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Geldanlage Storno der Lebensversicherung aus Geldnot? Sechs Alternativen, die Verbraucher prüfen sollten

Verbraucherschützer warnen davor, bei akuten finanziellen Engpässen überstürzt die Lebensversicherung zu kündigen. Denn es gibt bessere Möglichkeiten, um die Lage zu entspannen.
30.03.2021 - 12:08 Uhr Kommentieren
Die Kündigung von Altersvorsorgeverträgen ist meist keine gute Idee. Quelle: dpa
Lebensversicherung

Die Kündigung von Altersvorsorgeverträgen ist meist keine gute Idee.

(Foto: dpa)

Frankfurt Viele Menschen müssen in der Coronakrise mit Einkommenseinbußen leben. Wer in akuter Geldnot ist, sucht nach Möglichkeiten, seine Ausgaben zu reduzieren. Auf den Prüfstand geraten dann häufig die Beiträge für Lebens- und Rentenversicherungsverträge.

Verbraucherschützer raten davon ab, solche Verträge überstürzt zu kündigen. „Betroffene sollten genau prüfen, ob eine Kündigung sinnvoll ist oder ob es Alternativen gibt“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Dass es wichtig ist, die verschiedenen Möglichkeiten zu kennen, zeigen die aktuellen Entwicklungen: Zwar ist die große Kündigungswelle in der Lebensversicherung, die kurz nach Ausbruch der Pandemie befürchtet wurde, ausgeblieben. „Einen deutlichen Anstieg der Stornoquoten aufgrund Corona sehen wir bisher nicht“, heißt es beim Versichererverband GDV.

Was aber seit Jahresbeginn deutlich angezogen hat, sind die Anfragen, die der Aufkäufer von Lebensversicherungen, Policen Direkt, erhält: „Wir verzeichnen einen ähnlich starken Anstieg wie beim ersten Lockdown im vergangenen Jahr“, sagt ein Unternehmenssprecher.

Im ersten Quartal 2020 hatten sich die Anfragen von Versicherten, die ihren Altersvorsorgevertrag verkaufen wollten, bei Policen Direkt verdreifacht. Oftmals handelt es sich dabei um Gewerbetreibende, deren finanzielle Reserven nun aufgebraucht sind.

„Auch wenn der Verkauf der Lebensversicherung im Zweitmarkt besser ist als die Kündigung beim Versicherer, so sollte es doch der letzte Ausweg sein“, so der Sprecher. Doch eine gesetzliche Hinweispflicht auf die Alternativen zur Kündigung gebe es für die Versicherer bisher nicht. Policen Direkt hat vor Kurzem die jährlichen Standmitteilungen von 74 Gesellschaften untersucht und nur bei acht Versicherern einen solchen Hinweis gefunden.

Wer aber den Vertrag vor dem Laufzeitende storniert, bekommt nur den vergleichsweise geringen Rückkaufswert ausgezahlt. Vor allem wenn Verbraucher über gut verzinste und steuerlich begünstigte Altverträge verfügen, sollten sie einen solchen Schritt überdenken. Wer zudem eine Police mit Zusatzschutz wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte prüfen, ob er diesen noch braucht. Ein Neuabschluss ist meist teuer oder sogar gar nicht mehr möglich.

Wie Sie Liquiditätsengpässe abmildern, ohne den kompletten Versicherungsschutz zu verlieren:

Je nachdem, ob der Versicherte kurz- oder langfristig Geld benötigt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Liquiditätsengpässe abzumildern – ohne den kompletten Versicherungsschutz zu verlieren.

Die folgende Aufzählung bietet einen Überblick. Weitere Unterstützung bieten die Verbraucherzentralen; individuelle Lösungen lassen sich oft direkt mit dem Versicherer oder dem Vermittler treffen.

1. Den Vertrag optimieren

Lebensversicherungen gelten als unflexibel. Dennoch lassen sich leicht einige Anpassungen vornehmen: So ist die jährliche Zahlung von Versicherungsbeiträgen zwar häufig günstiger als die monatliche. Wenn das Geld aber nicht auf einen Schlag verfügbar ist, können Versicherte auch auf den Rabatt verzichten und ihre Beiträge in kleineren Monatsraten leisten.

Bei vielen Policen erhöhen sich Beitrag sowie Todesfall- und Ablaufleistung jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Diese sogenannte Dynamik kann jedoch ausgesetzt oder auch komplett gestoppt werden.

