Was müssen Privatkunden beachten, damit sie sich für das richtige das richtige Finanzprodukt abschliessen? Elf Vorschläge von Julius Reiter, Professor für Banking & Finance an der FOM-Hochschule für Oekonomie und Management und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Baum Reiter & Collegen in Düsseldorf.
Kunden müssen alle Konsequenzen im Rahmen eines Finanzgeschäfts beurteilen können. Ist dies nicht gegeben, sollten sie auf den Vertragsabschluss verzichten.
Kunden profitieren bei der Auswahl des geeigneten Finanzprodukts von einer kritischen Prüfung des Vertragswerks. Kunden gewinnen langfristig, wenn sie neben den Chancen und Risiken auch die Gebührenstruktur eines Finanzprodukts kritisch beim Erwerb hinterfragen.
Kunden sollten kritisch hinterfragen, welche Informationen sie dem Finanzberater preisgeben. Weiterhin sollten sie den Umgang mit ihren persönlichen Daten, insbesondere im Internet, restriktiv handhaben. Öffentlich zugängliche personenbezogene Daten können von der Finanzbranche strategisch und in der Beratung verkaufspsychologisch genutzt werden.
Banken sollten für eine erfolgreiches wirtschaften folgende Ratschläge beachten.
Suchmaschinen sind im Kaufentscheidungsprozess für Bankkunden eine wichtige Informationsquelle. Eine Suchmaschinenoptimierung erscheint erforderlich, um Kunden entsprechende Informationen zur Verfügung stellen zu können.
Banken profitieren von einem auf das Kundenbedürfnis ausgerichteten Angebot im Internet. Die Optimierung des Vertriebsweges Internet bei gleichzeitiger Abstimmung mit lokalen Angeboten erscheint sinnvoll.
Die Gruppe der Selbstentscheider und der Online-Käufer wächst. 25% der Kunden lassen sich in Banken und bei Finanzdienstleistern beraten, kaufen aber die Finanzprodukte im Anschluss online. Dies steht im Zusammenhang mit gestörtem Vertrauen in die Unabhängigkeit und Kompetenz der Finanzberatung. Entlohnungssysteme im Rahmen der Beratung sollten überprüft und die Qualität der Beratung gegenüber den Kunden deutlicher herausgestellt werden.
Juristen sollten die sich nachfolgenden Tipps zu Herzen nehmen.
Die Transparenz bei Finanzprodukten ist nicht gegeben. Die Komplexität sollte reduziert und die Transparenz, insbesondere in Bezug auf Kosten und Provisionen, muss erhöht werden. Bei gesetzlicher Verpflichtung der Anbieter zur Offenlegung aller Kosten einer Kapitalanlage in Euro und Cent könnte der Anleger unter Berücksichtigung dieser Kosten von sich aus prüfen, welcher absolute Betrag seiner Anlagesumme überhaupt in die Substanz des Produktes fließt und wie viel „weiche Kosten“ keinem Gegenwert entsprechen.
Der Trend zum Selbstentscheider und Online-Kauf bei Finanzprodukten nimmt zu. Dies steht im Zusammenhang mit dem Vertrauensverlust in die Finanzberatung. Ein Fünftel der Befragten kann sich unter Honorarberatung, also unabhängiger Beratung ohne Provisionsvergütung, nichts vorstellen. Es sollte durch den Gesetzgeber ein Berufsbild des Honorarberaters mit qualifizierter Berater-Ausbildung und verbindlichen Qualifikationsanforderungen etabliert werden. Die Verpflichtung für Anbieter, Finanzprodukte als Alternativangebot mit provisionsfreien Nettotarifen anzubieten, könnte den Markt für unabhängige Beratung fördern.
Die Finanzbildung sollte als fester Bestandteil in die Schulausbildung integriert werden.
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"Was muss die Politik tun, damit Vermittler von Finanzprodukten besser beraten und Anleger geschützt werden? "
Fair bleiben und den Verbraucher tatsächlich schützen.
Es ist einfach hier nach allem Schutz zu verlangen. Aber lassen wir die Kirche im Dorf. Den Versicherten bei Fälligkeit der Lebensversicherung nur die hälfte der Bewertungsreserven und bald überhaupt nichts mehr an Bewertungsreserven übersteigt in der Tragweite bei weitem diesem Ansinnen hier.
Besonders gravierend ist m.E., dass der Staat in diesem Fall nicht schützt, sondern gar gesetzliche Beihilfe leisten will. Wenn wir soweit schon sind, dann sollten wir jedwede gesetzlichen Regelungen abschaffen. Dann gilt das Recht des Stärkeren und der Dumme kann sich nicht mehr auf ohnehin sinnloses berufen.
