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Serie – Ratgeber Krankenversicherung Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann sich lohnen, aber auch rächen

Für Junge, Gesunde und Finanzkräftige kann die PKV attraktiv wirken. Doch wer einmal im privaten System ist, kommt nur schwer zur GKV zurück.
02.04.2018 - 09:00 Uhr Kommentieren
PKV versus GKV: So wechseln Sie Ihre Krankenversicherung Quelle: Imago/Westend61
Junge Erwachsene

Privat versichern kann sich nicht jeder.

(Foto: Imago/Westend61)

Frankfurt „Should I stay or should I go“, zu Deutsch: „Soll ich bleiben oder gehen?“, sang die britische Rockband Clash bereits in den 80er-Jahren. Es ist eine Frage, die mit Blick auf ihre Gesundheitsversorgung bis heute Millionen von deutschen Versicherten beschäftigt.

Denn seit der Neuauflage der Großen Koalition zwischen SPD und Union steht fest, dass es den von den Sozialdemokraten angestrebten Generalumbau der Krankenversicherung nicht geben wird. Es bleibt beim Zwei-Säulen-Modell in der Gesundheitsversorgung. Wer jung, gesund und finanzkräftig ist, kann darum nach wie vor in die Private Krankenversicherung wechseln. Dabei sollten Versicherte jedoch einiges beachten.

Wechsel in die PKV

Wer in die private Krankenversicherung wechselt, verspricht sich davon in der Regel günstigere Beiträge oder eine bessere medizinische Versorgung. Wer jung und gesund ist, ein gutes Gehalt und keine Kinder hat, kann so auch tatsächlich zunächst eine Menge Geld sparen. Doch die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten PKV sind groß. 

So nehmen die privaten Krankenversicherungen nicht jeden auf. Privat versichern können sich nur Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – liegt, sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler. 2018 beträgt diese Grenze jährlich 59.400 Euro brutto. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, allerdings nur bis zum Höchstsatz eines gesetzlich Versicherten. Derzeit sind das rund 323 Euro.

Es reicht dabei übrigens nicht aus, wenn der Versicherte einmalig mit seinem Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Vielmehr müssen die Einkünfte des Versicherten in zwölf aufeinander folgenden Monaten diese Grenze überschritten haben. Wenn ein Angestellter im Januar 2018 in die PKV wechseln möchte, muss sein Jahreseinkommen im gesamten Jahr 2017 durchgehend oberhalb der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist dagegen der Wechsel in die PKV an keine Bedingungen geknüpft. Aber auch wenn der Versicherte die finanziellen und beruflichen Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV erfüllt, ist ihm die Aufnahme dennoch nicht garantiert. Denn die privaten Versicherungsgesellschaften verlangen vor der Aufnahme in der Regel eine Gesundheitsprüfung vom Antragssteller.

Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten müssen dabei dem Versicherer offengelegt werden. Im Gegenzug kann die private Krankenversicherung einen Risikozuschlag auf die normale Prämie verlangen, Leistungen für eine spezielle Erkrankung ganz ausschließen oder den Versicherten im gewünschten Tarif sogar ganz ablehnen.

Ist der Wechsel jedoch erst einmal vollzogen, bindet sich der Versicherte normalerweise jahrelang an seinen Versicherer, weshalb Neukunden besser vor der Entscheidung auch die Finanzkraft der Firmen überprüfen sollten. Unabhängige Anbietervergleiche von Map-Report oder „Finanztest“ können dabei Hilfestellung leisten.

Mit dem Auswählen der richtigen PKV ist es wie mit der Ehe: Es gilt das Motto „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“, denn eine spätere Scheidung bleibt nicht ohne Folgen. Wenn Versicherte ihre PKV später wechseln, können sie einen Teil ihrer Altersrückstellungen verlieren.

Die Versicherungsunternehmen sind zwar per Gesetz dazu verpflichtet, finanzielle Vorsorge für ihre Kunden zu bilden. In voller Höhe bleiben die Altersrückstellungen jedoch nur bei einem Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft erhalten. Seit dem 1. Januar 2009 können Versicherte ihre Rückstellungen nur in der Höhe der Leistungen aus dem Basistarif zum neuen Anbieter mitnehmen.

