Die Private Kranken- und Pflegeversicherung bildet Alterungsrückstellungen als Vorsorge dafür, dass mit steigendem Lebensalter die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. Der Versicherungsbeitrag wird so kalkuliert, dass er in jungen Jahren höher ist als die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Die Differenz wird zunächst in der Alterungsrückstellung verzinslich angelegt.
Quelle: PKV-Verband, Finanzaufsicht Bafin
Wenn in späteren Lebensjahren die kalkulierten Kosten für Gesundheitsleistungen dann über dem Zahlbeitrag liegen, wird die Lücke durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen geschlossen.
Insgesamt beziffert der PKV-Verband die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) auf rund 180 Milliarden Euro.
Ob Altersrückstellungen übertragbar sind, hängt davon ab, seit wann der Kunde eine Privatversicherung besitzt. Stichtag ist dabei der 1. Januar 2009. Zu unterscheiden sind also neue und alte PKV-Kunden.
Hier geht es um rund eine Million Kunden, die nach dem 1. Januar 2009 ihren PKV-Vertrag abgeschlossen haben. Bei einem Versichererwechsel werden die kalkulierten Alterungsrückstellungen an den neuen Versicherer übertragen (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 a VVG), aber nur teilweise. Entscheidender Vergleichsmaßstab sind die Leistungen des PKV-Basistarifs. Es werden also die Alterungsrückstellungen so übertragen, als ob der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre.
Hier geht es um die Masse der Privatpatienten, etwa acht Millionen. In die Beiträge von Versicherten, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gingen, ist die Übertragungsmöglichkeit von Alterungsrückstellungen nicht im Tarif einkalkuliert. Sie erhielten nur einmalig die Gelegenheit, mit ihren Alterungsrückstellungen innerhalb der PKV zu wechseln – und zwar zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2009 (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 b VVG).
Wechselt der Versicherte unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen das Versicherungsunternehmen, kann der Versicherte bei seinem bisherigen Versicherer eine Zusatzversicherung abschließen, auf die verbleibende Teile der Alterungsrückstellung, die nicht übertragen worden sind, angerechnet werden (§ 204 Abs. 1 Satz 2 VVG).
Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer ab dem 01. Januar 2009 auf Anfrage Auskunft über die Höhe der Alterungsrückstellungen, die bei einem Unternehmenswechsel mitgenommen werden können Ab dem 01.Januar 2013 ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, dem Versicherten diesen Wert einmal jährlich mitzuteilen (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 9 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen - VVG-InfoV).
Wie hoch die übertragbaren Alterungsrückstellungen sein werden, hängt von mehreren Faktoren ab: Bestandsdauer des Vertrages, Umfang des Versicherungsschutzes, Alter und Geschlecht der Versicherten. Rechtlich geregelt werden die Übertragungsmechanismen in der Kalkulationsverordnung.
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So ein Unsinn. Sie haben in der PKV mehr Wahlfreiheit an Tarifen,Leistungen,Gestaltungsmöglichkeiten,Rücklagen fürs Alter als in der GKV und für alle Verträge ab 2009 können Sie die Altersrückstellungen in der PKV zu einer anderen PKV mitnehmen. Für alle Verträge vor 2009 wird man sehen, ob sich eine Lösung finden lässt. Fast immer gibt es auch Möglichkeiten bei der bestehenden Versicherung seinen Versicherungsschutz zu optimieren.
Das Thema Bürgerzwangsversicherung für Alle ist ja jetzt erstmal vom Tisch.
@hermann.12,
Sie reden von Kommunist. Richtig ist aber auch, dass die PKV eine Diktatur ist. Ich bin der Meinung dass jeder PKV Versicherte eine Wahlmöglichkeit haben muss, kann ich wechseln von einer PKV zur anderen, mit voller Mitnahme der Altersrückstellungen, oder wechsel zur GKV (Bürgerbersicherung) mit voller Mitnahme von Altersrückstellungen.
Warum ist die Politik und die PKV zu feige, dem Versicherten das Wahlrecht zu geben, ohne diese Diskriminierenden Zwänge von Verdienst und Alter.
Warum lässt man denn keinen ehrlichen Wettbewerb aufkommen.
Will man jetzt lebenslang PKV Versicherte zu einem Vertrag zwingen, der unbedingt für Beamte am Leben erhalten werden soll. Hätten wir endlich ein Krankenkassensystem und ein Rentensystem für alle Bürger, bräuchte man nicht immer Sonderfälle für bestimmte Gruppen zu beachten, und Härtefälle für bestimmte Leute aufzubauen.
Die 28 Mrd. EUR "Überschüsse" sind bereits der Saldo. Außerdem darf man nicht vergessen, dass dies keine echten Überschüsse sind, denn aktuell wird die GKV vom Steuerzahler mit 14 Mrd. EUR p.a. bezuschusst. Obendrein ist sie von der Steuer befreit (im Gegensatz zur PKV). Würde die GKV in selber Manier wie die PKV den demografischen Wandel in Form von Alterungsrückstellungen einpreisen, so bräuchte sie bereits heute mindestens 1.500 Mrd. EUR (etwa das Doppelte des europäischen Rettungsschirmes). Das verdeutlicht, wie die Politik sehenden Auges die Umlagesysteme gegen die Wand fährt...
