In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Versicherte einen vorgegebenen Prozentsatz ihres Einkommens – und zwar bis zu einem Höchstbeitrag, der jährlich angepasst wird.
Die Einkommensgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung lag 2014 bei einem Einkommen von 4050 Euro, 2015 wird sie sich auf 4125 Euro im Monat erhöht.
Zu unterscheiden sind Beitragsbemessungsgrenze und die Grenze für einen Wechsel in die PKV. Letztere ist höher gesetzt. Erst ab einem Monatseinkommen von 4575 Euro ist 2015 ein Wechsel in die PKV möglich. Bisher lag diese Verdienstgrenze bei 4462,50 Euro
Ein Kinderloser zahlte 2014 einen Höchstsatz von 15,5 Prozent. Das bedeutet bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze eine monatliche Prämie von 610,31 Euro. 2015 zahlt der Versicherte dann 14,6 Prozent gesetzlichen Beitrag auf die neue Bemessungsgrundlage (602,25 Euro) plus einen Zusatzbeitragssatz x, den die Krankenkasse festlegt.
Neben der Krankenversicherung muss auch in die Pflegeversicherung eingezahlt werden. Der Satz beträgt ab 2015 2,35 Prozent. Das entspricht 96,94 Euro für alle, die an der neuen Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 Euro verdienen. 2014 zahlte ein Kinderloser somit 720,90 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Wer Kinder hat, muss weniger in die Pflegeversicherung zahlen. Kinder sind zudem oft beitragsfrei in der Familienversicherung enthalten. In der PKV muss jedes Kind eine eigene Versicherung haben.
Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld zahlen etwas weniger, weil ihr Beitragssatz dann nur 14,9 Prozent beträgt. Insgesamt kommen sie 2014 auf 710,78 Euro.