Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

BGH zur Lebensversicherung Versicherter verliert Zinsstreit mit Allianz

Ein Rentner wollte mehr Zinsen für seine abgelaufene Lebensversicherung. Doch der Bundesgerichtshof hat die Klage abgeschmettert. Die Berechnungen der Versicherer bleiben weiter intransparent.
11.02.2015 Update: 11.02.2015 - 15:15 Uhr 4 Kommentare
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über Transparenz bei den Lebensversicherern. Quelle: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über Transparenz bei den Lebensversicherern.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Die deutschen Lebensversicherer dürfen aufatmen, die Versicherten schauen in die Röhre. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Ansprüche eines Rentners gegen die Allianz am Mittwoch abgeschmettert. Der Mann hatte dem größten deutschen Lebensversicherer vorgeworfen, ihm bei Ablauf seiner Lebenpolice zu wenig Zinsen ausbezahlt zu haben. Schon die früheren Instanzen hatten die Klage abgewiesen, doch der Mann ging in Revision. Diese hat der BGH nun zurückgewiesen (Az.: IV ZR 213/14).

Im vorliegenden Fall zahlte die Allianz einem Rentner aus Hessen rund 28.000 Euro aus, als dessen Lebenpolice 2008 nach 20 Jahren ausgelaufen war. Gut 9100 Euro davon deklarierte die Allianz als Überschüsse. Der Rentner war allerdings der Ansicht, die Versicherung habe ihm 650 Euro zu wenig gutgeschrieben.


Die Allianz habe seinen Anteil an Kursgewinnen festverzinslicher Wertpapiere (den sogenannten Bewertungsreserven) mit einer abschließenden Beteiligung an den Zinsüberschüssen (dem sogenannten Schlussüberschuss) verrechnet. In den Augen des Rentners ist diese Praxis unzulässig. Die Bewertungsreserven müssten stattdessen zum Schlussüberschuss addiert werden. Der BGH sah das nicht so. Er war der Meinung, dass die Versicherung ihn mit den geleisteten Zahlungen korrekt an den Bewertungsreserven beteiligt habe.

Damit ist ein weiterer Versuch ins Leere gelaufen, der deutschen Versicherungsbranche mehr Transparenz zu verordnen. Ein Gesetzesvorhaben zur Offenlegung der Vermittlerprovisionen war im Sommer nicht zuletzt am Widerstand der Versicherungsbranche und der Vermittler gescheitert.

„Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Bundesbürger, der seine Altersvorsorge in die Hände der Versicherungswirtschaft gelegt hat“, urteilt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV). „Dem legalen Betrug der Versicherer sind damit weitere Tore geöffnet worden, denn eine Überwachung der individuellen Berechnungen der Versicherungsunternehmen findet nicht statt, und wird durch diese Intransparenz verhindert“. Verbraucher müssten sich stets auf die Aussage der Unternehmen verlassen ohne eine Kontrollmöglichkeit zu haben.

Gehofft hatten die Verbraucherschützer auf ein Grundsatzurteil. Ihnen ging es um die Frage, ob Versicherer künftig genau darlegen müssen, wie sie die Überschüsse berechnen, die der Kunde bei Ablauf der Police erhält. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingegen begrüßte das Urteil: „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt, dass die Beteiligung eines Kunden an den Überschüssen und Bewertungsreserven angemessen erfolgt ist. Das Berechnungsverfahren des Unternehmens wurde somit vom BGH als korrekt bewertet.“

Black Box Lebensversicherung
Seite 12Alles auf einer Seite anzeigen
Mehr zu: BGH zur Lebensversicherung - Versicherter verliert Zinsstreit mit Allianz
4 Kommentare zu "BGH zur Lebensversicherung: Versicherter verliert Zinsstreit mit Allianz"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Wenn's ne Bank gewesen wäre hätte das Urteil anders ausgesehen.

