Seit 2009 muss jeder Bürger in Deutschland eine Krankenversicherung vorweisen – auch Selbstständige und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen.
Ein Teil des PKV-Beitrags fließt in die Alterungsrückstellungen. Dieses Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und dient dazu, die im Alter steigenden Gesundheitsausgaben zu finanzieren.
Seit die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt, müssen alle privaten Krankenkassen einen solchen Tarif anbieten. Die Leistungen müssen denen der GKV entsprechen, der Preis darf nicht höher sein als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der GKV (2018: rund 690 Euro pro Monat).
Beamte haben im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe ihres öffentlichen Arbeitgebers. Der Erstattungssatz liegt bei 50 Prozent der Kosten und steigt im Pensionsalter auf 70 Prozent. Für die übrigen Kosten schließen Beamte meist eine PKV ab.
Gesetzlich Versicherte zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens als Beitrag. Berücksichtigt werden aber nur Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2018 liegt sie bei 4 425 Euro im Monat.
Wenn PKV-Versicherte ihre Rechnungen nicht beim Versicherer einreichen und die Kosten selbst tragen, können sie dafür eine Beitragsrückerstattung erhalten.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2017 wurde darüber diskutiert, die gesetzliche und private Krankenversicherung in einer Bürgerversicherung zusammenzuführen. Gefordert wird das seit Langem von SPD, Linken und Grünen.
Die GKV vergütet Arztleistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Für jede Leistung werden Punkte vergeben. Wie viel Geld es für einen Punkt gibt, entscheiden die kassenärztlichen Vereinigungen regelmäßig neu.
In der GKV kann über die Familienversicherung jedes Kind und der Ehepartner – sofern dieser kein eigenes Einkommen hat – kostenlos mitversichert werden.
Seit 1996 können Bürger zwischen allen gesetzlichen Kassen frei wählen.
Die Gebührenordnung sieht feste Honorare für jede Dienstleistung des Arztes vor. Der Arzt kann zudem auf seine Rechnung den einfachen bis 3,5-fachen Gebührensatz schreiben. Dies führt dazu, dass die privaten Krankenkassen den Ärzten bis zu dreimal höhere Honorare zahlen als die gesetzlichen Kassen. Besonders groß sind die Unterschiede bei der Facharztbehandlung.
Im Gemeinsamen Bundesausschuss entscheiden die gesetzlichen Krankenversicherungen darüber, welche Innovationen in ihren Grundleistungskatalog eingefügt werden.
Bevor sie ein neues Mitglied aufnehmen, verlangen private Versicherungsgesellschaften in der Regel eine Gesundheitsprüfung vom Antragsteller.
Beamte in Hamburg können sich statt der Kombination aus Beihilfe und PKV auch für eine GKV entscheiden. Dass Hamburg als Arbeitgeber dann den Arbeitgeberbeitrag für die GKV zahlt, ist bisher einzigartig in Deutschland.
PKV-Versicherte müssen grundsätzlich zunächst alle Rechnungen für Leistungen selbst zahlen und diese später mit der Krankenversicherung abrechnen.
Wer seine PKV-Prämien nicht mehr zahlen kann, weil sich die Einkommenssituation verschlechtert, landet entweder im Basistarif oder im preislich noch günstigeren Notlagentarif der PKV. Erstattet werden darin aber nur Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen oder Schmerzen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
GKV-Versicherte erhalten im Krankheitsfall alle erforderlichen medizinischen Leistungen, ohne selbst finanziell in Vorleistung treten zu müssen.
PKV-Versicherte können einen Selbstbehalt vereinbaren. Sie zahlen dann monatlich geringere Beiträge, müssen sich aber an den Arzt- und Medikamentenkosten beteiligen.
Nach diesem Prinzip arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen: Reiche sollen für Arme, Gesunde für Kranke und Junge für Alte eintreten. Jeder gesetzlich Versicherte zahlt einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens als Beitrag.
Bei Einkommen oberhalb dieser Grenze ist der Wechsel in die PKV möglich. Für 2018 liegt die Grenze bei 4 950 Euro brutto im Monat. Gutverdiener dürfen aber auch Mitglied ihrer GKV bleiben.
In einer PKV sorgt jeder Versicherte für sich selbst: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach
dem persönlichen Gesundheitsrisiko, das generell mit dem Alter zunimmt.
Eine Vollkostenversicherung umfasst ambulante und stationäre Heilbehandlungen und leistet teils auch für zahnmedizinische Behandlungen.
Privatversicherte können in ihren Versicherungstarifen einzelne Leistungen hinzubuchen, zum Beispiel Chefarztbehandlung, ein Ein- oder Zweibettzimmer.
Seit 2009 dürfen gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser liegt 2018 je nach Kasse bei maximal 1,7 Prozent und ist von den Arbeitnehmern zu zahlen.
Wenn GKV-Versicherte einen besseren Schutz wünschen, können sie zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Zahnzusatzpolicen über private Versicherer abdecken.
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