„Die Offenlegung von Provisionen und Kosten schafft aus unserer Sicht Klarheit und Übersicht gegenüber unseren Mandanten, und damit absolutes Vertrauen.“
„Als Mitglied des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter e.V. haben wir uns dem Ehrenkodex dieses Verbandes unterworfen. Zu diesem Ehrenkodex und den Grundsätzen einer seriösen Vermögensverwaltung gehört, nur angemessene und transparente Honorare mit den Mandanten zu vereinbaren. Es ist für uns selbstverständlich und gelebte Praxis, dabei auch sämtliche Provisionen offen zu legen.“
„Wir haben uns in unserem VV-Vertrag verpflichtet solche Zahlungen nie anzunehmen. Damit haben wir erreicht, dass unsere Kunden sehr niedrige Gebühren/Ausgabeaufschläge etc. zahlen müssen, was sich letztlich auch in der Performance sehr positiv auswirkt. Daher sind wir nicht nur für eine Provisionsoffenlegung, wir sind dafür, dass der VV nur vom Kunden gezahlt wird. Dann ist auch gesichert, dass der Vermögensverwalter ausschließlich die Interessen des Kunden vertritt und nicht einer Bank oder Investmentfond.“
„Retrozessionen (zum Beispiel Bestandsprovisionen für Fonds) sind grundsätzlich offenzulegen. Der Vermögensverwalter kann dann entscheiden, ob er diese an den Kunden weitergibt, oder selber vereinnahmt; letzteres muss dann aber vertraglich festgehalten werden.“
„Im Zuge einer gegenüber unseren Kunden nicht nur mit Worten beschriebenen sondern in der täglichen Praxis gelebten Transparenz ist das Thema Provisionsoffenlegung nichts neues für uns. Unsere Kunden sollen wissen, wer womit und vor allem wieviel an ihnen verdient. Damit wir möglichen Interessenkonflikten den Nährboden von vornherein entziehen, legen wir unseren Kunden gegenüber sämtliche erhaltenen Provisionszahlungen offen und verpflichten uns, diese dem Kunden zu erstatten.“
„Als Vermögensverwalter legen wir jegliche Gebühren offen. In Vermögensverwaltungsmandaten gibt es grundsätzlich nur das vereinbarte Honorar (zum Beispiel ein Prozent plus Mehrwertsteuer p.a.). Alle Bestandsprovisionen werden durch die Depotbank dem Kunden automatisch gutgeschrieben. Die Depotbankgebühren (Transaktionskosten, Depotgebühr) haben wir niedrig verhandelt. Daraus gibt es keinerlei Vergütung für uns (auch keinerlei Kick-Backs).“
„Das Argument, die Offenlegung (von Provisionen) gefährde Arbeitsplätze zeigt nur, dass klar ist, dass bei einer Offenlegung dieser hohen Provisionen, die Kunden von diesen Produkten zu Recht Abstand nehmen werden. Der Wohlstand der Deutschen ist deshalb im Vergleich zu den anderen Europäern so niedrig, weil in keinem anderen Land die Sparer so über den Tisch gezogen werden. Eine sinnvolle Altersvorsorge findet in der Regel in Deutschland nicht statt, da der Durchschnittsdeutsche immer noch in Riesterverträge und Lebensversicherungen getrieben werden, die keine positive Rendite mehr erbringen und die Kapital real vernichten.“
„Als unabhängiger Vermögensverwalter würden wir die Verpflichtung zur Offenlegung der Provisionen sehr begrüßen. Nur auf diesem Weg kann ein Kunde erkennen, was ihn die Beratung wirklich kostet. Er wird so in die Lage versetzt, Angebote von verschiedenen Marktteilnehmern mit unterschiedlichen Provisions- oder Honorarmodellen untereinander zu vergleichen. Nur ein solcher Vergleich ermöglicht ihm die betriebswirtschaftliche Entscheidung, welches Produkt- und Beratungsangebot für ihn am sinnvollsten ist.“
