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Handelsblatt testet Extras im Preis inbegriffen: Diese Krankenkassen orientieren sich am besten am Kunden

Bei der Wahl einer Krankenkasse achten Versicherte häufig auf einen günstigen Beitrag. Die Zusatzleistungen sollten jedoch mehr ins Gewicht fallen.
04.08.2021 - 10:54 Uhr Kommentieren
Die professionelle Zahnreinigung ist eine gefragte Zusatzleistung. Quelle: Getty Images
Sauberes Lächeln

Die professionelle Zahnreinigung ist eine gefragte Zusatzleistung.

(Foto: Getty Images)

Düsseldorf Günstig ist nicht unbedingt gut – diese Regel gilt auch bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse. Erst gestern wurde bekannt, dass die Betriebskrankenkasse BKK 24 beim Bundesamt für Soziale Sicherung, der Aufsichtsbehörde für die bundesweit geöffneten Krankenkassen, eine finanzielle Notlage angezeigt hat. Eine Unternehmenssprecherin bestätigte entsprechende Medienberichte. Das BAS prüft nun, ob die Schieflage in ein Insolvenzverfahren mündet.

Noch aber ist ein niedriger Beitragssatz für die überwiegende Mehrheit der gesetzlich Versicherten bei der Wahl einer Krankenkasse wichtiger als ein hohes Versorgungsniveau mit freiwilligen Zusatzleistungen.

Darauf lässt das Ergebnis der Studie zur Kundenorientierung gesetzlicher Krankenkassen (GKV) schließen, die das Deutsche Finanz-Service-Institut (DFSI) exklusiv für das Handelsblatt erstellt hat. Dazu hat das Kölner Institut über 176.000 Anfragen ausgewertet, die zwischen Juli 2020 und Juni 2021 über das Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de gestellt wurden.

Doch das Beispiel BKK 24 zeigt, dass einzelne Anbieter im Kampf um neue Kunden bei ihren Beitragssätzen unter Umständen zu spitz rechnen. Branchenexperten sehen als möglichen Grund für die drohende Zahlungsunfähigkeit der Kasse den vergleichsweise geringen Zusatzbeitrag, den sie verlangt. Er liegt bei 1,0 Prozent, während die Konkurrenz im Schnitt 1,3 Prozent berechnet. Der Zusatzbeitrag wird auf den vom Gesundheitsministerium vorgegeben allgemeinen Beitrag von derzeit 14,6 Prozent aufgeschlagen. Die genaue Höhe legt jede Kasse selbst fest.

Auch wenn eine Pleite der BKK 24 für die betroffenen Versicherten zunächst nur geringe Folgen hat, könnte damit möglicherweise ein Umdenken bei den gesetzlich Versicherten stattfinden. Im Zeitraum der Auswertung zielten rund drei Viertel der Anfragen (75,96 Prozent) auf den Beitragsrechner, der Nutzern die für sie günstigsten Anbieter unter den bundesweit und regional geöffneten Kassen anzeigt.

In nur knapp 41.000 Fällen (24,04 Prozent) haben sich GKV-Versicherte darüber informiert, welche Zusatzleistungen über den gesetzlichen Standard hinaus einzelne Kassen anbieten. Dazu konnten sie aus einer Liste von insgesamt über 160 Leistungen einzelne Merkmale auswählen beziehungsweise entsprechende Vorgaben machen.

Auf Basis dieser Anfragen hat das DFSI bewertet, welche Krankenkasse sich mit ihrem Leistungsangebot auf die Wünsche ihrer Versicherten besonders gut einstellt. Je öfter eine bestimmte Zusatzleistung von den Nutzern abgefragt wurde, desto höher der anteilige Punktewert, den die Kassen, die diese Leistung anbieten, in der Auswertung einsammeln konnten.

Am Ende landeten die Anbieter vorn, die den höchsten Erfüllungsgrad in Bezug auf die Vorgaben der Versicherten bieten. Aufgrund der aktuellen Ereignisse stehen die Ergebnisse der BKK24 dabei unter Vorbehalt. Dies ist in der Tabelle entsprechend vermerkt.

