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LebensversicherungGarantiezins bleibt niedrig
Der Garantiezins für Lebenpolicen dürfte sich nicht so schnell nicht ändern. Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt für das nächste Jahr einen Satz von 1,25 Prozent. Was die Versicherer sonst noch ausschütten.
Die gute Nachricht: Der Abschluss einer Lebenpolice wird mit Blick auf die Garantien im nächsten Jahr nicht weniger attraktiv. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt trotz weiter gesunkener Zinsen für europäische Staatsanleihen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für das Jahr 2016 bei 1,25 Prozent zu belassen. Der DAV gibt eine Empfehlung an das Bundesfinanzministerium, die in der Regel umgesetzt wird.
Die Aktuare verweisen in der Begründung auf eine Gesetzesänderung. „Der Höchstrechnungszins stellt laut Gesetz eine Obergrenze dar“, so Rainer Fürhaupter, Vorstandsvorsitzender der DAV. „Jedes Unternehmen wird für seine Produkte unter Solvency II prüfen, ob es diese Obergrenze ausschöpfen kann.“
Die größten Zinssenker bei Lebenpolicen 2015
Überschussbeteiligung 2015: 2,70 Prozent Überschussbeteiligung 2014: 3,20 Prozent Differenz: 0,50 Prozent
Überschussbeteiligung 2015: 2,70 Prozent Überschussbeteiligung 2014: 3,20 Prozent Differenz: 0,50 Prozent
Überschussbeteiligung 2015: 3,00 Prozent Überschussbeteiligung 2014: 3,50 Prozent Differenz: 0,50 Prozent
Überschussbeteiligung 2015: 3,00 Prozent Überschussbeteiligung 2014: 3,50 Prozent Differenz: 0,50 Prozent
Überschussbeteiligung 2015: 3,00 Prozent Überschussbeteiligung 2014: 3,50 Prozent Differenz: 0,50 Prozent
So soll sichergestellt werden, dass sich Unternehmen nicht übernehmen und ihre Versprechen auch in ferner Zukunft erfüllen können. In der Vergangenheit hatte der Garantiezins noch bei vier Prozent gelegen. Angesichts der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt sinkt er sei geraumer Zeit. Zu Jahresanfang war er auf 1,25 Prozent von zuletzt 1,75 Prozent verringert worden. Sinkende Zinsen nagen an der Attraktivität der klassischen Lebensversicherung.
Die Versicherungsmathematiker - Aktuare genannt - stützen sich bei ihren Berechnungen auf einen Durchschnittswert der Renditen von europäischen Staatsanleihen mit höchster Kreditwürdigkeit und zehnjähriger Laufzeit. Die Renditen der Papiere sinken, seit die Europäische Zentralbank die Märkte mit Geld flutet. Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Garantiezinses trifft das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der DAV-Berechnungen und Empfehlungen der Finanzaufsicht (Bafin).
Die niedrigste laufende Verzinsung 2015
SV Leben 2015: 2,75 Prozent 2014: 3,05 Prozent 2013: 3,05 Prozent* *Quelle: Morgen & Morgen. Stand: 8.1.2015
Öffentliche Berlin 2015: 2,75 Prozent 2014: 3,00 Prozent 2013: 3,10 Prozent
Ergo 2015: 2,70 Prozent 2014: 3,20 Prozent 2013: 3,20 Prozent
DANV 2015: 2,70 Prozent 2014: 3,20 Prozent 2013: 3,20 Prozent
HDI 2015: 2,50 Prozent 2014: 3,00 Prozent 2013: 3,25 Prozent
Die Aktuare berechnen ihre Szenarien auf Basis der von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichten Rendite europäischer Staatsanleihen mit AAA-Rating und zehnjähriger Laufzeit, von denen die Durchschnittsrendite der vergangenen zehn Jahre berechnet wird. Unter Annahme verschiedener Zinsentwicklungen prognostizieren die Aktuare diese Durchschnittsrenditen in die Zukunft.
3 Kommentare zu "Lebensversicherung: Garantiezins bleibt niedrig"
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
locked...
Für Schäuble geht's gleich um alles und dafür kämpft er wie ein Löwe.
Schnell wird offengelegt werden, dass "Schäubles"-Steuergeld nicht an die Griechen, sondern an Banken ging. Dort wurden die Gelder zu Bonuszahlungen verwendet, weil ansonsten diese Banken mit Verlusten konfrontiert worden wären. Schäuble war es, der die Bankhaftung gegen die der Bürger tauschte.
Offensichtlich will er sich - wie Steinbrück auch - gute Honorare für Vorträge nach seiner Amtszeit sichern.
Ohne die Troika kommt der Betrug noch schneller an die Öffentlichkeit.
Nach den Banken, die Schäuble erfreute, wollen jetzt auch die aktuellen griechischen Politiker Geld sehen. Gauner treffen jetzt auf Gauner. Der Schlagabtausch wird spannend und informativ. Meine Erwartung ist, dass keiner der bisherigen Politiker in der EU diesen Schlagabtausch politisch überlebt.
locked...
