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Private Krankenversicherung So gelingt der Wechsel zurück in die GKV

Bei mehreren großen Gesellschaften müssen privat Versicherte jetzt mehr zahlen. Die Beitragserhöhungen fallen bei einigen Versicherern üppig aus. Wie Versicherte zu den gesetzlichen Kassen zurückkehren können.
07.03.2016 - 06:07 Uhr
Der wichtige Schutz wird teurer. Die Mehrkosten zahlen die Arbeitnehmer. Quelle: Getty Images
Teure Gesundheit

Der wichtige Schutz wird teurer. Die Mehrkosten zahlen die Arbeitnehmer.

(Foto: Getty Images)

Frankfurt An schlechte Nachrichten haben sich viele Privatversicherte bereits gewöhnt. Die aktuellen Meldungen dürften hunderttausende Privatpatienten aber überhaupt nicht mehr gefallen.

Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“, steigen bei dem zweitgrößten privaten Krankenversicherer, der DKV, die Tarife pro Monat um bis zu 130 Euro. Über alle Tarife erhöhten sich die Beiträge um 7,8 Prozent, erklärte eine Sprecherin. Knapp 60 Prozent der rund 880.000 Vollversicherten sind betroffen. Die Anpassungen seien auf 129,90 Euro im Monat für jüngere Versicherte und auf 79,90 Euro für über 65-Jährige gedeckelt.

Die Axa – Nummer vier der Branche – erhöhte zum Jahreswechsel bei 790.000 Vollversicherten die Beiträge um fünf Prozent. Dabei gab es Ausreißer, etwa den Tarif „Vital250“, der für für rund 30.000 Versicherte um rund ein Drittel teurer wurde. Das letzte Mal sei dieser Tarif 2012 angepasst worden, erklärte eine Sprecherin.

Die Beiträge steigen bei vielen Tarifen von Jahr zu Jahr – manche privat Versicherte können oder möchten sich den teuren Krankenschutz deshalb nicht mehr leisten. Der Nachteil eines Wechsels: Die Altersrückstellungen, die die Versicherten im Laufe der Jahre angespart haben, sind weg. Außerdem müssen sie auf bestimmte Leistungen, die in der privaten Police noch abgedeckt waren, bei den gesetzlichen Kassen verzichten.

Aber auch der gesetzliche Versicherungsschutz (GKV) kann teuer kommen, etwa in der Rentenphase. Wer nicht 90 Prozent seiner Lebensarbeitszeit der zweiten Hälfe der Zeit zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Stellung des Rentenantrages in der GKV war, muss als ein freiwilliges Mitglied damit rechnen, dass auf alle Einkünfte, etwa aus der privaten und gesetzlichen Rente, der Beitragssatz der Kasse fällig wird.

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