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Rückstände bei den Beiträgen Versicherte schulden den Krankenkassen immer mehr Geld

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben Beitragsschulden in Milliardenhöhe. Das bringt die Kassen in Bedrängnis. Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb den Einsatz von Steuergeldern.
02.07.2016 - 12:07 Uhr
Säumige Beitragszahler schulden den gesetzlichen Krankenkassen immer mehr Geld. Quelle: dpa
Versicherte schulden den Krankenkassen Milliarden

Säumige Beitragszahler schulden den gesetzlichen Krankenkassen immer mehr Geld.

(Foto: dpa)

Berlin Versicherte schulden den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 4,48 Milliarden Euro. Das geht nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ vom Samstag aus einer Aufstellung des Spitzenverbandes der Krankenkassen hervor. In den vergangenen Jahren gab es demnach einen deutlichen Anstieg. 2011 betrugen die Rückstände gut eine Milliarde Euro, 2014 dann 2,77 Milliarden Euro.

Die Entwicklung der Beitragsrückstände werde „aufmerksam“ beobachtet, zitierte das Blatt einen Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. „Dabei müssen immer auch die damit verbundenen Kostenfolgen und ihre Auswirkungen für die Solidargemeinschaft der GKV sehr genau bewertet und berücksichtigt werden.“

Unter Berufung auf Angaben der Barmer GEK und des AOK-Bundesverbands hieß es in dem Bericht, dass nicht nur die Schulden der bisherigen Nichtzahler weiter in die Höhe gingen, sondern dass auch die Zahl der Versicherten mit Beitragsschulden insgesamt steige.

Die Ursache sieht der GKV-Spitzenverband demnach in der Zahlungsunfähigkeit von Versicherten in Verbindung mit der gesetzlichen Versicherungspflicht. Daher sehen die Krankenkassen auch die Politik in der Pflicht. „Es gibt keine Lösung für jemanden, der nicht zahlen kann“, sagte eine Verbandssprecherin. Wenn der Staat eine Versicherungspflicht vorgebe, müsse er auch mit Steuergeld jenen helfen, die nicht zahlen könnten.

Bei festangestellten Arbeitnehmern werden die Kassenbeiträge direkt vom Lohn abgezogen, so dass normalerweise keine Rückstände entstehen können. Abgesichert sind auch Empfänger staatlicher Sozialleistungen. Bei den Schuldnern handelt es sich daher im Regelfall um sogenannte Selbstzahler, zum Beispiel Solo-Selbständige mit geringen Einkünften, die kein Hartz IV beziehen. Dazu kommen Menschen, die ins Ausland ziehen, ohne sich bei der Kasse abzumelden.

  • afp
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