Wer seine PKV wechselt, schenkt damit de facto Teile seiner Altersrückstellungen der Versichertengemeinschaft seines vorherigen Vertragspartners.

Wechsel innerhalb der GKV

Ein Wechsel in die PKV sollte also gut überlegt sein. Denn wer einmal privat versichert ist, kommt nur schwer wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, ist es nahezu unmöglich – selbst bei Arbeitslosigkeit. Für manche gesetzlich Versicherten kann darum ein Wechsel innerhalb der GKV eine Alternative sein.

Denn die Prämien und Angebote der Krankenkassen unterscheiden sich stark. Wer sich nicht das beste Angebot heraussucht, verschenkt bares Geld. Sechs Kassen sind nach einer Analyse der Stiftung Warentest im Jahr 2018 teurer geworden. Zwölf Kassen haben zum Jahreswechsel jedoch den Beitrag gesenkt.

So lassen sich auch bei einem Wechsel innerhalb der Gesetzlichen einige Hundert Euro sparen. Online-Vergleichsrechner helfen dabei, sich einen Überblick über die anderen Anbieter zu verschaffen und die optimale Kasse für die eigenen Ansprüche zu finden.

Private Krankenversicherungen im VergleichPrivate Krankenversicherung
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Mit dem Recht, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, will der Gesetzgeber den Wettbewerb innerhalb der GKV stärken. Insgesamt gut 71 Millionen Bundesbürger sind in der GKV versichert. Wer sich von seiner bisherigen Kasse verabschieden will, muss zuvor mindestens 18 Monate Mitglied gewesen sein.

Dann kann er mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gehen. Wer beispielsweise bis Ende März kündigt, kann ab 1. Juni bei der neuen Wunschkasse sein. Die bisherige Kasse ist verpflichtet, die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Diese Bescheinigung müssen Versicherte dann bei der neuen Kasse zusammen mit dem Aufnahmeantrag vorlegen.

Man kann in alle gesetzlichen Krankenkassen wechseln, die sich geöffnet haben. Auch bei schwerwiegenden Erkrankungen müssen die Versicherungen den Antragsteller aufnehmen. Eine Gesundheitsprüfung findet beim Kassenwechsel innerhalb der GKV nicht statt. Wer einen Versicherungsvertrag kündigen will, sollte dies grundsätzlich schriftlich tun.

Und zum Nachweis, dass das Kündigungsschreiben fristgemäß bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist, empfiehlt sich gerade bei drohendem Fristablauf die Versendung per Einschreiben mit Rückschein. Alles andere könnte deutlich teurer kommen: Wenn der Versicherte keine neue Kasse findet oder er den Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert, bleibt er weiter Mitglied der alten Kasse.

PKV verliert Mitglieder

Seit 2012 ist die Zahl der Vollversicherten in der PKV Jahr für Jahr gesunden, auch weil mehr Privatpatienten zur gesetzlichen Krankenkasse wechselten, als von dort den Weg in eine Privatkasse fanden. Das belegen Daten des Bundesgesundheitsministeriums und Jahresberichte der PKV. Die Zahl der jährlichen Wechsler von der GKV zur PKV schrumpfte von 160.000 im Jahr 2012 auf 121.000 im Jahr 2016.

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Obwohl es sehr schwer ist, von der privaten Versicherung in die gesetzliche Kasse zu kommen, wechselten im selben Zeitraum 80.000 Versicherte mehr von der PKV in die GKV als umgekehrt – die meisten davon Arbeitnehmer, deren Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze rutschten, und ehemalige Studenten, die über ihre erste Arbeitsstelle wegen zu niedrigen Einkommens gesetzlich pflichtversichert wurden.

Dagegen boomen die Zahlen bei den gesetzlichen Kassen. Allein 2016 gab es ein Versichertenplus von 700.000. Für 2017 wurde zuletzt ein Zuwachs von 850.000 erwartet, viele davon allerdings Zuwanderer aus anderen EU-Ländern und Flüchtlinge.

Insgesamt stieg die Zahl der gesetzlich Versicherten in den wenigen Jahren seit 2011 von 69 Millionen auf gut 71 Millionen. Dabei hatten alle Experten aus demografischen Gründen schrumpfende Versichertenzahlen vorausgesagt.

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