwischen skeptisch gegenüber. Ihrer Meinung nach fließt zu viel Geld in Abschluss- und Verwaltungskosten, sodass der Sparanteil auf der Strecke bleibt.
In vielen Fällen nicht. Kunden sollten laut Verbraucherschützern auch bedenken, dass die Kündigung eines laufenden Vertrags immer mit Verlusten verbunden ist. Ob diese Verluste von einer jetzt eventuell noch höheren Beteiligung an den Bewertungsreserven ausgeglichen werden, muss im Einzelfall berechnet werden. Zudem ist besonders bei Altverträgen, die schon vor 2005 abgeschlossen wurden, zu beachten, dass sie bei der Auszahlung im Alter noch steuerfrei sind, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.
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Wenn's ne Bank gewesen wäre hätte das Urteil anders ausgesehen.
Herr Zimmer, Sie haben vollkommen Recht. Nicht nur das Drama um die Lebensversicherungen, vor denen man jungen Menschen nur noch warnen kann, zeigt, dass unsere Politiker keineswegs die Interessen des nicht-verbeamteten Volkes vertreten. Schauen wir uns das gesamte Thema Altersvorsorge an, so erkennt man, dass die Politik das Volk hier massiv verar... Die staatliche Rente ist eine Fehlinvestition und gehört eigentlich abgeschafft. Jedenfalls konnte ich das erkennen, als ich mich vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit begab und meine Endabrechnung erhielt. Riester ist Betrug. Bei meiner aktuellen Fonds-basierenen Rürup-Versicherung bin ich mir inzwischen auch nicht mehr sicher, ob ich da nicht über den Tisch gezogen wurde. Ich betreibe schließlich selbst ganz klassisch Vermögensaufbau, wobei deutlich mehr rüber kommt. Aber daran vergreift sich der gierige Staat selbstverständlich auch.
Würde unsere Politik wirklich die Interessen des Volkes vertreten, würde man das Totalversagen des Staates beim Thema Altersvorsorge für Nicht-Beamte eingestehen, einen sehr hohen steuerlichen Freibetrag auf Kapitalerträge (sagen wir mal 10.000,-EUR p. a.) gestatten und den Bürgern die Vorsorge selbst überlassen. Was dann der Staat an Steuermindereinnahmen einnimmt, könnte man bequem bei Politiker- und Beamten-Pensionen einsparen.
Im Übrigen frage ich mich, warum Leute, die fett Steuern zahlen, immer noch die etablierten Parteien wählen.
Wir sollten klarstellen, dass es in dem zuerwartenden Urteil nicht um Zinsen, sondern um die Bewertungsreserven geht, die dem Versicherten vorenthalten wurden.
Hoffen wir auch, dass sich der BGH zu der gesetzlichen Umsetzung seiner Vorgaben aus dem Jahr 2004 in der Neufassung des Gesetzes aus dem Jahr 2008 äußert.
Letztlich war diese gesetzliche Umsetzung im Jahr 2008 nur der Zwischenschritt zum Lebensversicherungsreformgesetz, dass die vor dem Urteil im Jahr 2004 gegoltene Praxis wieder hergestellt hat.
Wenn Sie es so wollen, wurde das Urteil von den Lobbyisten in zwei Teilschritten wieder "kassiert".
Ein sehr gefährliches Urteil bahnt sich aus Sicht der Lebensversicherer und der BAFin an?
2004 hatte das oberste Gericht entschieden, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind. 2008 hat dann die Versicherungslobby unter Einschaltung der Bundestagsabgeordneten ein Gesetz erlassen, wonach dies auf 50 % zu begrenzen ist.
Was die Lobbyisten übersahen, war die Definition, nach der die Bewertungsgewinne zu ermitteln sind. Dort heißt es, dass es dies die Differenz zwischen dem Buch- und dem Marktwert (MtM) ist. Diese Definition entspricht einer Mark to Market-Bewertung.
M.W. bilanzieren Versicherungen nicht nach MtM sondern nach dem HGB. Dies hat zur Folge, dass die Bewertungsgewinne, die der BAFin seitens der Versicherer angezeigt werden nicht testiert sind, die BAFin aber diese erklärten Zahlen nicht überprüft.
Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass die BAFin, die letztlich die Freigabe für Auszahlungen fälliger Versicherungen freigegeben hat, ihrer Verpflichtung nicht nachkommt. Die Frage der Amtshaftung wäre zu prüfen.
Dass die Versicherer die Kunden "beschissen" haben, steht für mich außer Frage.
Dass die Lobbyisten dies mit dem neuen Lebensversicherungsreformgesetz erst recht getan haben, die Versicherten enteigneten, dies in einem eigenen Gesetz legalisierten, indem die vorgesehene Entschädigungsregelung nicht einmal vorgesehen ist, unterstreicht einmal mehr den "alternativlosen" Ansatz unserer verantwortungslosen Politiker.
Wir sollten nicht über Pegida reden, sondern wir sollten alles daran setzen unsere Demokratie zu erhalten und sie zu schützen. Hoffentlich kann sich der BGH ebenfalls dafür entscheiden.