Die Aussage von Herrn Kalb - Ratingagentur Fitch „Der Branche ist daran gelegen, dass die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge am Ende der Vertragslaufzeit erreicht wird“ ist doch sehr, sehr positiv ausgedrückt. Ich habe gestern erst wieder einmal ein Police - Kapitalleben - auf dem Tisch gehabt. Iduna Nova. Abschluß 01.01.1995 zum "Garantiezins" von 3,5%. Auszahlung erfolgte regulär nach 20 Jahren zum 01.01.2015. Nun ja was soll ich sagen. Bei einem Beitragssatz von mtl. 82,62 € und einer Garantie von 20.452 € kamen jetzt nur 23.172,43 € zur Auszahlung. Prognose war mal 34.143,56 €. Die kürzlich Auszahlung entspricht auf 20 Jahren einer effektiven Verzinsung von 0,31% p.a.. Inklusive der übersichtlichen Todesfallsumme entspricht das einem Kostensatz von sagenhaften 28,2% des mtl. Beitrages. Und dieser Kunde hat immerhin noch 250 € Bewertungsreserven bekommen. Lachhaft zu behaupten das irgendjemand bei 1,25% oder 1,75% jemals sein eingezahltes Geld in voller Höhe wieder sieht. In Kaufkraft gemessen wird die Person nur ein Bruchteil des heutigen "Wertes" wieder bekommen. Beste Grüße aus Hannover.
locked...
Es geht ja nicht allein um den niedrigen Garantiezins, vielmehr geht es darum, dass der Versicherte nicht einmal erfährt, was für ihn in den Spartopf gelegt wird.
Bekanntlich ist es nämlich die Pflicht der Lebensversicherten nicht nur die Verwaltungskosten zu tragen, sondern zusätzlich den Aktionären eine mindestens Dividende zu garantieren. Damit werden sie zu den eigentlichen Haftungsträgern der Versicherungen.
Dies alles genehmigt die BAFin kraft Gesetzes.
Kommt es dennoch zur Klage, sind die Richter lediglich berechtigt zu prüfen, ob die BAFin zuvor informiert bzw. eingeschaltet wurde. Ob die BAFin korrekt geprüft und genehmigt hat, fällt nicht in der gesetzlich vorgegebenen Prüfungsbereich.
Wenn jemand behauptet, Betrug auf ganzer Linie. Was soll man dann antworten?
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Für Schäuble geht's gleich um alles und dafür kämpft er wie ein Löwe.
Schnell wird offengelegt werden, dass "Schäubles"-Steuergeld nicht an die Griechen, sondern an Banken ging. Dort wurden die Gelder zu Bonuszahlungen verwendet, weil ansonsten diese Banken mit Verlusten konfrontiert worden wären. Schäuble war es, der die Bankhaftung gegen die der Bürger tauschte.
Offensichtlich will er sich - wie Steinbrück auch - gute Honorare für Vorträge nach seiner Amtszeit sichern.
Ohne die Troika kommt der Betrug noch schneller an die Öffentlichkeit.
Nach den Banken, die Schäuble erfreute, wollen jetzt auch die aktuellen griechischen Politiker Geld sehen. Gauner treffen jetzt auf Gauner. Der Schlagabtausch wird spannend und informativ. Meine Erwartung ist, dass keiner der bisherigen Politiker in der EU diesen Schlagabtausch politisch überlebt.
Die Aussage von Herrn Kalb - Ratingagentur Fitch „Der Branche ist daran gelegen, dass die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge am Ende der Vertragslaufzeit erreicht wird“ ist doch sehr, sehr positiv ausgedrückt. Ich habe gestern erst wieder einmal ein Police - Kapitalleben - auf dem Tisch gehabt. Iduna Nova. Abschluß 01.01.1995 zum "Garantiezins" von 3,5%. Auszahlung erfolgte regulär nach 20 Jahren zum 01.01.2015. Nun ja was soll ich sagen. Bei einem Beitragssatz von mtl. 82,62 € und einer Garantie von 20.452 € kamen jetzt nur 23.172,43 € zur Auszahlung. Prognose war mal 34.143,56 €. Die kürzlich Auszahlung entspricht auf 20 Jahren einer effektiven Verzinsung von 0,31% p.a.. Inklusive der übersichtlichen Todesfallsumme entspricht das einem Kostensatz von sagenhaften 28,2% des mtl. Beitrages. Und dieser Kunde hat immerhin noch 250 € Bewertungsreserven bekommen. Lachhaft zu behaupten das irgendjemand bei 1,25% oder 1,75% jemals sein eingezahltes Geld in voller Höhe wieder sieht. In Kaufkraft gemessen wird die Person nur ein Bruchteil des heutigen "Wertes" wieder bekommen. Beste Grüße aus Hannover.
Es geht ja nicht allein um den niedrigen Garantiezins, vielmehr geht es darum, dass der Versicherte nicht einmal erfährt, was für ihn in den Spartopf gelegt wird.
Bekanntlich ist es nämlich die Pflicht der Lebensversicherten nicht nur die Verwaltungskosten zu tragen, sondern zusätzlich den Aktionären eine mindestens Dividende zu garantieren. Damit werden sie zu den eigentlichen Haftungsträgern der Versicherungen.
Dies alles genehmigt die BAFin kraft Gesetzes.
Kommt es dennoch zur Klage, sind die Richter lediglich berechtigt zu prüfen, ob die BAFin zuvor informiert bzw. eingeschaltet wurde. Ob die BAFin korrekt geprüft und genehmigt hat, fällt nicht in der gesetzlich vorgegebenen Prüfungsbereich.
Wenn jemand behauptet, Betrug auf ganzer Linie. Was soll man dann antworten?