Versicherte sollten sich gut überlegen, wie lange sie sich an eine Gesellschaft binden. Wer trotzdem vorher aus dem Vertrag raus möchte, muss sich an das Versicherungsvertragsgesetz halten. Dort gibt es klare gesetzliche Regelungen, die aber je nach Versicherungssparte unterschiedlich ausfallen.
Sind keine Vertragslaufzeiten vereinbart, können Policen grundsätzlich von beiden Vertragsparteien – Versicherer und Versicherungsnehmer – nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode (in der Regel das Kalenderjahr) gekündigt werden. Werden Policen nicht rechtzeitig in der Versicherungsperiode gekündigt, beträgt die folgende Vertragsperiode maximal ein Jahr. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
„Sind laufende Prämien zu zahlen, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.“ (§ 168 VVG). Zu den Lebensversicherungen zählen Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und Risikolebensversicherungen, die nur im Todesfall des Versicherten zahlen.
Im Falle der Kündigung durch den Versicherungsnehmer, ist ihm vom Lebensversicherer – dies trifft in der Regel für Kapitallebensversicherungen und die meisten Rentenversicherungen zu – dann ein Rückkaufswert zu zahlen. Die Regelung dazu ist im § 169 VVG festgelegt.
Es gibt nach der Einführung der aktuellen Gesundheitsreform, dem GKV WSG nur noch zwei Kündigungsrechte der Mitgliedschaft in der GKV. Einmal wegen des Wechsels von einer GKV zu einer anderen GKV zum anderen wegen des Wechsels von der GKV zur privaten Krankenversicherung (PKV). Die Kündigung ohne den Nachweiß einer neuen Krankenversicherung ist nicht mehr möglich.
Kündigung wegen eines Wechsels zu einer anderen Gesetzlichen Krankenkasse: Es besteht die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, weitere Voraussetzung für eine Kündigung der GKV ist, dass die bisherige Mitgliedschaft bereits 18 Monate bei der bisherigen GKV bestanden hat. Wer also zum 01.04. seine Kasse wechseln möchte, muss spätestens im Januar zum 31.01. kündigen. Die alte GKV ist verpflichtet, diese Kündigung innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen. Nach dem Wechsel der GKV, ist der Versicherte nach SGB V § 175 (4) 18 Monate an diese neue Kasse gebunden.
Wechseln dürfen nur Angestellte mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Beamte, Freiberufler und Selbständige sowie Studenten. Für Angestellte hat sich seit 2011 die Wechselmöglichkeit in die PKV erleichtern. Zum einen können Angestellte bereits bei einmaligem Überschreiten der Pflichtgrenze (bisher drei Jahre in Folge) in die private Krankenversicherung wechseln.
Für die anderen Personengruppen existiert keine Einkommensgrenze. Damit können auch Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz: JAEG. Für 2011: 49.500 Euro, für 2012 wird nun ein Anstieg auf 50.850 Euro erwartet) sofort in die PKV wechseln. Zudem können Selbständige, die in ein Angestelltenverhätlnis wechseln, mit einem Gehalt oberhalb der JAEG ihren PKV-Vertrag aufrecht erhalten.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag, den er für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne Tarife beschränkt werden.
Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen (näheres im § 205 VVG).
Der Versicherungsnehmer kann bei fast allen Sachversicherungen grundsätzlich nach jedem Versicherungsschaden sofort kündigen. Hier empfiehlt es sich aber, die Kündigung zwar sofort aber erst mit Wirkung zum Jahresende auszusprechen, um zuviel gezahlte Beiträge zurückerstattet zu bekommen.
Ebenfalls außerordentlich gekündigt werden kann beim Verkauf des versicherten Objektes. So muss kein Versicherungsnehmer beim Verkauf seines Autos erst bis zum Jahresende warten, ehe er seine Kfz-Versicherung kündigen kann. Hier gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Datum des Verkaufes.
Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht bei jeder Form von Erhöhungen der Versicherungsprämie (sofern die Erhöhung nicht über eine Progression vereinbart wurde).
„Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit.“ (§ 28 VVG).
