Wer Angst hat, dass dem Nachwuchs auf dem Wandertag etwas zustößt, kann ihn über diese Versicherung gegen Unfälle, die zu bleibenden Schäden oder dem Tod führen absichern. Eltern sollten sich jedoch genau anschauen, wohin der Ausfug führt: Ausgenommen sind laut Versicherungsbedingungen nämlich Unfälle bei der „Benutzung von Raumfahrzeugen“.
Diese Versicherung versichert den Golfer nicht nur gegen Unfälle und Beschädigungen der Ausrüstung, sondern auch gegen ein Hole-in-One. Wenn es dem Spieler gelingt, mit dem ersten Schlag den Ball ins Loch zu schießen, muss er traditionell eine Lokalrunde im Clubhaus ausgeben. Wer versichert ist, kann sich die Kosten für die Getränke erstatten lassen.
Beim Fußball kann es nicht nur bei den Spielern zu Verletzungen kommen. Wenn der Ball ins Publikum fliegt oder die Fans der gegnerischen Mannschaft eine Niederlage nicht verkraften können, kann es auch für den Stadionbesucher gefährlich werden. Wer dagegen eine Versicherung abschließt muss allerdings auf ein Bier in der Halbzeitpause verzichten. Denn für Unfälle, die unter Alkoholeinfluss stattgefunden haben, haftet die Versicherung nicht.
Wer im Urlaub oder für den Umzug ein Auto mietet, weiß oft nicht, dass er im Falle eines Unfalls eine Selbstbeteiligung von bis zu tausend Euro zahlen muss. Der Mietwagenschutz kann einen dagegen absichern – allerdings gilt er nicht im Ausland.
Wer kurz vor der Radtour weiche Knie bekommt, weil er keine Unfallversicherung hat, der kann einen Radtourschutz abschließen. Damit der Radfahrer nicht nur bei Unfällen abgesichert, sondern bei Diebstahl von Fahrrad oder Reisegepäck.
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...und dabei kann man solche Beiträge auch noch von der Steuer abziehen!
Diese V-Gesellschaften versichern sicherlich nicht gegen die Gefahren von
... Bomben von Drohnen des US-Terroristen bei Familienfesten,
... zuviel Meerwasser in Lungen und Bronchien,
... zerrissener Kleidung durch S-Draht bei der illegalen Einreise,
etc.
Aber, ganz normale Probleme in einem "reichen Land"!