"Was muss die Politik tun, damit Vermittler von Finanzprodukten besser beraten und Anleger geschützt werden?"
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Diese Frage impliziert, dass Politik überhaupt etwas tun könne als Aktionismus zu verbreiten.
Von Geld wissen die meisten garnix, außer, das es das "ihre" sei, sein könnte oder aber auch nicht.
Solche Leute gelten bereits als Beratungsresistent, weil die überhaupt gar kein Verhältnis zur regulatorischen Funktion von Geld haben: und da setzt man sich als Finanzberater schon mal gleich ganz weit weg: solche Leute sind gewohnt, dass sie kosten und dass sie sich das gerne etwas Kosten lassen.
Das Problem ist nicht Politik: das Problem bleibt einfach, dass Geldgeschäfte im Prinzip als kriminell verstanden werden: und so denken viele Verbraucher, weil sie ihre Möglichkeiten als Investoren nicht wahrnehmen wollen oder können.
Damit spielen viele "Finanzberater".
Einen Finanzberater heutigen Zuschnitts kann so etwas nicht interessieren, weil er verprovisioniert sich zunächst einmal erst um sich selbst kümmert, bevor er ein Tschentüchlein zückt, weil er das Vermögen seiner Klientel verzockt hat.
Gute Berater wissen,dass sie meist den Kunden nur ein Produkt anbieten können, das in die Kategorie "mäßig gut" / "schlecht" / "noch schlechter" gehört. Solange auf der Produktebene nicht eindeutig Klarheit über Vorteile und Risiken geschaffen wird, die der Berater dann 1 : 1 dem Kunden vermitteln muss, und deutlich herausgestellt ist, wenn es sich um "Verkaufs"beratung handelt, wird sich nichts ändern.
Das ist wieder typisch für die Politik und die Verbraucherschützer. Erst werden auf Biegen und Brechen und noch dazu in gesetzgeberischem Schweinsgalopp (wohlgemerkt: Im deutschen Alleingang) das Beratungsprotokoll und das Produktinformationsblatt eingeführt und plötzlich stellt man fest, dass man vermeintlich das Gegenteil erreicht. Das ist natürlich Unfug. Das Protokoll hat durchaus seinen Sinn, denn so kann der Verbraucher sofort nach der Beratung überprüfen, ob das Protokoll den Inhalt des Gespräches korrekt wiedergibt. Wenn er das nicht tut, so liegt das nicht am Instrument Protokoll sondern am Verbraucher selbst.
Noch putziger ist die Ansicht des Verbraucheranwalts: "Jetzt können die Banken schwarz auf weiß belegen, dass sie nicht falsch beraten haben". Ja, was ist denn daran bitte falsch?? Wenn die Bank korrekt beraten hat und das Protokoll das Gespräch ebenso richtig wiedergibt, hat sie nichts falsch gemacht und der Kunde hat keinen Grund zu klagen. Wenn sie falsch beraten hat und das Protokoll das Gespräch richtig wiedergibt, kann ein versierter Anwalt oder Fachmann die Falschberatung anhand des Protokolls leicht aufdecken. Ob das Protokoll das Gespräch richtig wiedergibt, kann der Verbraucher auch ohne vertiefte Finanzkenntnisse beurteilen, wenn er denn dem Berater genau zugehört hat.
Für mich ist die Diskussion mal wieder ein Beleg dafür, wie wenig sich die Politik und Verbraucherschützer mit dem Thema auskennen.
Übrigens, in England gibt es schon seit einigen Jahren keine provisionierte Beratung mehr, sondern nur noch die viel gepriesene Honorarberatung. Das Ergebnis ist, dass Ottonormalverbraucher überhaupt keine Beratung mehr erhält., sondern erst ab einem Vermögen von ca. € 50.000. Ob das gewollt ist?
Da es ja keine Alternative gibt, müssen die "Anleger" sich gut informieren und aufpassen, dass sie von den FinanzproduktVERKÄUFERN nicht über den Tisch gezogen werden. Obwohl die doch nur ihr Bestes (ihr Geld) wollen !
Dabei war es noch nie so einfach, aufgrund all der Vorzeichen und Geschehnisse die ideale Anlageform für das hart verdiente Geld zu finden. Was ist wohl das älteste Geld der Welt welches werthaltig und nicht beliebig vermehrbar ist ?
Aber vorsicht !!!! Das kann man ja nicht essen - wobei praktisch wertlose bedruckte Papierscheinchen wohl besser munden ....