Sonst können auch die Versicherer unter Einhaltung der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen die Verträge grundsätzlich kündigen. Eine Ausnahme stellt die Krankenvollversicherung dar. Kündigungen vom Versicherer sind im Wesentlichen nur für Versicherungen möglich, die über dem Umfang des gesetzlich definierten Pflichtversicherungsschutz (Krankenvollversicherung, Pflegeversicherung) hinausgehen. „Eine Krankentagegeldversicherung, für die kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht, kann der Versicherer ... in den ersten drei Jahren unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.“ (§ 206 VVG)
Eine private Krankenversicherung (PKV darf aber trotz der allgemeinen Versicherungspflicht in Sonderfällen einem Versicherten kündigen. Dies gilt bei arglistiger Täuschung, Betrug sowie anderen strafrechtlich relevanten Handlungen, so der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH gab damit der Klage der Continentale und der Hallesche Krankenversicherung Recht (Az.: IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11).
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Also 10 Mrd. Euro machen einen Beitragssatzunterschied von 15,5% zu 20-25%? Wenn man einige Beiträge hier liest, dann stellen sich schon Fragen nach der fachlichen Basis auf der argumentiert wird! 10 Mrd. Euro sind eine Absenkung von 1%-Punkt! Es sind auch nicht 10 Mrd., aber lassen wir es!
Die Alterungsrückstellung für die Krankheitskosten beträgt auch mitnichten 170 Mrd. Euro. Dann sind noch viele Positionen zu bereinigen und übrig bleiben vielleicht 100 Mrd. Euro, weil das Geld teilweise auch der Pflege, dem Übertragunsgwert, der Zusatz und dem gesetzlichen zuschlag gehört bzw. heute aktuell durch Limitierung Beiträgshöhen, die zu zahlen wären, reduziert!
Die Alterungsrückstellung ist auch nicht der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10%, der dient ausschließlich der vollständigen Absenkung von Beitragsanpassungen auf 0 ab dem vollendeten 65 Lebensjahr bis das Geld weg ist.
Das Ganze kann man bei ca. 3-5% Inflation p.a. im Gesundheitswesen (inkl. steigender Lebenserwartung) als Kapiatlvernichtung bezeichnen, wenn es nicht für einen guten Zweck, also die Nettoneuverschuldung oder Umschuldung des Staates, benötigt werden würde. Den Rechnungszins bekommt der Versicherte eigentlich nicht, weil er betreits im Beitrag enthalten ist. Der Überzins, der Inflation ausgleichen könnte, beträgt seit 2002 0,5-1% - das reicht nicht.
Alterungsrückstellungen kann man nuicht mitnehmen, weil die Vererbung der stornierenden Kunden auch eingepreist ist!
Ich will nicht übertreiben, aber es gibt auch keine Mindeststandards. Dazu gab es bereits eine kleine Anfrage im Bundestag und eine Absprache würde gegen europäisches Kartelltrecht verstoßen, was wahrscheinlich aber tatsächlich der Fall zu sein scheint! Das wird die PKV auch noch auszulöffeln haben, weil das ist kein Kavaliersdelikt.
Thorulf Müller
@Anonymus.
Bei dem Stand von 2:0 ist die Verlängerung aber nicht berücksichtigt.
Als Rentner kann es passieren, dass dann der Vater Staat dem PKV Versicherten Geld in die Tasche stecken muss, damit der Rentner überleben kann. Nicht zu vergessen dass der Vater Staat auch den Versicherten Beamten Geld zusteckt und das ist auch vom Steuerzahler.
Im übrigen ist doch die Diskussion ob PKV oder GKV mehr Berechtigung hat egal. Wenn man daraus eins macht läuft das ganze auch, und zwar gerechter. Nicht zu vergessen noch die Sozialausgaben für Renten. Im Endeffekt muss der Staat mal Klartext reden. Auf der einen Seite wird immer der Demografische Wandel vorgeschoben, auf der anderen Seite hält man an den jetzigen Systemen fest. Es muss nur eins dringend gemacht werden. Jeder muss mit allen Einkünften in ein System einzahlen. Das ganze muss nachvollziehbar sein. Ärzte dürfen nicht für teils gleiche Behandlungen unterschiedliche Gebührensätze verlangen können.
Also sind wir doch mal ehrlich und schauen uns an welches der beiden Systeme denn wirtschaftlicher ist!!
die GKV hat derzeit gut 15Mrd Überschüsse "erwirtschaftet"!! erwirtschaftet ist deswegen in Anführungszeichen, weil der Vater Staat der GKV jedes Jahr 10Mrd Euro in die Tasche steckt womit die GKV extra wirtschaften kann! wenn Vater staat das nicht machen würde, würde der Beitrag unserer Krankenversicherung schon bei 20-25% liegen und ich weis nicht ob das einigen so gut gefällt hier!!