Die Alterungsrückstellungen sind nichts anderes als zukünftige Schäden, also ein wesentlicher Bestandteil der Prämie. Dass sie bei Altverträgen zu Gunsten des verbleibenden Kollektives verfallen, mag man als ungerecht betrachten. Fakt ist aber, dass dies insbesondere Alte und Kranke schützt. Sollten Gesunde einem Kollektiv den Rücken kehren, so brauchen die Verbliebenen trotzdem nicht mit dramatischen Anpassungen zu rechnen. Diese sog. "Stornogewinne" sind Bestandteil der Beitragskalkulation.
Jedem, der die vollständige Mitgabe der Alterungsrückstellungen fordert, muss klar sein, dass dies zu sofortigen massiven Beitragsanpassungen führen wird. Das ist nun mal das 1x1 der Versicherungsmathematik...
Daraus folgt: Ideen sollten zu Ende gedacht werden und nicht ideologisch getrieben populistisch vermarktet werden.
Sie scheinen den gedanklichen Sprung nicht zu schaffen, dass man zwar sehr wohl Altersrückstellungen schaffen muss (für KV, für das Leben an sich im Alter), dass das aber nicht notwendiger Weise bei der Gesellschaft/dem Unternehmen sein muss, bei dem ich das Risiko gegen Krankheit versichern lasse. Wir können ruhig - wie in manchen EU Ländern - eine Art Zwangssparen einführen, aber dann mit geringen bis keinen Abschlusskosten und niedrigen Management gebühren. Die Kombination Krankenversicherung mit verpflichtendem Zwangsparen bei der gleichen Versicherung, egal ob die nun mein Geld fürs Alter gut anlegt oder nicht, ist Blödsinn und gibt es so nur bei uns in Deutschland. Damit wird Geld vernichtet und nichts besser gemacht fürs Alter. Einfach mal über die Suppenschüssel rausgucken....hilft ungemein.
Falsch. Beiragserhöhungen müssen immer vom Treuhänder bestätigt werden. Kopfschüttel
Witzig, "selber sonnvoll investieren" :-) selten so gelacht.
Wer hier die ALterungsrückstellungen außen vor lassen will, sollte sich mal überlegen warum die Alterungsrückstellungen erfunden wurden. Diese Leute hatten sicher mehr im Auge außer das Wohl eines Einzelenen. Aber da hier aber scheinbar alle das Pulver erfunden haben und somit alles besser wissen...
das ist faslch!! Teile der Altersrückstellung können mitgenommen werden, wer nach dem 1.1.09 einen Vertrag mit einer PKV geschlossen hat!
Es ist echt hanbüchen, welche Kommentare hier abgegeben werden, da ist soviel Unsinn und völlig falsches dabei. Entweder gut beraten lassen oder selber aber sachlich, detailliert informieren und recherchieren!!
Suggeriert wird doch dass der "Wettbewerb" in bessere und/ oder günstigere Leistungen für den versicherten bringt. Allerdings wird es wohl bei "Systemrelevanten" Konzernen wie der "Sozialversicherungsindustrie" wohl eher in einen Wettbewerb der Leistungsminimierung und/oder Verteuerung münden.
Die Jahre seit 2008 haben nun wirklich gezeigt dass sich mit dem Faustpfand der Sozialen Absicherung (Gesundheit, Altersvorsorge, abhängige Beschäftigung...) / des sozialen Friedens die eigene Rendite hervorragend durchdrücken lässt. Das System bleibt. Anpassen und entwickeln müssen sich nicht mehr die Produkte und Leistungen sondern die Menschen und Beitragszahler. Das – mit Verlaub gesagt – erinnert doch stark an Planwirtschaft. Und zwar nicht als solidarisches "Gemeinschaftsgut" einer Sozialgemeinschft sondern als (mit gutem recht) Verfassungsrechtlich geschütztes Privateigentum ...wessen eigentlich? ....des Versicherten? ...Im Besitz der Versicherung?!
Etwas was dem Gemeinwohl, sprich einer Solidargemeinschaft "nutzen" soll kann im Leben nicht Privatwirtschaftlich organisiert werden, eben aufgrund der Abhängigkeit vom "Dienstleister".
Lesen Sie einfach mal die Studie "Rationierung und Versorgungsunterschiede in Gesundheitssystemen - Ein internationaler Überblick 2013"
Anteil der Personen die 4 Monate oder länger auf einen geplanten Eingriff warten mussten:
Kanada 25%
Schweden 22%
Großbritannien 21%
Frankreich 7%
Deutschland 0%
Die Bereitschaft der Bürger für eine medizinische Behandlung ins Ausland zu reisen ist im Ausland VIEL höher ausgeprägt als in Deutschland.
Machen wir uns nichts vor. Trotz einiger Probleme haben wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme auf der Welt. Einheitlich kollektiv finanzierte Gesundheitssysteme führen zu größeren Versorgungsunterschieden als das duale Gesundheitssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Gerade Patienten mit niedrigeren Einkommen, die auf die staatlich definierte Grundversorgung angewiesen sind, müssen sich mit schlechteren Leistungen als in Deutschland begnügen.
Ich habe es nie bereut in die PKV gewechselt zu sein und will gar nicht in die GKV wechseln. Fürs Alter habe ich zusätzlich eine weitere Entlastungskomponente vereinbart.
Man sollte halt nur seine Familiensituation richtig einschätzen können, mit Sachverstand einen guten Versicherer aussuchen mit einem guten Tarifwerk und guter Beitragsstabilität.
Für alle Verträge nach 2009 ist die Weitergabe der Altersrückstellungen zu einem anderen Versicherer bereits eingepreist. Für die Altverträge wird es unter CDU/CSU und FDP dann vermutlich auch eine vernünftige Regelung geben.