Immer mehr Deutsche können nicht mehr arbeiten. Doch ausreichend abgesichert sind sie gegen dieses Risiko nicht. Es ist jedoch sehr schwer, die richtige Police zu finden. Die Zeitschrift „Öko-Test“ gibt Tipps, was man vermeiden sollte und wie es klappen könnte.
Quelle: Öko-Test 3/2014
Der Versuch, auf eigene Faust, die beste Police zu finden, kommt nach Ansicht von „Öko-Test“ einem Glücksspiel gleich. Interessenten sollten sich helfen lassen.
Mit einer anonymisierten Risikovoranfrage findet man heraus, wer im Einzelfall das beste Angebot macht. Kundige Versicherungsmakler gehen grundsätzlich so vor. Schließlich will der Kunde nicht nur einen guten Schutz, sondern auch bezahlbare Prämien.
Nicht der Preis ist entscheidend, sondern was in den Bedingungen des Versicherers festgelegt ist. Diese sind oft jedoch unverständlich. Nur Spezialisten verstehen sie in der Regel.
Die Preise in der Branche sind sehr unterschiedlich, deshalb lohnt ein Vergleich. Der Versicherungsmakler Helge Kühl urteilt sogar: „Viele Versicherer scheinen bei der Annahmeentscheidung oder bei der Prämienbemessung zu würfeln.“
Viele Versicherer versuchen, die Laufzeit des Vertrages zu kürzen. Die Tester von „Öko-Test“ empfehlen, dass man sich einen Schutz bis zum geplanten Rentenbeginn sichern sollte, also in der Regel bis zum Alter von 67 Jahren.
Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit wird in der Regel in jungen Jahren abgeschlossen. Später kann sich einiges im Leben des Kunden ändern. Deshalb sollte der Schutz flexibel sein.
Auch Pausen in der Zahlung der Beiträge sollten möglich sein, empfiehlt „Öko-Test“.
Kein Versicherer ist in allen Bereichen spitze, stellte „Öko-Test“ fest. Deshalb müssen Kunden Prioritäten setzen. Dies gelingt besser, wenn man einen kundigen Berater an der Seite hat.
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Um einem Missverständnis vorzubeugen, möchte ich zu meinem Kommentar hinzufügen, das hier explizite unterschieden werden muss, ob die Person noch arbeiten kann, oder ob sie im zuletzt ausgeübten Beruf noch arbeiten kann.
Eine Berufsunfähigkeit nach Recht für die vor 1961 geborenen bedeutete eine Einschränkung im Beruf von mindestens 50% (durch Unfall, Krankheit, Allergie, ...) soweit ich es weiß, führte das regelmäßig zu Umschulungen, soweit keine Erwerbsunfähigkeit vorlag. Die heutige Regel in der gesetzlich. Rentenversicherung: max. Noch 3 Stunden Arbeiten können, entspricht der vollen Erwerbsminderungsrente, zwischen 3-6 stunden arbeitsfähig bedeutet eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Arbeitsfähig meint berufsunabhängig. Im Unterschied dazu leistet die private BU-Absicherung weiterhin ab 50 % Einschränkung im zuletzt ausgeübten beruf. Ich glaube, diese Differenzierung ist nötig um die zusammenhänge einordnen zu können.
Michael Liskow, versicherungsmakler
Toll, das dieses wichtige Thema angesprochen wird. Doch leider sind Fakten entweder nicht korrekt dargestellt, oder nur ein Teil der Fakten. Aus meiner Sicht für den Leser, der sich mit der Thematik nicht auskennt nur verwirrend und in keiner weise hilfreich! Z.B. ZITAT:
"Wer noch mehr als sechs Stunden pro Tag eine Tätigkeit verrichten kann, bekommt nichts. „Ohne die private Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit würde in einem solchen Fall von heute auf morgen das Einkommen wegfallen – und bis zur Rente kann es noch lang sein“, sagt Kleinlein." Zitat Ende.
Derjenige wäre auch nach alten Regeln nicht BU. Sein bzw. ihr Einkommen würde auch heute nicht wegfallen!
Was ist eigentlich mit den Schlagworten teilweise und vollständiger Erwerbsminderung? Ich habe diese vermisst im Bericht!
Außerdem gibt es noch fachkundige Versicherungsmakler, die man hinzuziehen kann und sollte. Schlechter als der Abschluss aus einem Vergleichsprogramm heraus kann der Abschluss da auch nicht werden, trotz Provision; eher besser.
Michael Liskow, Versicherungsmakler (das ist keine Werbung, sondern outen)
Vor allem braucht man zu einer BU-Versicherung einen fähigen Anwalt und eine Rechtschutzversicherung.