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Krankenkassen-Zusatzbeiträge Jetzt schnell noch kündigen

Viele Krankenkassen haben 2016 den Zusatzbeitrag erhöht. Kunden, die damit nicht einverstanden sind, dürfen ihre Kasse kurzfristig wechseln – per Sonderkündigungsrecht. Doch nicht immer lohnt sich das.
19.01.2016 - 15:01 Uhr
Ob beim Service oder bei besonderen Zusatzleistungen: Trotz weitgehend deckungsgleicher Angebote unterscheiden sich Krankenkassen bestimmten Leistungen oft deutlich voneinander – beispielsweise bei der Finanzierung alternativer Heilmethoden. Quelle: dpa
Nicht nur der Beitrag ist entscheidend

Ob beim Service oder bei besonderen Zusatzleistungen: Trotz weitgehend deckungsgleicher Angebote unterscheiden sich Krankenkassen bestimmten Leistungen oft deutlich voneinander – beispielsweise bei der Finanzierung alternativer Heilmethoden.

(Foto: dpa)

Leipzig Mit Jahresbeginn haben viele Krankenkassen die Zusatzbeiträge erhöht. Versicherte haben in diesem Fall noch bis Ende Januar ein Sonderkündigungsrecht. Ein Kassenwechsel sollte aber gut überlegt werden, denn der Beitrag ist nicht das einzige Argument.

Bis wann kann ein Versicherter kündigen?
Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Wurde zum Beispiel zum 1. Januar 2016 der Zusatzbeitrag angehoben, können Versicherte die Mitgliedschaft in ihrer alten Kasse bis Ende Januar kündigen. Wegen der zweimonatigen Kündigungsfrist wird diese aber erst zum 31. März wirksam. Der Wechsel in eine günstigere Kasse ist dann zum 1. April möglich. Achtung: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für freiwillig Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben.

Wie läuft der Wechsel ab?
Spätestens 14 Tage nach Eingang der schriftlichen Kündigung muss die alte Kasse dem Versicherten eine Kündigungsbestätigung ausstellen, die dann der neuen Kasse übermittelt wird. Der Wechsel ist vollzogen, wenn die neue Kasse rechtzeitig eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt. Diese muss der Versicherte dann innerhalb der Kündigungsfrist seinem Arbeitgeber vorlegen. Ein Musterbrief für die Kündigung findet sich unter www.verbraucherzentrale.de/Gesetzliche-Krankenversicherung-Schneller-Wechsel-moeglich

Ist auch ein späterer Wechsel möglich?
Ja. Unabhängig vom Sonderkündigungsrecht können Mitglieder ihre Kasse immer wechseln, sofern sie dort länger als 18 Monate versichert sind. Versicherte können aber immer nur zu einer Kasse wechseln, die bundesweit oder für das jeweilige Bundesland geöffnet ist, in dem sie wohnen.

95 Prozent der Leistungen aller Kassen sind gleich
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