Ob es älteren Semestern gelingt, zurück in das gesetzliche System zu kommen, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab, unter anderem Berufsstatus, Einkommen und Alter. Der Gesetzgeber hat etliche Bedingungen formuliert, um generelle und schnelle Wechsel zu verhindern.
Das Einkommen muss für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. 2015 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 54.900 Euro. Ein gutverdienender Angestellter könnte sein Einkommen zum Beispiel dadurch unter diese Grenze drücken, wenn er nicht mehr voll arbeitet, sondern nur noch einen Teilzeitvertrag hat.
Arbeitnehmer, die sich auf Antrag in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien ließen, können den Weg über einen Teilzeitvertrag nicht gehen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wird auf Antrag ausgesprochen, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist und der Arbeitnehmer aber privat versichert bleiben möchte.
Wer bisher frei arbeitet, kann in ein Angestellten-Verhältnis wechseln. Sein Gehalt müsste dann aber unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Er könnte seine Selbstständigkeit auch vollkommen aufgeben und in die Familienversicherung seines Partners wechseln.
Auch wenn ihr Gehalt von Anfang über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sie sofort in die GKV. Studenten, die während des Studiums privat versichert waren, kommen so zurück in die GKV.
Wer arbeitslos wird, den versichern die Arbeitsämter meist automatisch in der GKV.
Eine wichtige Grenze in den Regeln ist das Alter. Eine Rückkehr in die GKV geht für Angestellte und Selbstständige nur, wenn sie das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Wer älter ist, hat nur unter speziellen Voraussetzungen noch eine Chance zum Systemwechsel. „Diese Informationen sind im Gesetzestext gut versteckt, da bei diesen Personen die Rückkehr in die GKV verhindert bzw. möglichst schwer gemacht werden soll“, heißt es auf der Internetseite PKV-Selbstvergleich.de. „Außerdem ist die Rückkehr nicht bei jedem möglich, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft.“ In diesem Fall empfiehlt sich also die Beratung durch einen Spezialisten, etwa einen Anwalt, der die Regeln des Sozialgesetzbuches sehr gut kennt.
PKV-Experten weisen darauf hin, dass eine Rückkehr in die GKV gar nicht mehr nötig sei, weil auch die privaten Krankenversicherer inzwischen Tarife anbieten müssen, die denen der GKV ähneln. Dies ist der sogenannte Basistarif. Daneben gibt es noch einen Standardtarif.
Die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung gehen verloren, wenn man zurück in die GKV wechselt. Diese Vorsorge dient dazu, die PKV-Beiträge im Alter zu dämpfen.
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Die jährlichen Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich, denen man als PKV-Versicherter ausgeliefert sind, machen die PKV schlichtweg zum Finanzrisiko für das Alter.
Die PKV in Ihrer heutigen Form ist so nicht akzeptabel und gehört abgeschafft, das sollten auch CDU und FDP( egal, die spielen sowieso keine Rolle mehr) endlich begreifen.
Die Aufklärung von Versicherten, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen wird generell in der Kundenberatung der Krankenkassen durchaus versucht, allerdings werden den Personen meistens bereits von einem Versicherungsmakler der PKV zuvor Schreiben vorbereitet, dass der Krankenkasse eine Kontaktaufnahme verbietet und eine Beratung nicht gewünscht wird. Zu einem persönlichen Gespräch kommt es daher meistens nicht. Sollte doch eine mündliche oder persönliche Kontaktaufnahme erfolgen, wird auch hier häufig eine Beratung nicht gewünscht, weil der Versicherungsmakler sie bereits aufgeklärt hätte und die Entscheidung bereits getroffen sei.
Unseriös ist vor allem die Werbung junger Versicherte mit dem Versprechen der PKV, dass der Beitrag auf Lebenszeit stabil bleiben würde. Auch wird in der Regel verschwiegen, dass bei Gründung einer Familie die Beiträge schnell teurer werden als in der gesetzlichen Versicherung, da es in der PKV keine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt. Leider sind solche Irreführungen nicht die Ausnahme.
Kaum ändert die Regierung die Spielregeln für die PKV (u.a. Billigtarife für arme Ex-Selbständige; Kündi-gungsverbot, wenn einer seinen Beitrag nicht mehr zahlen kann), schon steigen die Tarife. Elemente einer Umvertei-lungsmaschinerie (GKV) in das Getriebe eines auf indivi-duelle Risiken achtenden Systems einzubringen, war der Hammer. Tatsächlich kann der PKVler innerhalb einer Kasse beliebig den Tarif wechseln, wenn sich seine Versiche-rungsbedürfnisse ändern (nach oben nur incl neuer Gesund-heitsprüfung), und seit der gesetzlichen Änderung auch das Unternehmen. Die GKV ist wegen der kostenfreien Mitver-sicherung von Kindern und nicht arbeitender Ehefrau natür-lich für Familien, die die Wahl haben, günstiger. In Höhe dieser kostenfreien Mitversicherung ist m.E. auch ein Steuerzuschuss gerechtfertigt. Warum alles "ungerecht" schreit, verstehe ich nicht. Natürlich müssen schlaue Wechsel hin und her unterbunden werden. Wenn wir eine Einheitsversicherung hätten (eine Bürgerversicherung ist nichts anderes als ein Steuerzuschlag!), würden alle "ungerecht" schreien, wenn ein Armer dem Direktor die Gallenoperation mitbezahlt... Ich finde an der GKV grotesk, daß eine potentiell absolute Wachstumsbranche (Ausgabendynamik angesichts einer alternden Bevölkerung) systembedingt durch ihre mageren Einnahmenzuwächse begrenzt ist. Eine Bürgerversicherung steht finanziell nicht besser da, weil der Anteil der über 50jährige, zumindest konstant bleibt, und bei über 50jährigen liegen die Ausgaben im Schnitt immer über den Einnahmen - egal, ob GKV oder PKV.