Die PKV hingegen wird verpflichtet 10% mehr Beitrag zu nehmen um Alterungrückstellungen zu bilden um die Beiträge im Alter niedrig und stabil zu halten was auch eine super sache das sie dazu verpflichtet wurden was aber natürlich den Beitrag erhöht! Die PKV hat mitlerweile hingegen 170Mrd Euro um dem demografischen Problem was deutschland droht entgegenzuwirken.
GKV 0:1 PKV
als nächsten kommen wir zu den Beiträgen und der Leistung
die GKV kürzt jährlich Leistungen zahlt weniger zu wichtigen Medikamenten dazu geschweige denn wenn sie überhaupt was dazu zahlt.
der Prozentsatz zur GKV schwankt jährlich und immer wenn er gesenkt wird, wird von guter konjunktur gesprochen und wenn er erhöht wird, wird von einer Notwendigkeit gesprochen weil die Rücklagen wieder nicht da sind!
bei der PKV dürfen die Leistungen nicht mal sinken!! dieses Jahr wurden sogar neue mindestleistungen festgelegt für alle PKV unternehmen!! und Versicherer wie Debeka oder Signal Iduna probieren immer diese deutlich zu übertreffen und ihren versicherten ein best mögliches Spektrum an Leistungen anzubieten welches deutlich über der der GKV liegt!!
und wenn man jetzt vergleicht das ein 30jähriger mit einem einkommen von 52000€ in die GKV ca. 600 Euro einzahlt bei der PKV aber nur knapp 400 Zahlt wo der Arbeitgeber aber auch noch die hälfte übernimmt dann finde ich es eine frechheit zu sagen die PKV Versicherer sind alle abzocker!!
demzufolge
GKV 0:2 PKV
Sieger ist........ PKV!!!
Musste nach 17 jahren von der DKV in die AOK wechseln.Habe mich wegen wirtschaftlicher schwierigkeiten über meine frau familienversichen lassen.leider ist meine altersrückstellung nun auch futsch.Bin trotzdem froh diesen geldschneidern mit ihren jährlichen beitragserhöhungen entkommen zu sein
Es ist nichts Neues, das es PKV Versicherer gibt mit weniger guten Tarifen.
Ich bin nach wie vor sehr froh privat versichert zu sein.
Allerdings hätte ich mit gewünscht, das der Gesetzgeber vernünftigere Regeln aufgestellt hätte.
Die wichtigste davon wäre, das Altersrückstellungen bei einem Wechsel mitgenommen werden können. Das würee einen vernünftigen Wettbewerb ermöglichen auch bei der Bestandskundschaft und nicht nur die Verzerrungen um beim Wettbewerb um Neukunden fördern.
Die gesetzliche Versicherung ist mir zu teuer, bei schlechten Leistungen und deshalb zur Zeit keine Alternative.
Das unter den privaten und gesetzlichen Versicherern kein funktionierender Wettbewerb besteht ist staatlich gewollt. Arbeitsplätze haben eine höhere Priorität als günstige Versicherungen für Versicherte. Das das auf Dauer letztlich immer nach hinten los gehen muss interessiert dabei niemanden, weil es Jahrzehnte dauern kann, bis der Preis dafür bezahlt werden muss. Und fast nie damit als Ursache in Verbindung gebracht wird.
Ebenso sind die Unisex Tarife ein ideologisch motiviertes ordnungspolitisches Totalversagen, auf das nur akademische Spinner kommen konnten.
Wie mittlerweile meistens überdeckt der äußere Schein die tiefe Dummheit die hinter solchen Massnahmen stecken. Realität und Darstellung haben wohl zuletzt vor dem Krieg so weit auseinander gelegen wie heute und eine Besserung ist nicht in Sicht.
H.
Die PKVs wissen wie ihre Versicherten abzocken.
Wie lange schaut man dem Treiben noch zu. Würde man den PKV Versicherten eine Wahl zur Rückkehr in die GKV ermöglichen, was endlich kommen muss, dann hätte die PKV ausgedient. Wann kommt endlich die Wahlmöglichkeit für alle Versicherte, und dann auch ein echter Wettbewerb.