Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten erfasst. Patienten müssen künftig verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Auf gesonderten Kosten müssen sie hingewiesen werden.
Das wird nun ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine bloß schriftliche Aufklärung reicht nicht.
Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.
Für Haftungsfälle wird es mehr Transparenz geben. Bei „groben“ Behandlungsfehlern sind Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen.
Wenn eine Krankenkasse nicht schnell genug arbeitet, können die Versicherten sich die Leistung selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkassen ohne hinreichenden Grund über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. innerhalb von fünf Wochen, wenn von der Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des MDK eingeholt wird, entscheiden.
Kranken- und Pflegekassen sind künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann etwa geschehen durch Leistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, zum Beispiel medizinischen Gutachten.
Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität. Kliniken müssen künftig Beschwerden professionell managen.
Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung erstellt künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information für Interessierte bereit.
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Dem ist völlig zuzustimmen.
Die ärztlichen Ausreden mit dem Wort "Kunstfehler" darf von Gerichten nicht mehr akzeptiert werden. Die Ärzte werden mitnichten als Künstler ausgebildet. Da kann man Verantwortung für ihre Handlungen verlangen. Es müssen ja nicht gleich so exorbtante Schadensersatzforderungen wie in den USA entstehen. Wobei angemerkt werden muss, daß diese hohen Schadensersatzforderungen als Löwenanteil an die Juristen fließen!
Der gesetzte Link funktioniert nicht:
Hier der Weg nach dort:
"Hier könnte mehr für Patienten passieren"
"Offizielle Datenbank"
"Private Initiativen sammeln dagegen Fehler"
Jeder Handwerker kann für seine Arbeit zur Verantwortung gezogen werden. Dies sollte auch für Ärzte gelten. -
Die Schadensersatzhöhe ist im Falle eines Falles angemessen (und nicht in total illusorischen US-Höhen) zu bemessen. Auch darüber müssen die Gerichte wachen.
Was hat sich geändert? Schon heute ist die Beweislastumkehr bei grober Fahrlässigkeit Gerichtsstandard. Aber kommen Sie mal zu einem solchen Richterspruch, dass der Fehler grob fahrlässig ist. Ich selbst habe einen solchen Prozess durchgeführt. Die erstinstanzliche Entscheidung beim Landgericht war sehr kurios, so kurios, dass die Rechtsschutzversicherung, die normalerweise nur erstinstanlich erstattet, die zweite Instanz beim Oberlandesgericht auch bezahlte. Die Richterin beim Landgericht machte den Fakt ob der Behandlungsfehler grob oder nicht grob sei daran fest, ob der Sachverständige mit diesem Fall konfrontiert die beschuldigten Ärzte fristlos entlassen würde oder nicht. Der Sachverständige antwortete er würde nie jemand entlassen. Wo wir denn da hinkämen, wenn Ärzte bei jedem Fehler gefeuert würden. Darauf hin entschied die Richterin der Fehler sei kein grober Fehler und ich wurde entlassen. Das zweitinstanzliche Urteil korrigierte diese kuriose Ansicht der Richterin beim Landgericht.
So kann's gehen. Wie sich später herausstellte war die Richterin mit Personen am betroffenen Krankenhaus bekannt.
Alle machen Fehler, niemand ist perfekt, und ich möchte mal sehen, wie die Versicherungsprämien in die Höhe schießen werden, wenn zukünftig Ärzte für jeden Mist Schadensersatz zahlen dürfen. Und das soll dann bei den mickrigen Honoraren noch drin sein? Ich wette, da werden viele Ärzte im Extremfall ihre Sitze zurückgeben, denn man kann nicht auf der einen Seite die Patientenansprüche immer weiter hochsetzen (keine Wartezeit, keine Behandlungsfehler etc.) und auf der anderen Seite sagen, dass das System aber auf gar keinen Fall teurer werden darf.
Da werden sich auch die Patienten mal fragen müssen, ob sie bereit sind, dass ihre Prämien noch weiter nach oben schießen.
Alles undurchdachte Augenwischerei.