Anwälte, Rentenberater oder Mitarbeiter von Krankenkassen kennen sich im Sozialrecht am besten aus, wenn Privatpatienten von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möchten. Auch Verbraucherschützer leisten Hilfestellung.
Die Internetseite anwalt.de bietet eine Suche nach Anwälten für Sozialrecht
Auch die Internetseite Anwaltsuche liefert Spezialisten im Sozialrecht sowie weitere Informationen zum Thema
Im Deutschen Anwaltsverein gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht. Auch hier wird auf eine Online-Anwaltsuche verwiesen. Einen Anwalt finden Interessenten hier auch über das Telefon 01805-181805. Die Auskunft selbst ist kostenlos, das Telefonat kostet – aus dem Festnetz – 0,15 Euro pro Minute.
Ein weiterer Dienst im Internet, um einen geeigneten Anwalt zu finden, ist der Anwalt-Suchservice
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, welche bei Meinungsverschiedenheit mit Versicherungsunternehmen die Entscheidungen der Versicherer neutral überprüft.
Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten setzt sich für die Rechte der Verbraucher im Versicherungswesen ein.
Für die Techniker Krankenkasse, die 7,8 Millionen gesetzlich Versicherte betreut, sind Beratungen für Wechselinteressenten inzwischen Routine. Für PKV-Kunden ist die Kasse in den letzten Jahren ein attraktives Ziel gewesen. Allein 2011 kam 68.000 Personen aus der PKV.
In den Verbraucherberatungsstellen tauche die Frage nach einer möglichen Rückkehr in die GKV zwar immer wieder auf, stellte Ilona Köster-Steinebach vom Bundesverband der Verbraucherzentralen jüngst fest. Gerade nach deutlichen Prämienerhöhungen wachse das Interesse an den gesetzlichen Kassen. Zu ihnen gebe es für Privatversicherte aber nur sehr begrenzten Zugang. Der Beratungsschwerpunkt liegt eher auf der Tarifwechselberatung innerhalb der PKV
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Ich denke andere Laender koennen als Vergleich herangezogen werden. Australien z.B. hat eine Pflichtkrankenversicherung fuer ALLE - ob Angestellter oder auch Selbstaendiger. Diese deckt das noetigste ab wie akute Krankheiten und Notfaelle. Wer besseren Service moechte schliesst dann eine Zusatzversicherung ab. ich denke das macht Sinn und erspart Neidkommentare ueber Fremdfinanzierung.
Die Entwicklung geht doch dahin, daß das Kosten/Leistungsverhältnis der GKV rasant schlechter wird und wenn man die Praxis der GKV-Patienten mal genau unter die Lupe nimmt, sind sie bei horrenden Beiträgen doch nicht mehr als Bittsteller beim medizinischen Leistungsbetrieb. Die meisten Ärzte sehen GKV-Patienten doch lieber gehen als kommen, denn die rd. 30 Euro pro Patient/Quartal, die der Arzt heute von den GKV bekommt, deckt ja nicht mal die Kosten fürs Hände schüttelt, eine Beratung gibt es nicht mehr und warum auch, Fortbildung findet doch sowieso nicht mehr statt, sondern nur noch aufzuschreiben, was die Pharmaindustrie so empfiehlt. Dieses System hat keine Zukunft, es wurde 1957 von Adenauers Volksversicherung (gegen Ludwig Erhard) kreiert und es zeigt sich immer deutlicher, daß Anforderungen und Leistungen immer stärker auseinanderfallen. Es wäre besser gewesen, ein Sytem der PKV (ohne die moroden GKV) zu schaffen, daß nach Einkommenshöhe subventioniert wird. Aber das Subsidiaritätsprinzip bei Sozialmaßnahmen ist auch schon 1957 durch das Gießkannenprinzip ausgetauscht worden, was den hohen Schuldenstand heute von rd. 7 Bio. Euro fast zwangsläufig entstehen ließ.
Am sinnvollsten wäre eine gesetzliche Grundversicherung für alle welche die wesentlichen Grundrisiken abdeckt. Alles weitere könnte privat als Sahnehäubchen versichert werden.
Solidargemeinschaft? Die PKV-Patienten finanzieren die GKVler fleissig mit, ohne die Beiträge der Pribvatpatienten gäbe es vielerorts schon keine Arztpraxen mehr! Oder glauben Sie ein Arzt kann von 12,5€/Patient im Quartal leben bei dem administrativen Overhead, den er pflegen muss!
Wenn die Regierung egal welcher Coleur wirkliche eine vernünftige Versicherung für alle will sollte die PKV flächendeckend eingeführt werden. Zudem sollte die Integration des Austauschs von Informationen vorangetrieben werden, dann fallen viele Doppelverschreibungen, CT, Röntgenaufnahmen, etc. pp. weg.
Der Weg zur Ersparnis ist nicht allein der Druck auf den Patienten und der erhobene Zeigefinger.
Falsch! Fragen Sie Ihren Hausarzt: Er könnte ohne seine Privatpatienten finanziell gar nicht überleben! Er bekommt für ein Beratungsgespräch, m.E. das Wichtigste beim Arztbesuch überhaupt, von der GKV irgendetwas unter 15 Euro!
Hallo Mitbürger, wie soll ein gesetzlich Versicherter, der nie eine Rechnung sieht oder bekommt, wissen, ob irgendetwas überteuert ist? Und wenn, interessiert es ihn? Mich als privat Versicherte schon, denn ich habe einen hohen Selbstbehalt!
Dann wollen Sie also, daß Geringverdiener die Gallenoperation des Direktors bezahlt? Es ist doch gut, daß wir 2 Systeme haben: eines, das uns Egoisten versichert, also das jedes einzelne Risiko bewertet, und zwar nach von uns gewählten Tarifen (vom RollsRoyce bis zum VW = gesetzlich vorgeschriebenes GKV-Niveau), und eins, das ohne Rücksicht auf individuelle Risiken oder Anzahl der versicherten Personen steuerähnlich arbeitet. Schön wäre es, wenn die Wahl zwischen den Systemen und deren Anbieter gänzlich frei wäre, der Gesetzgeber also nur die Versicherungspflicht vor-schreiben würde incl Mindestniveau.
Falsch: Nach den neuen gesetzlichen Regelungen muß die private Krankenkasse es hinnehmen, wenn ein bei ihr Versicherter die Beiträge nicht (mehr) bezahlen kann (z.B. ein Selbständiger oder Freiberufler). U.a. des-halb steigen die Beiträge für die anderen. Der gesetzliche Anspruch eines Privat Versicherten, im Alter in den Basistarif zu wechseln, ist uralt. Die Konditionen (Preise, Leistungen) des Basistarifs entsprechen der GKV.
Falsch: Nach den neuen gesetzlichen Regelungen muß die private Krankenkasse es hinnehmen, wenn ein bei ihr Versicherter die Beiträge nicht (mehr) bezahlen kann (z.B. ein Selbständiger oder Freiberufler). U.a. des-halb steigen die Beiträge für die anderen. Der gesetzliche Anspruch eines Privat Versicherten, im Alter in den Basistarif zu wechseln, ist uralt. Die Konditionen (Preise, Leistungen) des Basistarifs entsprechen der GKV.
@ kognitiver,
früher musste ein gut eingestellter Diabetiker eine jährliche Kontrolle durchführen - aktuell jedes Quartal. Damit ist eine vervierfachung der Kosten gegeben.