Frankreich Axa will Streit mit Gastronomen um Covid-Entschädigung beilegen

Ungefähr 1500 Gaststättenbesitzer hatten in Frankreich gegen Axa geklagt.
Paris Mit einer Zahlung von 300 Millionen Euro will der Versicherer Axa Frankreich einen Streit mit Gastronomen beilegen, die zu seinen Kunden zählen. Seit einem Jahr wird die Auseinandersetzung vor Gerichten ausgetragen.
15.000 Chefs von Gaststätten verfügen über eine Police, die Axa zu einer Entschädigung für Verluste verpflichtet. Das gilt für Einbußen, die infolge einer administrativ verfügten Schließung entstehen. Axa hatte sich aber geweigert, die Entschädigung zu zahlen: Die Klausel beziehe sich nicht auf einen Lockdown infolge einer Pandemie.
Verschiedene Gerichte hatten anfangs eher den Gastronomen, zuletzt aber auch Axa recht gegeben. Mehrere Gastwirte waren schnell an die Öffentlichkeit gegangen und hatten in den Medien ein starkes Echo gefunden. In Frankreich kommt der Streit als ein Kampf von David gegen Goliath an. Auch deshalb hat der Versicherer nun offenbar die Schlussfolgerung gezogen, dass es für ihn besser ist, die Auseinandersetzung nicht fortzuführen.
Axa beharrt aber auf seiner Rechtsposition und spricht nicht von einer Entschädigung. Es handele sich um einen finanziellen Beistand für die Gastronomen, „damit diese sich in dem Moment, da sie endlich wieder ihre Kunden empfangen können, entschlossen nach vorn blicken und die wirtschaftliche Genesung in Angriff nehmen können“, so Axa-Frankreichchef Patrick Cohen in einer Stellungnahme vom Donnerstag.
Cohen äußert weiter, Axa bedauere „das Unverständnis seitens einiger unserer Kunden unter den Gastronomen in dem Moment, in dem die Branche besonders hart von der Krise betroffen ist“.
Axa-Kunden sollen 15 Prozent der Umsatzeinbußen erstattet bekommen
Ungefähr 1500 Gaststättenbesitzer hatten gegen Axa geklagt. Noch ist unklar, ob Axa vor der Zahlung von ihnen verlangt, ihre Klagen zurückzuziehen. Es sollen aber alle Axa-Kunden die Gelder empfangen, nicht nur diejenigen, die geklagt haben. Erstattet würden 15 Prozent der Umsatzeinbußen, die während der Lockdown-Perioden entstanden sind.
Überschlägig gerechnet entsprächen die Hilfen je versichertem Gastwirt 20.000 Euro. Der Verband der Kleinunternehmer, der die Klagenden unterstützt hat, überlegt noch, ob er ihnen die Annahme der Axa-Offerte oder das Bestehen auf dem Rechtsweg empfiehlt. Axa sagt, die entstehende Belastung, die teilweise durch Rückversicherung ausgeglichen werde, solle sich nicht im Ergebnis niederschlagen.
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