Es gibt auch andere gute Gründe für die GKV, neben den vermtl. höheren Kosten der PKV im Alter, am Beispiel Techniker: SERVICE! Persönliche Erfahrung: Als privatversicherter Angestellter konnte ich über 10 Jahre Erfahrung in der Serviceerbringung der PKV machen. Dabei habe ich den Wechsel von der Victoria zur DKV und zur Debeka (da selbst Mitarbeitertarife 2010 im ERGO Konzern Beitragsanpassungen von über 30% Prozent vorsahen (bin noch keine 40 Jahre alt) mitgemacht. Als ich durch TZ wieder in die Gesetzliche zur Techniker wechselte, habe ich mich plötzlich als Kunde gefühlt. Persönliche Anschreiben, fachlich und inhaltlich korrekte Auskünfte, Hilfestellung, Verbindlich- und Höflichkeit, Rückrufe und persönliche Ansprechpartner, unverlangte Vorabinfo zu anstehenden Untersuchungen und Checklisten (Kinder). Die TK ist nach meiner persönlichen Erfahrung die bessere Versicherung. Dabei kann ich mir vorstellen, dass andere GKV ähnlich gut sind.
Vor dem Hintergrund der, in den Medien seit dem Jahreswechsel verdichtet berichteten, Massenflucht aus der PKV, tauchte bei mir eine Frage auf, die auch einige meiner privat versicherten Freunde und Bekannten nunmehr umtreibt: Was geschieht eigentlich mit den Versicherten (und deren Rücklagen für die Beitragssenkung im Rentenalter!), wenn eine der Privaten pleite geht?!
Vor dem Hintergrund der, in den Medien seit dem Jahreswechsel verdichtet berichteten, Massenflucht aus der PKV, tauchte bei mir eine Frage auf, die auch einige meiner privat versicherten Freunde und Bekannten nunmehr umtreibt und verunsichert: Was geschieht eigentlich mit den Versicherten (und deren Rücklagen für die Beitragssenkung im Rentenalter!), wenn eine der Privaten pleite geht?!
Die Central Krankenversicherung in Koln hat am schlechtesten gewirtschaftet. Diese PKV hat extra Personal eingestellt, um die Kündigen und den Wechsel zu ihrem Kooperationsparter,der Techniker, zu bearbeiten. Die Central zerlegt sich gerade.
Autor Thomas Schmitt greift dankenswerterweise ein schwieriges Thema auf. Bedauerlich ist allerdings, dass über das Aufklapp-Menue zu den Rückkehrmöglichkeiten der Über-50-Jährigen auf eine Internetseite [http://www.pkv-selbstvergleich.de/Wechselrecht/Rueckkehr.htm pkv-selbstvergleich.de] verweist, welche dann genau diese Informationen kostenpflichtig in Höhe von 4,95 € macht, und dies mit der erstaunlichen Begründung, dass „man durch diese Information evtl. viel Geld sparen kann“. Ich gehe davon aus, dass man in der Redaktion die Wertigkeit solcher Information überprüft hatte. Was aber hat das Handelsblatt dann daran hindern können, seinen Lesern diese versteckten Informationen wie einen Schatz zu bergen und kostenfrei im selben Artikel zur Verfügung zu stellen?
Prämiensteigerungen nie in Prozent angeben - sondern immer in Euro. Wenn eine PKV von 100€ auf 140€ steigt, klingt das nach sehr viel - aber der Mindestbeitrag der GKV liegt für Selbstständige z.B. bei rund 350€. Was ist die Aussage bzgl. 40% Steigerung der PKV dann wert!?! Steigerung von 30€ sind auf der Basis von 300€ = 10%, auf der Basis von 600€ = 5% - sorry, da möchte ich lieber die 10% Steigerung haben! Die Billigtarife krachen und das musste so kommen! Leistung kostet einfach! Falsch wäre, wenn man von den Einsteiger-Tarifen auf alle Tarife schließt. Es gibt auskömmlich kalkulierte Tarife mit sehr guter Stabilität. Jetzt wird alles in einen Topf geworfen. Sehr schade! Relativiert wird nicht mehr - Hirn aus und gut!
Die dramatischen Beitragserhöhungen in der PKV von 40% und mehr sind schlichtweg kriminell. Es ist auf keinen Fall mit "Kostensteigerungen" zu erklären. Der PKV-Versicherte wird in eine Abhängigkeit gelockt und dann ausgenommen. Und die Politik schaut zu. Die PKV wird von der Bafin beaufsichtigt. Was für eine Aufsicht ist denn das? Die scheinen alle unter einer Decke zu stecken.