  • Herr Zimmer, Sie haben vollkommen Recht. Nicht nur das Drama um die Lebensversicherungen, vor denen man jungen Menschen nur noch warnen kann, zeigt, dass unsere Politiker keineswegs die Interessen des nicht-verbeamteten Volkes vertreten. Schauen wir uns das gesamte Thema Altersvorsorge an, so erkennt man, dass die Politik das Volk hier massiv verar... Die staatliche Rente ist eine Fehlinvestition und gehört eigentlich abgeschafft. Jedenfalls konnte ich das erkennen, als ich mich vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit begab und meine Endabrechnung erhielt. Riester ist Betrug. Bei meiner aktuellen Fonds-basierenen Rürup-Versicherung bin ich mir inzwischen auch nicht mehr sicher, ob ich da nicht über den Tisch gezogen wurde. Ich betreibe schließlich selbst ganz klassisch Vermögensaufbau, wobei deutlich mehr rüber kommt. Aber daran vergreift sich der gierige Staat selbstverständlich auch.
    Würde unsere Politik wirklich die Interessen des Volkes vertreten, würde man das Totalversagen des Staates beim Thema Altersvorsorge für Nicht-Beamte eingestehen, einen sehr hohen steuerlichen Freibetrag auf Kapitalerträge (sagen wir mal 10.000,-EUR p. a.) gestatten und den Bürgern die Vorsorge selbst überlassen. Was dann der Staat an Steuermindereinnahmen einnimmt, könnte man bequem bei Politiker- und Beamten-Pensionen einsparen.
    Im Übrigen frage ich mich, warum Leute, die fett Steuern zahlen, immer noch die etablierten Parteien wählen.

  • Wir sollten klarstellen, dass es in dem zuerwartenden Urteil nicht um Zinsen, sondern um die Bewertungsreserven geht, die dem Versicherten vorenthalten wurden.

    Hoffen wir auch, dass sich der BGH zu der gesetzlichen Umsetzung seiner Vorgaben aus dem Jahr 2004 in der Neufassung des Gesetzes aus dem Jahr 2008 äußert.

    Letztlich war diese gesetzliche Umsetzung im Jahr 2008 nur der Zwischenschritt zum Lebensversicherungsreformgesetz, dass die vor dem Urteil im Jahr 2004 gegoltene Praxis wieder hergestellt hat.

    Wenn Sie es so wollen, wurde das Urteil von den Lobbyisten in zwei Teilschritten wieder "kassiert".

  • Ein sehr gefährliches Urteil bahnt sich aus Sicht der Lebensversicherer und der BAFin an?

    2004 hatte das oberste Gericht entschieden, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind. 2008 hat dann die Versicherungslobby unter Einschaltung der Bundestagsabgeordneten ein Gesetz erlassen, wonach dies auf 50 % zu begrenzen ist.

    Was die Lobbyisten übersahen, war die Definition, nach der die Bewertungsgewinne zu ermitteln sind. Dort heißt es, dass es dies die Differenz zwischen dem Buch- und dem Marktwert (MtM) ist. Diese Definition entspricht einer Mark to Market-Bewertung.

    M.W. bilanzieren Versicherungen nicht nach MtM sondern nach dem HGB. Dies hat zur Folge, dass die Bewertungsgewinne, die der BAFin seitens der Versicherer angezeigt werden nicht testiert sind, die BAFin aber diese erklärten Zahlen nicht überprüft.

    Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass die BAFin, die letztlich die Freigabe für Auszahlungen fälliger Versicherungen freigegeben hat, ihrer Verpflichtung nicht nachkommt. Die Frage der Amtshaftung wäre zu prüfen.

    Dass die Versicherer die Kunden "beschissen" haben, steht für mich außer Frage.

    Dass die Lobbyisten dies mit dem neuen Lebensversicherungsreformgesetz erst recht getan haben, die Versicherten enteigneten, dies in einem eigenen Gesetz legalisierten, indem die vorgesehene Entschädigungsregelung nicht einmal vorgesehen ist, unterstreicht einmal mehr den "alternativlosen" Ansatz unserer verantwortungslosen Politiker.

    Wir sollten nicht über Pegida reden, sondern wir sollten alles daran setzen unsere Demokratie zu erhalten und sie zu schützen. Hoffentlich kann sich der BGH ebenfalls dafür entscheiden.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%