Oft enthalten Lebensversicherungen einen Zusatzschutz, auf den Verbraucher verzichten können. Das gilt beispielsweise für die Unfalltod-Zusatzversicherung. Diese kann meist problemlos gekündigt werden.

2. Beiträge stunden oder mit Überschüssen verrechnen

Wer sich die Beiträge dennoch vorübergehend nicht leisten kann, kann mit dem Versicherer für einen gewissen Zeitraum eine Stundung vereinbaren. Meist müssen die Beiträge aber später verzinst nachgezahlt werden.

Die Variante lässt sich daher nur umsetzen, wenn die Nachzahlung auch stemmbar ist. Der Vorteil ist jedoch, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Eine andere Variante ist, die Beiträge eine Zeit lang aus den bereits angesammelten Überschüssen zu zahlen. Die Ablaufleistung zum Vertragsende verringert sich hierbei jedoch.

3. Beiträge reduzieren, Vertrag beitragsfrei stellen oder ruhen lassen

Um die Beiträge dauerhaft zu reduzieren, können Verbraucher in manchen Fällen die Versicherungssumme herabsetzen lassen. Können oder wollen sich Versicherte die Beiträge gar nicht mehr leisten, ist auch eine Beitragsfreistellung möglich, sofern die vereinbarten Mindestversicherungsleistungen erreicht sind.

Die eingezahlten Beiträge bleiben im Vertrag stehen und die Ansprüche auf die Überschussbeteiligung erhalten. Der Schutz aus Zusatzversicherungen entfällt aber meist. Manchmal kann mit dem Versicherer vereinbart werden, den Vertrag für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen, während der dann keine Beiträge geleistet werden müssen. Auch hier verringert sich die Ablaufleistung.

4. Police beleihen

Wer vorübergehend einen größeren Geldbetrag benötigt, kann seinen Vertrag beleihen. Über ein sogenanntes Policendarlehen kann sich der Versicherte einen Teil des Rückkaufswerts auszahlen lassen. Möglich ist das direkt beim Versicherer, einer Bank oder den Anbietern am Zweitmarkt für Lebensversicherungen.

Während der Laufzeit werden nur Zinszahlungen fällig, die Tilgung erfolgt am Laufzeitende. Vorteile sind, dass die Versicherten das Policendarlehen in der Regel ohne Schufa-Eintrag erhalten und der Versicherungsschutz erhalten bleibt.

5. Vertrag verkaufen

Ein Verkauf der Police kann sich lohnen, wenn der Versicherte das Geld langfristig benötigt und vom Ankäufer einen höheren Betrag bekommt als den Rückkaufswert der Versicherung. Die Ankäufer können in der Regel etwas mehr zahlen, da sie den Vertrag gewinnbringend bis zum Laufzeitende weiterführen.

Laut Policen Direkt liegt der Mehrwert gegenüber dem Rückkaufswert üblicherweise bei drei bis sieben Prozent, in seltenen Fällen auch darüber. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Hinterbliebenenschutz teilweise erhalten bleibt.

Wer seriöse Aufkäufer sucht, sollte sich an die Mitglieder im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) halten, die sich gewisse Qualitätskriterien gesetzt haben. Dazu zählt, dass die Anbieter den Kaufpreis sofort zahlen und nicht nur Teilzahlungen leisten.

Für einen Verkauf gibt es aber einige Voraussetzungen. Unter anderem muss der Vertrag einen Mindestrückkaufswert und eine bestimmte Restlaufzeit aufweisen.

6. Vertrag widerrufen

In manchen Fällen kann der Versicherte seinen Vertrag widerrufen, selbst wenn er diesen schon vor längerer Zeit abgeschlossen hat. Möglich ist das, wenn der Versicherer seine Informationspflichten beim Vertragsabschluss nicht vollständig erfüllt hat.

Der Vorteil ist, dass der Versicherte die eingezahlten Beiträge plus Nutzungszinsen zurückerhält. Der Versicherer darf lediglich ein Entgelt für den Risikoschutz einbehalten. Einige Anwälte und Online-Dienstleister haben sich darauf spezialisiert, Kunden beim Widerruf zu helfen. Die Auseinandersetzung mit dem Versicherer kann sich dennoch länger hinziehen.

Mehr: Worauf Kunden bei Lebensversicherungen künftig achten sollten

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