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Eiopa arbeitet Empfehlungen aus Versicherungsaufsicht nimmt Provisionen unter die Lupe

Wer eine Versicherung oder ein Anlageprodukt verkauft, erhält oft eine Provision. Bisher haben die Aufseher sich wenig um das Zusammenspiel von Versicherern und Vermögensverwaltern gekümmert. Das soll sich nun ändern.
05.07.2016 - 18:17 Uhr
Die Eiopa will „ein besseres Verständnis“ für die enge Zusammenarbeit von Versicherern und Vermögensverwaltern entwickeln. Quelle: dpa
Lebensversicherung

Die Eiopa will „ein besseres Verständnis“ für die enge Zusammenarbeit von Versicherern und Vermögensverwaltern entwickeln.

(Foto: dpa)

Frankfurt Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa knöpft sich die Vertriebsprovisionen der Assekuranz vor. EU-weit soll in den kommenden Monaten untersucht werden, wieviel die Versicherer insbesondere an solchen Produkten verdienen, die mit Investmentplänen einhergehen. Ziel sei es, mögliche Nachteile für die Verbraucher aufzudecken, die sich aus der engen Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen und Vermögensverwaltern ergeben könnten, erklärte Eiopa-Chef Gabriel Bernardino am Dienstag. „Die Eiopa muss ein besseres Verständnis für die monetären Anreize und Interessenkonflikte bekommen, wenn Versicherer die zugrunde liegenden Investments auswählen.“ Der Austausch mit den Konzernen soll bis September laufen, Anfang 2017 will die Behörde dann ihre Empfehlungen bekanntgeben.

Der deutsche Branchenverband GDV warnte Bernardino vor Übereifer: „Die europäische Vertriebsrichtlinie IDD lässt den EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich Entscheidungsspielräume bei der Ausgestaltung der Vertriebsvergütung“, erklärte Axel Wehling, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Der Konsultationsvorschlag der Eiopa engt diesen Spielraum ein und könnte zu einem faktischen Provisionsverbot führen. Damit stellt die Behörde ein zentrales Element der Richtlinie in Frage, auf das sich Europäisches Parlament und EU-Rat in einem intensiven Diskussionsprozess verständigt haben.“

Worüber sich Bankkunden bei der Finanzaufsicht beschweren
Beschwerde bei der Bafin
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Eigentlich kontrolliert sie Banken, Versicherungen und Wertpapier-Emittenten, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Doch gelegentlich wenden sich auch Verbraucher an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wenn sie sich von einem Institut ungerecht behandelt fühlen. Im vergangenen Jahr gingen 5636 Verbraucherbeschwerden bei den Bafin-Aufsehern ein, wie der Jahresbericht der Behörde für 2015 ausweist. Die häufigsten und interessantesten Fälle im Folgenden.

(Foto: AP)
Kreditbearbeitungsgebühren
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Viele Bankkunden beschwerten sich im vergangenen Jahr über Kreditbearbeitungsgebühren. 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) derartige Gebühren für unzulässig erklärt – und den Banken eine Rückerstattung für den Zeitraum bis 2004 auferlegt. Die Verbraucher bemängelten zumeist, dass die Rückzahlungen zu lange auf sich warten ließen. Während einige Institute zügig Geld zurück zahlten, gingen bei anderen Banken mehrere Monate ins Land.

(Foto: Imago)
Gewerbekredite
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Unklarheit herrschte in dieser Angelegenheit auch darüber, inwiefern die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) auch für Gewerbekredite oder Förderdarlehen gilt. Der BGH erklärte lediglich pauschale Gebühren für unzulässig, die unabhängig vom Bearbeitungsaufwand des Kreditantrags erhoben werden. Allerdings könne die Bafin nicht im Interesse einzelner Kunden tätig werden und deren Verträge prüfen, so die Aufseher in ihrem Bericht.

(Foto: dpa)
Kündigung von Bausparverträgen
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Wer einen Bausparvertrag abschließt, spart in der Regel, um ein Haus zu bauen. Doch manch einer „überspart“ seinen Vertrag, indem er über die vereinbarte Summe hinaus Geld einzahlt. In Zeiten niedriger Zinsen bedeutet das oft ein Verlustgeschäft für das betroffene Institut, das den Vertrag dann in der Regel kündigt. Für viele Verbraucher war das 2015 ein Grund, sich bei der Bafin zu melden. Die Aufseher schreiben jedoch in ihrem Bericht, dass die Institute rechtmäßig handelten – sei die Bausparsumme erreicht, bestehe kein Recht mehr auf, sich ein Bauspardarlehen auszahlen zu lassen.

(Foto: dpa)
Verkauf einer kreditfinanzierten Immobilie
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Daneben ging im vergangenen Jahr auch eine Reihe von Einzelfällen bei der Bafin ein. So beschwerte sich etwa ein Hausbesitzer, der seine Immobilie per Darlehen einer Bank finanzierte. Weil er das Haus noch während der Laufzeit verkaufen wollte, einigte er sich mit seiner Bank darauf, statt des Hauses ein verpfändetes Kontoguthaben als Sicherheit zu hinterlegen. Als der Kunde jedoch den Darlehensvertrag vorzeitig beenden wollte, verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das Problem: Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung ist nur zu zahlen, wenn es sich um ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen handelt – und nicht etwa um ein verpfändetes Konto. Nach Intervention der Bafin verzichtete die Bank auf die Entschädigung.

(Foto: dpa)
Aufregung um einen Cent
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Kurios auch der Fall des Bankkunden, der sich wegen einer Abbuchung in Höhe von 0,01 Euro bei der Bafin beschwerte: Weil eine Überweisung nicht durchgeführt werden konnte, versuchte sich eine Bank an einer schnellen, aber ungewöhnlichen Benachrichtigungsmethode. Sie buchte einen Cent vom Konto des Kunden ab, teilte ihm den Fehler per Verwendungszweck mit – und buchte den Cent kurz darauf wieder zurück. Nach einer Beschwerde beanstandete die Bafin die „Art und Weise, wie die Bank Informationen übermitteln wollte“. Die Bank sagte daraufhin in einer Stellungnahme zu, ihren Kunden künftig keine Informationen mehr auf diesem Weg zukommen zu lassen.

(Foto: dpa)
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