Bei der Nettoverzinsung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. In die Berechnung einbezogen sind somit auch Erträge und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie die Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl kann daher relativ starken Schwankungen unterworfen sein. Die Berechnung der Nettoverzinsung erfolgt nach den Empfehlungen des LV-Verbandes.
Abschlusskosten entstehen im Zusammenhang mit dem Neugeschäft. In der Regel sind die Kosten kalkulatorischer Bestandteil des Versicherungsprodukts, die der Versicherungsnehmer (zumindest teilweise) im Rahmen seiner Prämie trägt.
Diese Kostenquote beinhaltet die Kostenpositionen des Jahresabschlusses, die nicht unmittelbar dem Neugeschäft zuzuordnen sind. Hieraus lässt sich erkennen, wie hoch die Kostenbelastung in Relation zu den eingenommenen Beiträgen ist.
Der freien RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) kommt die Bedeutung einer Pufferfunktion zur Glättung der jährlichen Gewinnbeteiligung zu. Die freie RfB in Prozent der Deckungsrückstellung ist ein Indikator für die Höhe dieses „Puffers“ in Relation zur gesamten Deckungsrückstellung der Versicherten im Geschäftsjahr.
Die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge und Nettoerträge aus Kapitalanlagen) gibt Aufschluss darüber, wie groß der Anteil der Erträge ist, der der Versichertengemeinschaft in Form von Überschüssen zugute kommt.
Das Wachstum eines Versicherungsunternehmens wird hier an drei Größenpositionen gemessen: Entwicklung der Beiträge (50%), Entwicklung der Kapitalanlagen (25%) und Entwicklung der Versicherungssummen (25%).
Das Storno erfasst die Verträge der kapitalbildenden Tarife (Kapital- und Rententarife), die vorzeitig - also vor Vertragsablauf - gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Es lässt einen Rückschluss auf die Qualität der Beratung, der Tarife und der Vertriebswege zu.
Die modifizierte Eigenmittelquote ist ein Maßstab dafür, in welchem Umfang ein Lebensversicherer Risiken durch die Eigenmittel Eigenkapital und Schlussüberschussanteil-Fonds (SÜAF) abdecken kann. Hierfür wird eine Quote gebildet, welche die Summe dieser beiden Eigenmittel der Deckungsrückstellung gegenüberstellt.
Die Reservequote zeigt, wie groß der Anteil der so genannten Stillen Reserven in Prozent der gesamten Kapitalanlagen zum Bilanzstichtag war. Die Stillen Reserven ergeben sich im Wesentlichen aus abgeschriebenen bzw. zum Niederstwert angesetzten Buchwerten (z. B. Grundstücke, Aktien und Investmentfondsanteile) gegenüber ihren zum Stichtag ermittelten und angesetzten Marktwerten. Die Bewertungsreserve wurde erstmals im Bilanzjahrgang 1997 in den Geschäftsberichten ausgewiesen. Seit dem Bilanzjahrgang 2007 sind auch die Stillen Reserven in den zu Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen angabepflichtig und sind entsprechend integriert. Quelle: Morgen & Morgen
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Nach dem pauschalen "Lebensversicherer-Bashing" der letzten Wochen ("Miese Rendite", Einbußen, Kopfkissen ist besser als eine Rentenversicherung etc.) und der Darstellung von Standard & Poors ("Wir gehen davon aus, dass die Gewinnbeteiligung sinken wird"), setzt der Marktführer ein positives Signal. Wird es jetzt positive Artikel in diversen Medien geben? Wohl kaum, aber wehe die Allianz hätte gesenkt! Aber egal.....