Corona-Impfung Wie sich Bürger am besten gegen Impfschäden absichern können

Eine Impfreaktion zeigen viele Menschen. Langfristfolgen sind jedoch äußerst selten. Wer sich dennoch absichern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten.
Frankfurt Die anhaltenden Diskussionen rund um den Corona-Impfstoff von Astra-Zeneca führen zu Unsicherheit in der Bevölkerung. Viele Menschen sorgen sich, die Impfung könnte potenzielle Nebenwirkungen für ihre Gesundheit haben.
Versicherungsvermittler werben daher in sozialen Netzwerken und mit persönlichen Briefen vermehrt für private Unfallversicherungen mit Corona-Schutz. Eine neutrale Information für Verbraucher ist zwar wichtig. „Ich finde es aber nicht in Ordnung, mit solcher Werbung zusätzliche Angst zu schüren“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Eine Versicherung nur wegen eines möglichen Corona-Impfschadens abzuschließen sei in der Regel nicht ratsam, betont die Verbraucherschützerin.
Einen Versicherungsschutz sollten Verbraucher grundsätzlich abhängig von ihrer persönlichen Situation aufbauen. Bei manchen Versicherungen sind gesundheitliche Probleme nach einer Impfung bereits abgedeckt. Welche das sind, zeigt der folgende Überblick.
Welche Versicherung hilft bei akuten Problemen?
Dass der Körper auf eine Impfung reagiert, kommt recht häufig vor. Meist handelt es sich um leichtes Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle. In der Regel klingen die Beschwerden schnell wieder ab. Ist dennoch eine ärztliche Behandlung nötig, kommt die Krankenversicherung für die Behandlungskosten auf, egal ob der Patient privat oder gesetzlich versichert ist.
Zu schwerwiegenden Komplikationen und dauerhaften Schäden kommt es nach einer Impfung hingegen äußerst selten. Gleichwohl wägen momentan viele Verbraucher zwischen den Risiken der Impfung und den Chancen einer Immunität gegen eine Covid-19-Erkrankung ab. Mögliche Folgekosten eines Impfschadens sind dann nicht mehr Sache der Krankenversicherung.
Was passiert, wenn es nach der Impfung doch zu Langzeitfolgen kommt?
Das Infektionsschutzgesetz (Paragraf 2 Nr. 11) definiert einen Impfschaden als die „gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“.
Da Bund und Länder die Corona-Schutzimpfung zum Schutz der Allgemeinheit empfehlen, dürfte Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes greifen: Wer eine Schädigung erleidet, dem steht also auch ein Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu.
Dabei beurteilen die Versorgungsämter der Bundesländer, ob die Impfung Ursache für eine eingetretene Schädigung ist. Der Nachweis des Impfschadens ist oft kein einfaches Unterfangen. In der Vergangenheit sind bei anderen Impfungen solche Fälle nicht selten vor den Sozialgerichten gelandet. Auch die Zahlungen, die Betroffene erwarten können, reichen oft nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern.
Behandelnde Ärzte und Pharmafirmen müssen bei einem Impfschaden unter Umständen ebenfalls haften. Falls der Geimpfte aber über die Risiken vorab aufgeklärt wurde und seine Einwilligung gegeben hat, kann er dem Arzt gegenüber in der Regel keine Ansprüche erheben. Mit den Impfstoffherstellern hat die EU vereinbart, dass die Mitgliedstaaten Schäden übernehmen, für die eigentlich die Hersteller aufkommen müssten. Dass Geschädigte hier Geld bekommen können, halten Experten für schwierig.
Was ist von einer Unfallversicherung im Zusammenhang mit der Corona-Impfung zu halten?
Private Unfallversicherungen zahlen in der Regel bei einer dauerhaften Schädigung nach einem Unfall. Es geht hier also nicht um typische Impfreaktionen, sondern um langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Manche Policen decken Impfschäden je nach Tarif teilweise ab. Wer bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, sollte den Vertragsinhalt genau prüfen. Manche Tarife beschränken den Schutz auf bestimmte Impfungen wie Masern und Mumps, wie auch eine Untersuchung des Vergleichsportals Verivox im Januar zeigt.
Von 153 untersuchten Unfallversicherungstarifen umfassen zwar 90 Prozent auch Risiken bei Schutzimpfungen. Doch nur 16 Anbieter von insgesamt 39 Tarifen versichern generell alle Impfschäden, erläutert Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz.

Viele Unfallversicherungen decken nur einen Teil der Impfschäden ab.
Oft gibt es im Versicherungsfall eine bestimmte Kapitalsumme, manchmal ist auch eine monatliche Rente vereinbart. Wie viel die Versicherung zahlt, hängt vom sogenannten Invaliditätsgrad ab. Bei einem Impfschaden dürfte häufig der Nachweis schwierig sein, dass es tatsächlich die Impfung war, die zu der Schädigung geführt hat.
Manche Unfallversicherungen enthalten auch einen Todesfallschutz, bei dem die Hinterbliebenen eine bestimmte Summe erhalten, etwa um die Beerdigungskosten zu decken. „Der Versicherer muss allerdings meist innerhalb von 48 Stunden vom Unfalltod des Versicherten Kenntnis erhalten, um zum Beispiel eine Obduktion vorzunehmen, um einen Zusammenhang mit der Impfung prüfen zu können“, erklärt Versicherungsexpertin Weidenbach. Hieran dürfte eine Auszahlung der Todesfallsumme eventuell scheitern.
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller?
Menschen, die infolge eines Impfschadens arbeitsunfähig sind, können unter Umständen mit Leistungen der Deutschen Rentenversicherung rechnen. Sie zahlt dann eine Erwerbsminderungsrente. Oft bleibt dann aber eine finanzielle Lücke. Sinnvoll ist daher zusätzlich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Sie greift, wenn der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft, also länger als sechs Monate, weniger als 50 Prozent in seinem aktuellen Beruf arbeiten kann – unabhängig davon, ob die Schädigung aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder auch eines Impfschadens entstanden ist. „Eine Arbeitskraftabsicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, die Berufstätige möglichst früh abschließen sollten, wenn sie noch jung und gesund sind“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
Eine Infektion mit dem Coronavirus sei für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere auch, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Sollte jemand also aufgrund der Folgen einer Covid-19-Erkrankung oder der Folgen einer Impfung gegen Covid-19 berufsunfähig werden, leistet die Versicherung“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Wie sichern Betroffene ihre Hinterbliebenen im Todesfall ab?
Infolge einer Corona-Impfung zu sterben gilt als sehr unwahrscheinlich. Wer aber seine Angehörigen für den Fall dennoch absichern will, kann über eine Lebensversicherung nachdenken.
Generell raten Verbraucherschützer zu Risikolebensversicherungen und nicht zu kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Todesfallschutz. Während Kombiprodukte meist intransparent und teuer sind, lassen sich separat abgeschlossene Versicherungen der individuellen Kundensituation anpassen. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhalten die Angehörigen eine vertraglich vereinbarte Geldsumme.
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