„Ich kenne keinen Berufszweig, der seine Einnahmenkalkulation und seine Margen offen legen muss. Warum soll ein Finanzdienstleister anders behandelt werden, als die übrigen 'Gewerbetreibenden'. Dieser Drang nach völliger Provisionsoffenlegung, wie auch der Begriff der "Zuwendungen" für verdiente und erarbeitete Provisionen kommt einem Generalverdacht bzw. einer Kriminalisierung einer ganzen Branche sehr nahe.“
„Provisionsoffenlegung ist für die meisten Verwalter seit Jahren Standard. Sie sind damit deutlich weiter als der Bankbereich. Auf längere Sicht wird sich aber aufgrund der Thematik Provisionsoffenlegung die Honorarberatung durchsetzen.“
„Dem Kunden muss jederzeit klar sein, dass eine gute Beratung Geld kostet, allerdings sollte er immer transparent nachvollziehen können, für welche Leistung er welchen Betrag bezahlt. Dies ist notwendig damit der Kunde weiß, ob ein anderes Interesse als eine möglichst gute Beratung/Betreuung im Vordergrund der Empfehlung steht. Wichtig ist, dass für den Kunden klar ist, dass er und sein Berater bei der Zusammenarbeit die gleichen Interessen haben.“
„Provisions-Offenlegung ist eine Selbstverständlichkeit. Der Kunde soll natürlich darüber aufgeklärt werden, was er bezahlen muss. In der Hinsicht war Vermögensverwaltung schon immer transparent. Im Gegensatz zu geschlossenen Fondskonzepten, bei denen interne Verwaltungskosten gern mal im Verkaufsprospekt versteckt wurden, sind in der Vermögensverwaltung Produkt- und Verwaltungskosten und auch eventuelle Drittprovisionen offen kommuniziert worden.“
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An jeden, der hier die Offenlegung der Provisionen fordert, habe ich 2 Fragen:
1.) Was bringt dem Kunden das?
2.) Was machen Sie persönlich beruflich und was genau verdienen Sie?
Vorab zu der Provisionsdiskussion:
Den Verbrauchern ist weitaus mehr geholfen, wenn sie die Gesamtkosten eines Vertrages kennen. Dann sind unterschiedliche Angebote von Banken, Versicherungsvertretern und Vermittlern auch vergleichbar. Darum sollte es doch gehen! Siehe Darlehen und Effektivkosten! Das ist echte Transparenz und der richtige Weg.
Bei einer Provisionsoffenlegung für Vermittler müssten dann auch die Versicherungsgesellschaften und die Banken die kalkulierten Gewinnen aus dem Produktverkauf nennen. Wäre fair und ebenso wissenswert für die Verbraucher. Man muss ja vergleichen können.
Weiterhin geht es beim Lebensversicherungsreformgesetz ja gar nicht darum, ob ein Vermittler die Provisionen offen legen muss. Es geht beim Gesetz darum, dass die Lebensversicherer den Ansprüchen der Versicherten nicht nachkommen können und nun auf gesetzliche Flankierung angewiesen sind. Das ist der Skandal!!!
Ohne LVRG wären über 30 Gesellschaften in Kürze Pleite! Eine rückwirkende Senkung des Garantiezinses wäre unvermeidlich und kommt nach Meinung des Verfassers eh.
Ohne LVRG gäbe es einen Ansturm von Kündigungen. Die Bestandskunden würden dann nämlich über diesen Weg zumindest die Hälfte der Gewinne ihres eingesetzten Kapitals für sich vereinnehmen können. Diese Gewinne werden nun an Neukunden weiter geben, damit das Instrument lebensfähig bleibt! Die logische Kündigungswelle musste mit Hilfe des Gesetzgebers verhindert werden und zwar dringend! Das ist echte Lobbyarbeit!
