Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Haftpflichtversicherung Generali – generell falsch versichert?

Der Sohn unseres Autors beschädigt das Handy einer Freundin. Ein klarer Fall die Haftpflichtversicherung, denkt der Vater. Und irrt gewaltig. Ein Lehrstück für Haftpflicht-Kunden.
05.09.2016 - 13:46 Uhr Kommentieren
Der Klassiker für eine Haftpflichtversicherung dachte sich Handelsblatt-Autor Jan Keuchel. Quelle: dpa - picture-alliance
Zersprungenes Handy-Display

Der Klassiker für eine Haftpflichtversicherung dachte sich Handelsblatt-Autor Jan Keuchel.

(Foto: dpa - picture-alliance)

Seit Jahren zahle ich nun Beiträge an meine Haftpflichtversicherung, die Generali. Und seit Jahren erhöht die Generali diese Beiträge. Aber bisher habe ich das klaglos hingenommen. Denn ich fühlte mich irgendwie sicher. Gerade wenn man ein Kind hat, das Dinge aus Versehen runterwerfen, umstoßen, also kaputt machen kann, fühlt man sich gut aufgehoben bei einer Versicherung, die mit Sätzen wie diesem antritt: „Grundsätzlich jeder haftet für Schäden, die er anderen zufügt – die Haftpflicht hilft.“ 

Erst vor wenigen Monaten wurde mir klar, dass ich das wohl falsch verstanden habe. Jedenfalls kann sich die Generali mit der helfenden Haftpflicht nicht selbst gemeint haben.

Jan Keuchel ist Redakteur beim Handelsblatt.

Jan Keuchel ist Redakteur beim Handelsblatt.

Der Fall ist eigentlich ein Klassiker – so dachte ich. Unser Sohn, 7 Jahre alt, stößt aus Versehen das Handy einer jungen Frau von unserem Sofa, die auf ihn aufpasst. Das Gerät geht zu Boden, das Display bekommt einen Riss. Als wir nach Hause kommen und davon erfahren, sagen wir natürlich sofort die Erstattung des Schadens zu. Die Rechnung, die sie uns später gibt, beträgt gut 92 Euro für ein neues iPhone-Display. Ich setze mich an den PC und mache Online über das entsprechende Formular bei der Generali eine Schadensmeldung. 

Nach der Onlineschadensmeldung passiert jedoch nichts. Erst eine telefonische Nachfrage meinerseits zwei Wochen später bringt zu Tage: Die Versicherung hat sich an die Geschädigte gewandt. Es wird verlangt: ein Foto des kaputten Handys, die Originalrechnung, eine Schilderung des Schadensfalles. Es dauert viele weitere Tage, dann verlangt die Generali zudem von uns ein Foto, wo genau das Handy auf dem Sofa lag. Danach geht weitere Zeit ins Land. Am Ende kommt die Ablehnung der Erstattung. Begründung: Wir beziehungsweise unser Sohn seien gar nicht verantwortlich für den Schaden. „Niemand muss damit rechnen, dass Gegenstände auf Sitzgelegenheiten abgelegt sind.“

Nun bin ich erstaunt. Ist dies kein Schadensfall, für den eine Versicherungspflicht besteht? Abgesehen davon, dass auf dem Foto gut zu erkennen ist, dass der (wohl als sichere Ablage akzeptierte) Sofatisch eine kleinere Ablagefläche hat als das Sofa selbst: Natürlich haben wir genau für diesen Fall die Haftpflichtversicherung abgeschlossen – um abgesichert zu sein, wenn unser Sohn unachtsam etwas kaputt macht, egal wo es liegt. Unter anderem für diesen Fall haben wir jahrelang Beiträge an die Generali gezahlt, die längst insgesamt weit über dem Schadensbetrag von 92 Euro liegen.

Sind Kunden auf das Wohlwollen der Generali angewiesen?
Seite 12Alles auf einer Seite anzeigen
0 Kommentare zu "Haftpflichtversicherung: Generali – generell falsch versichert?"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%