Ein günstiger Beitragssatz in Kombination mit lukrativen Zusatzleistungen ist dennoch keine Wunschvorstellung. So landet unter den bundesweit geöffneten Kassen die HKK ganz vorn. Gleichzeitig ist sie mit einem Beitragssatz von 14,99 Prozent die derzeit günstigste bundesweit geöffnete Kasse.

Auf Platz eins unter den regional geöffneten Kassen schaffte es die Securvita. Im Vergleich zur HKK ist sie zwar um 0,7 Prozentpunkte teurer. Dafür überzeugen die Hamburger mit einem üppigen Angebot an Zusatzleistungen.

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„Die Versicherten sind gegenüber der Untersuchung von vor zwei Jahren deutlich beitragssatzsensitiver geworden“, beobachtet Thomas Lemke, Geschäftsführer des DFSI, den Ansatz seiner Auswertung. „Dabei wird der Zusatzbeitrag nicht mehr wie früher vom Versicherten allein getragen, sondern seit Anfang 2019 paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.“

Vor diesem Hintergrund müssten Preisunterschiede zwischen den Kassen aus Sicht der Versicherten eigentlich keine so große Rolle mehr spielen. Doch die zu Jahresanfang erfolgten Beitragserhöhungen haben offenbar viele Versicherte zum Vergleich bewogen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Beitragsunterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse derzeit 1,6 Prozentpunkte beträgt. Die Hälfte davon übernimmt der Betrieb. „Was also gesetzlich Versicherte durch die Wahl einer günstigen Kasse effektiv sparen können, ist je nach Gehaltshöhe nicht viel. Vor allem aber steht es häufig in keinem Verhältnis zu dem Wert zusätzlich angebotener Leistungen“, gibt Experte Lemke zu bedenken.

„Dabei zahlt der Leistungswettbewerb viel stärker auf die eigene Gesundheit ein als ein halber Prozentpunkt mehr oder weniger Beitrag. Sobald zum Beispiel eine Versicherte schwanger wird, können freiwillige Zusatzleistungen einen Beitragsunterschied von beispielsweise 150 Euro im Jahr locker ausgleichen. Oder nehmen wir Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen wie Osteopathie: Wo einzelne Kassen Leistungen bis zu 360 Euro pro Jahr gewähren, zahlen andere gar nichts.“

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Apropos Vorsorgemaßnahmen: Wenn die Tabelle rechts für einen einzelnen Anbieter bei der Haut- oder Brustkrebsfrüherkennung einen leeren Kreis ausweist, bedeutet das nicht, dass die entsprechende Krankenkasse in dieser Hinsicht gar keine Leistungen übernimmt. Gewährt wird in diesem Fall lediglich die gesetzliche Regelleistung. Bei der Hautkrebsvorsorge ist das zum Beispiel eine Früherkennungsuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr des Versicherten.

Gespannt blickt der DFSI-Chef Lemke auf das kommende Jahr. Dann nämlich werden aller Wahrscheinlichkeit nach die Krankenkassen ihren Versicherten die Rechnung für die Pandemie und einige kostspielige neue Gesetze wie etwa das Terminservice- und Versorgungsgesetz präsentieren.

Gut möglich, dass dann einige Kassen lieber bei ihren freiwilligen Leistungen den Rotstift ansetzen, als den Beitragssatz zu erhöhen. „Einen Anspruch, dass den Versicherten Zusatzleistungen mit dem Eintritt in eine Kasse dauerhaft zustehen, gibt es nicht“, so der Experte.

Allerdings: Die Einführung jeder einzelnen Zusatzleistung ist ein sehr zeit- und arbeitsaufwendiger Prozess, der teilweise bis zu einem Jahr dauert. Da will eine kurzfristige Streichung wohlüberlegt sein. Eine einfache Wiedereinführung durch die Hintertüre ist nur schwer möglich“, so Lemke.

Mehr: Wohlstandskluft zwischen Jung und Alt? Die junge Generation verliert das Vertrauen in die Rente.

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