Noch eine Bemerkung zu den Verbraucherschützern: Wieso sollen Ihrer Ansicht nach die Versicherer ihre eigenen Kosten verschweigen und verstecken dürfen? Die Offenlegung der Effektivkosten (siehe Finanzierung) ist alternativlos.
Was mich interessiert: Gilt die Offenlegung eigentlich auch für Rentenversicherungen? 99 % aller Neu-Abschlüsse sind Rentenversicherungen! Lebensversicherungen spielen aktuell keine Rolle mehr. Kann mir da jemand helfen?
Lieber Herr Riedl,
ich verstehe Ihre Verärgerung, die aus meiner Sicht jedoch eher in einer fehlgeleiteten Berichterstattung in den Medien als durch Ungerechtigkeit ihre Ursache findet. Bewertungsreserven entstehen durch die Überbewertung von Passiva oder Unterbewertung von Aktiva nach dem Vorsichtprinzip (252 Abs.1 HGB). Laut deutscher Rechnungslegungsvorschriften darf z.B. eine Aktie nur mit ihrem Anschaffungspreis in der Bilanz aktiviert werden und muss bei Wertverlust abgeschrieben, darf aber bei Wertsteigerung jedoch nicht mit dem höheren Ansatz verbucht werden. Ein Gewinn einer Aktie darf nach dem Realisationsprinzip erst dann ausgewiesen werden, wenn die Aktie tatsächlich verkauft wird. Bsp. Aktienkaufpreis am 1.01.2010: 100 EUR. Kurs am 31.12.2014: 400,00 EUR. Ansatz in der Bilanz: 100,00 EUR. Bewertungsreserve = 300,00 EUR. Jetzt beteiligt der Versicherer Sie am 1.02.2015 mit 20 % an der Bewertungsreserve, obwohl diese nicht aufgelöst (sprich die Aktie nicht verkauft) wurde. Am 1.05.2015 sinkt der Aktienkurs auf 50,00 EUR. Ergebnis: Sie haben 60,00 EUR erhalten, obwohl der Versicherer keinen tatsächlichen Gewinn gemacht hat, sondern Verlust. Suchen Sie bitte de Schuld beim Gesetzgeber der diesen Schwachsinn eingeführt hat und dadurch Begehrlichkeiten weckte. Sicherlich "sitzen" die Versicherer auf einigen Bewertungsreserven, die tatsächlich gewinnähnlich/nachhaltig sind, z.B. Bewertungsreserven aus Immobilien. Übrigens, als Sie 1996 Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben, gab es noch keine Beteiligung an den Bewertungsreserven, Ihr Unrechtsempfinden ist doch folglich erst im Nachhinein entstanden.
Meine LV ist 18 Jahre alt und am 1.9.014 fällig, nun werden die Bewertungsreserven vorr. zum 1.8.014 gestrichen. Da fällt einem nichts mehr ein - ohne Übergangs- und Härteklausel.
Ich bin nur froh, dass ich aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung - siehe BGH Urteil, widerrufen kann und das werde ich auch tun um hier den letzten euro Cent aus der Ablaufleistung herauszuholen..
In meinem restlichen Leben wird es keine LV mehr geben - never.
Überall wo der Staat in die Regelierung eingreift nur bull shit.
Rudolfo
Fragen Sie mal Ihren Bäcker, wieviel er pro Brötchen (brutto) verdient. Fragen Sie mal Ihren Autoverkäufer, wie hoch seine Provision ist. Fragen Sie, ja fragen Sie alle anderen Berufsstände einmal ab. Sie werden nur erstaunte Gesichter sehen und die Antwort erhalten, dass Sie das nichts angeht. Und das ist auch richtig so.
Die Kosten werden ausgewiesen, und das ist gut so.
