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Unfallversicherungen im Test Gut versichert in der Freizeit

Private Unfallversicherungen springen ein, wenn außerhalb der Arbeitszeit ein schweres Unglück passiert. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat für das Handelsblatt Policen getestet und deutliche Unterschiede erkannt.
01.03.2017 - 13:18 Uhr 1 Kommentar
Bei der Hausarbeit passieren viele Unfälle. Quelle: dpa
Fensterputzen

Bei der Hausarbeit passieren viele Unfälle.

(Foto: dpa)

Köln Die schlimmsten Unfälle passieren im Haushalt. An dieser Binsenweisheit ist etwas Wahres dran, zeigt eine aktuelle Studie der Minijob-Zentrale, die sich auf Daten der Statistischen Landesämter stützt. Demnach ereigneten sich im vergangenen Jahr in deutschen Haushalten 9.815 tödliche Unfälle – fast dreimal so viele wie im Straßenverkehr. Oft waren Stürze die Ursache, beispielsweise beim Fensterputzen. Auch andere Freizeitbeschäftigungen haben mitunter böse Folgen. Beim Reiten oder Fahrradfahren kann man stürzen, beim Waldspaziergang lauern Zecken im Gebüsch, die mit ihren Bissen Borreliose übertragen können. Für all diese Schäden zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Eine private Unfallversicherung kann deshalb nützlich sein. Sie springt ein, wenn sich in der Freizeit ein schwerer Unfall ereignet, der bleibende Gesundheitsschäden zur Folge hat. Bei Unglücken, die zu Invalidität führen, zahlt der Versicherer einmalig eine hohe Summe. Damit können Betroffene ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei umbauen oder Einkommensverluste ausgleichen. Im Todesfall können Angehörige eine zuvor festgelegte Summe ausgezahlt bekommen.

Verbraucherschützer zählen die Unfallversicherung nicht zu den Muss-Policen. Wer sich für den Fall absichern will, nicht mehr arbeiten zu können, sollte stattdessen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, raten sie. Für bestimmte Personengruppen kann eine Unfallversicherung aber sinnvoll sein: etwa für Menschen, die wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Oder für Menschen mit erhöhtem Unfallrisiko. Dazu zählen zum Beispiel Sportler, die eine Risikosportart wie Motorradfahren oder Snowboarden ausüben. Sie sollten allerdings vor Vertragsabschluss prüfen, ob ihr Hobby mitversichert ist. Einige Versicherer schließen bestimmte Freizeitaktivitäten aus.

Eine passende Unfallversicherung ist nicht leicht zu finden. „Die Leistungs- und Konzeptunterschiede sind beträchtlich“, sagen die Experten des Analysehauses Franke und Bornberg. Manche Versicherer bieten viele Zusatzleistungen an, übernehmen etwa die Kosten für eine Haushaltshilfe. Andere verzichten auf solche Extras und konzentrieren sich auf eine hohe Versicherungssumme. „Beide Ansätze haben ihre Berechtigung“, urteilen die Experten. Aber nicht jede Police passt für jeden Kunden.

Versicherungsnehmer sollten grundsätzlich auf eine hohe Progression achten. Das bedeutet: Ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent erhöht sich durch die Progression die Grundsumme der Versicherung. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 500 Prozent bekommen Versicherte bei Invalidität 500.000 Euro ausgezahlt. Man sollte sich durch eine hohe Progression allerdings nicht dazu verleiten lassen, eine günstige Police mit sehr niedriger Grundsumme zu wählen, warnen Verbraucherschützer. Sonst drohen Nachteile, wenn bei einem Schadensfall die Invaliditätsgrenze unter 25 Prozent bleibt.

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1 Kommentar zu "Unfallversicherungen im Test: Gut versichert in der Freizeit"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Sehr geehrte Frau Groth,

    Prämien und Leistungen verschiedener Unfallversicherungen zu vergleichen, ist natürlich aller Ehren wert. Hilft mir aber nicht weiter, weil es auf etwas Anderes ankommt.

    Bei hohen Versicherungssummen muß ich jederzeit damit rechnen, dass der Versicherer alle rechtlichen und unrechtlichen Möglichkeiten nutzt, die Versicherungsleistungen zu verweigern. Weil dem so ist, kommt es nicht darauf an, 10 EURO Jahresprämie einzusparen. Was ich suche, ist ein Versicherer, der die versprochenen Leistungen nicht erst nach 10 Jahren und einem Urteil des Bundesgerichtshofs erbringt.

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