M
Lieber Herr Zimmer, Lieber Herr Bauer,
ich empfehle Ihnen dringend, sich ein wenig intensiver mit der Materie zu beschäftigen, bevor Sie sich ein Urteil über den Sachverhalt bilden. Andernfalls erreicht Ihr Kommentar das Niveau der Bildzeitung.
Es dürfte hinreichend bekannt sein, dass die deutsche Rechnungslegung sich ganz besonders dem Gläubigerschutz widmet und nicht den Schwerpunkt auf die Interessenlage der Anteilseigner setzt. Hieraus resultiert beispielsweise das Realisationsprinzip, nachzulesen im HGB. Warum nun unter der Universal-Handlungsdirektive "Verbraucherschutz" genau gegen diesen Grundsatz verstoßen wurde, verwunderte mich sehr. Das jetzige Gesetz greift aus meiner Sicht hier lediglich korrigierend ein.
Zum Thema Sinnhaftigkeit der Lebensversicherung bedenken Sie bitte, dass eine Lebensversicherung kein reines Kapitalanlageprodukt ist, sondern in erster Linie einen Risikotransfer bewerkstelligen soll. Dennoch halte ich eine erzielbare Bruttorendite von rund 3,00 % p.a. im derzeitigen Marktumfeld nicht für unattraktiv. Sie sollten hier allerdings Vergleiche in der gleichen Anlageklasse vornehmen.
Kommen wir zum Provisionsthema: Ich schlage Ihnen folgende Regelung vor: Generelles Verbot der Abschlussprovision - Einführung einer Honorarordnung analog Rechtsanwälte, Steuerberater - Verschärfung der Berufszulassungsvoraussetzungen für auf mindestens eine abgeschlossene fachbezogene akademische Ausbildung. Bitte rechnen Sie dann damit, dass Sie die Beratungsleistung ab einem Stundensatz von 150,00 EUR aufwärts erwarten dürfen. Dann haben Sie Ihren Verbraucherschutz mit der Konsequenz, dass sich die Bevölkerungsschicht, die die Beratung am dringendsten benötigt, sich diese nicht mehr leisten kann.
Das Zauberwort des Geschäftsmodells, wie es heute vorhanden ist, lautet "Quersubvention", oder glauben Sie, dass Ihr Vermittler für die Beratung einer Auslandsreisekrankenversicherung mit einem Jahresbeitrag von 10,00 EUR eine auskömmliche Vergütung erhält ?
Wer heute noch eine Lebensversicherung abschließt, ist selber schuld. Es rechnet sich ganz einfach nicht mehr.
"Für einen Versicherungskunden bringt die Offenlegung von Provisionen keinen Vorteil. Im Gegenteil."
Sie sollten in die Gewerkschaft eintreten und dafür sorgen, dass die Arbeitgeber auch nicht davon erfahren, was ihre Angestellten so abgreifen. Es wäre mal ein interessanter Ansatz.
Ich halte diese Regelung des Bundestages für ein starkes Stück. Sie wird nur noch von der Enteignung der Lebensversicherten übertroffen, die fortan keinen Anspruch mehr an ihren Bewertungsreserven haben sollen.
Wie erpressbar müssen unsere Abgeordneten sein, solche Gesetz durchzubringen?
Eigentlich ist die Zeit reif, dass die Bürger Aufstehen und sagen: Wir haben genug davon!
Und dann lesen wir, dass unsere Abgeordneten mit Drogen erwischt werden.
Vielleicht sollten im Bundestag regelmäßig Drogentests durchgeführt werden, damit wir Bürger endlich mal erfahren, was da läuft. Dass die Jungs und Mädels sich an nackten Kindern ergötzen, dass gaben wir ja nun schon verstanden. Auch die Sache mit der Korruption haben wir begriffen.
Aber jetzt muss endlich einmal ein Kontrollorgane funktionieren!
Richtig. Man kann sich bei den den nächsten Landtagswahlen an den korrupten Blockpartien rächen, in dem man z.B. AfD oder Linke wählt.